Ich hoffe, ich darf sowas fragen;

Poltageist

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und zwar ob ich als Privatperson mir über Ebay. Uk ein Spiel kaufen und schicken lassen darf, welches seit langem beschlagnahmt wurde.

Kann das Ärger geben?

Wie gesagt, zum reinen Privatzweck.

Oder hat noch wer ein TNUHNAM für die X-Box rumfahren 8 ) ?

Bitte, gebt mir ein paar aussagekräftige Antworten, will mich da net in dei Kacke reiten, nur weil ich meine Rockstar Game Sammlung aufstocken will...
DANKE
 
Klar kannst du als Privatperson ein in D-Land beschlagnahmtes Spiel aus dem Ausland kaufen und dir schicken lassen. In der Regel wirst du es auch bekommen - es kann halt nur sein, da auch EU-Waren im EU-Bereich über den Zoll gehen und Stichproben gemacht werden, dass es dann einbehalten wird (weil hier beschlagnahmt). Strafrechtliche Konsequenzen hat dies aber nicht für dich, da du es für den Privatgebrauch und nicht für den Handel gekauft hast. Im Normalfall geht aber alles glatt und Probleme brauchst du nicht befürchten.
 
Ich hab mir das erste Gears of War auch in Hongkong bestellt, war überhaupt kein Problem.
 
Die inoffizielle Ebay-Auktionsplattform ab 18 lautet:

www.roteerdbeere.de

Dort findest Du das Spiel M****** für die unterschiedlichsten Plattformen. Vielleicht kommst Du so schneller, günstiger und komplizierter an Dein Spiel.

Unter uns jedoch gesagt: Der Titel ist jetzt nicht so der Burner...
 
Van_Helsing hat folgendes geschrieben:

Klar kannst du als Privatperson ein in D-Land beschlagnahmtes Spiel aus dem Ausland kaufen und dir schicken lassen. In der Regel wirst du es auch bekommen - es kann halt nur sein, da auch EU-Waren im EU-Bereich über den Zoll gehen und Stichproben gemacht werden, dass es dann einbehalten wird (weil hier beschlagnahmt). Strafrechtliche Konsequenzen hat dies aber nicht für dich, da du es für den Privatgebrauch und nicht für den Handel gekauft hast. Im Normalfall geht aber alles glatt und Probleme brauchst du nicht befürchten.

Glücksspiel würde ich sagen, ein bekannter von mir musste bislang praktisch wegen jedem Scheiß zum Zoll. Von 5 Bestellungen in den vergangenen Monaten musste er 3 mal antanzen, hat er mir gerade diese Woche noch vorgejammert. :)
 
solange es für den Eigengebrauch ist, ist das nicht ganz so kritisch.
Wenn man aber zwei Exemplare bestellen sollte, dann würde das nach "Verbreitung" aussehen, dann nimmt einem keiner mehr das "Eigengebrauch" Argument ab.
Wie dem auch sei, wenn der Zoll es öffnet und einbehält, dann hat man sowieso Pech gehabt. Ob Eigengebrauch oder Verbreitung, man darf es dann beim Zoll nicht mitnehmen.
 
Poltageist hat folgendes geschrieben:
Oder hat noch wer ein TNUHNAM für die X-Box rumfahren 8 ) ?

DANKE
Weis zwar nicht was ein "TNUHNAM" ist, klingt aber so als könnte ich dir sowas mitbringen wenn ich von der Toilette wieder zurück komme :bigsmile:

Ahhhhhh.... Jetzt habe ich das Rätsel gelöst... REDRUM, gell Jack? :p
 
ich weis ja net wo Du deine Spiele bunkerst, aber ein anonymer Spender half mir bereits aus der Not...vielen Dank!
 
Wäre ja noch schöner, wenn es nicht gehen würde :crazy:
Frage ist schon berechtigt, aber es klappt ohne Probleme. Andererseits hätte ich wegen zigfacher Wiederholung lebenslänglich bekommen :bigsmile:
 
Falls hier noch anonyme Spender im Besitz von TNUHNAM sind, können sie sich ja auch mal bei mir melden... :halo:
 
letztens hatte ich es noch auf einem Flohmarkt gesehen.

Vielleicht tauscht der Händler ja beim nächsten Mal. Meine PS2 Version wird er vielleicht leichter wieder quitt. :D
 
MagZero hat folgendes geschrieben:

Falls hier noch anonyme Spender im Besitz von TNUHNAM sind, können sie sich ja auch mal bei mir melden... :halo:


Wenn es auch für die PS2 sein darf .. jupp, da ginge was 8) :sun:
 
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