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Gewissensfrage

B

bunteblume

Guest
So ich rede nich lang um den heißen Brei rum. Ich höhre immer wieder das Raupkopierer Verbrecher sind. Da denk ich mir aber das dann halb Deutschland VErbrecher sind und ins Gefängniss müsste. Ich bin mir ziemlich sicher das fast jeder schon mal ein Lied oder ein Film gezogen hat. Mal ganz ehrlich. Schon klar wer komerziel wird hat macht schon Krumme Sachen, aber wenn man sich mal ab und zu was lädt is man dann gleich mit einem Verbrecher gleichzustellen???
 
Nochwas^^ Nich das ihr mich falsch versteht. Ich mach sowas schon seit längerem nichts mehr, aber ich kenne genug, eigentlich fast jeden der solche Sachen macht. Also nicht falsch verstehen :-)
 
lannopez hat folgendes geschrieben:

Nun ja, es ist halt einfach illegal, gegen das Gesetz. Ich sage immer: Nimm mal die andere Seite: Wäre es dir egal, wenn du ein Künstler wärst, wenn 50000 Leute nur mal ab und an ein Lied von dir herunterladen?

Das kommt drauf an, ob du Britney Spears oder....Guido Hettwer heisst :bigsmile:
 
ALs Liebhaber dessen alles im Orignal zu Hause stehen zu haben, erübrigt sich für mich jeder weitere Comment .. ;) ..

.. allerdings gefällt mir die Handhabe bzw. Vorgehensweise ganz und gar nicht. Man macht ein Gewese um Raubkopierer, denunziert sie, investiert in Werbung und versuchte Abschreckungsmaßnahmen und setzt auch die Strafe (immerhin bis zu 5 Jahre & partiell auch mehr) extrem hoch .. und im Vergleich? Allein ein Vergewaltiger bekommt im Zweifelsfall nicht so viel aufgebrummt .. und da könnte ich austicken, denn das ist das allte Sch**ss-Prnzip "gleich und gleicher".

Aber die Erklärung dazu ist auch einfach .. Money rules the world - es geht am Ende nur ums Geld, was zählt da schon ein zerstörtes Menschenleben?


Klingt pathetisch, aber unterm Strich ist es eine Tatsache. Traurig das ..
 
@ CharLu

Du kannst den Wert einer Sache oder eines Menschen nicht an der Strafe festmachen, die das StgB vorgibt.
Es gibt bei Sexualdelikten haarsträubende Urteile, aber natürlich wird dieser Bereich wesentlich härter bestraft als der der Raubkopien, unterm Strich zumindest.

Auch haben diese Strafen ja nicht nur einen relativen Bezug im Sinne des Schadens, den sie anrichten, sondern sollen auch als Abschreckung fungieren.
Ein Punkt der bei Raubkopien sicherlich wichtig ist, bei sexualdelikten aber überhaupt nicht funktioniert.

Raubkopierer können bis zu 5 Jahren Haft erhalten.
Nur, wer erhält schon diese Strafe?
Herr Schmitz mit seinen 10 gebrannten DVD Filmen wird sicher nicht eine Gefängisstrafe erhalten.
Bestenfalls eine Geldstrafe oder eine geringe Bewährungsstrafe (schlimmstenfalls).

Im Grunde wird die Raubkopie genauso bestraft wie ein Diebstahl, also zumindest die Höchstgrenze ist die Gleiche, was auch irgendwie Sinn ergibt.

Sicher hat jeder schonmal raubkopiert.
Wenn ich da an die Zeiten vor dem CD Brenner zurück denke...
Früher war es ganz normal, dass ich zu einem Freund ging und mir seine neue CD auf eine Audio Kassette überspielte.
Das war einfach so.
Niemand hat sich da Gendanken darüber gemacht.

Natürlich muss man auch bedenken wie sich unsereiner fühlen würde, wenn ihm etwas weggenommen wird.
Die niedrige Hemschwelle bei Raubkopien resultiert wohl daraus, dass es annonym abläuft.

Man geht als in kein Geschäft und schiebt sich dort eine CD unter den Pulli.
Das ist gefühlt etwas ganz anderes.
Obwohl es sinngemäß das gleiche ist.

Ich hätte es auch nicht gern, wenn ich ein Produkt auf den Markt bringe und Unsummen von Geldern verliere, weil es mir ständig gestohlen wird.

Daran sollten wir auch denken, wenn wir auf die ach so böse, materielle Welt schimpfen.
Wie würden wir denn reagieren, wenn wir ein Geschäft hätten und beobachten würden, wie jemand mit deiner Ladung PSP Spiele den Laden verläßt?
Würden wir gelassen bleiben und uns sagen, das Geld nicht alles ist?
Wohl kaum.

Aus diesem Grund lasse ich mittlerweile auch die Finger von diesem "Geschäft".
 
Natürlich nehme ich das Strafmaß als Grundlage und entscheide danach, wo man schwerer wiegt. Wie will man mir den glaubhaft versichern, dass der Raubkopierer härter belangt wird, der sich am Ende nur an einer Sache vergangen hat, die man ersetzen kann und derjenige, der einem Menschen Schaden zufügt ggf. sogar einfach so davon kommt (gern genommen in Ermangelung an Beweisen oder aber das berühmte Argument der Provokation). Mit welcher Begründung?

Ich mache keinen Unterschied bei der Straftat selbst: Wenn etwas illegal, verboten oder gegen Menschrechte verstößt, usw., gehört das bestraft. Mittelfristig aber dem einen mehr Beachtung zu schenken als dem anderen, das stößt mir sauer auf, verdammt sauer sogar.
 
Mein EX muss deswegen in den bau weil er filme kopiert hat und dann weiter verkaufte:blackeye:
 
@ CharLu

Man kann das Strafgesetz miteinander vergleichen.
Es bildet aber keine Lebensgrundlage und definiert auch keinen Wert an sich.

Aus mangel an Beweisen und dergleichen kann man in jedem Strafprozess davon kommen.

Ein Betrüger oder ein Dieb kann ebenso ganze Existenzen zerstören, was auch häufig geschieht.
Streng genommen könnten schon tausende von Menschen ihre Arbeit verloren haben, weil es z.B. Raubkopierer gibt.
So weit hergeholt ist das sicher nicht.

Wo will man die Grenze ziehen?

Wenn ich jemandem eine Ohrfeige gebe oder ihm sein gesamtes Hab und Gut stehle...was ist schlimmer?
Das materielle oder der körperliche Schaden?

Oder ist es schlimmer wenn ich einen Menschen so schwer verletze, dass er nie wieder laufen kann oder wenn ich in mittels eines Betruges finanziell so sehr schädige, dass er fortan auf der Straße leben muss (auch schon vorgekommen)?

Das sind schwer zu klärende Fragen.
Zumal es unserem Strafrecht nur selten um die Bestrafung an sich geht, was auch gut so ist.
Ziel sollte es nicht sein einen Menschen so zu bestrafen wie es einem "gerechten" Ausgleich entspräche (Auge um Auge), sondern die Strafen so zu bemessen, dass sie Taten verhindern und/oder Rückfälle verhindern.
In gewissen Straftatbereichen können zu hohe Strafen katastrophale Folgen haben.
Dort die richtige Regelung zu treffen ist sehr schwer.

Und wie gesagt, Herr Müller von nebenan bekommt für seine paar Raubkopien definitiv keine Gefängnisstrafe, ebensowenig wie ich eine bekommen würde, wenn ich im Supermarkt einen Lolli klaue.

Die hohen Strafen hier sind für andere Kaliber gedacht.
 
Ich weiß, dass die Grenzen hier mehr als verwischen und es am Ende eine Geschichte ist, die man im Einzelnen sehen muss. Dennoch wird der Eindruck, nicht zuletzt durch die z.T. sehr massiven Kampagnen, erhärtet, dass man gewaltige Unterschiede macht. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es auch partiell in der Praxis so seine Anwendung findet.

Am Ende ein Fass ohne Boden .. aber ja, du hast recht: Den Nachbarn werden sie nicht belangen - den Verticker von 10.000 Kopien und mehr, der bekommt eins aufs Dach.
 
Jedes kleine Futzelchen an Kopie ist illegal und wenn man "nur" eine Schachtel Kippen klaut ist es trotzdem unrecht. Wer unbedingt kostenlos Musik will, es gibt im Netz wirklich kostenlose, legale Songs, natürlich nicht viele aber es gibt sie.

Die Stafe mit 5 Jahren ist ok aber wie bei jeder Strafe...was nützt es wenn sie nur selten verhängt wird weil nur die wenigsten erwischt werden. Wie selbstverständlich kopiert wird sehe ich allerdings auch, oft von Leuten die sogar das Geld hätten sich das Zeug legal zu kaufen...

Wer das kopierte Zeug dann nocht vertickt...hab ich null Mitleid, viel Spaß beim Rudelduschen!
 
@ CharLu

Die Kampagnen sind eine Frage des Geldes.
Die Werbung für die 5 Jahre wird nicht vom Gesetzgeber gestartet, sondern wohl eher von den "Betroffenen".

Die haben Geld und können demnach auch Programme starten.
Das hat aber nichts mit den Gesetzen zu tun.

Im Grunde ist es ein Medienspiel.
Die Gesetze für Raubkopien sind denen für Diebstahl gleich.
Und für mich zumindest wird in beiden der selbe Sachverhalt erfüllt.

Von daher eine logische Entscheidung.
Ich werde ja auch verhaftet, wenn ich dabei erwischt werde, wie ich eine Packung Bonbons mitgehen lasse.

Verhältnismäßig ist das auch nicht, im Vergleich zu Mord und co.

Aber setzt man den Wert des Lebens als obersten Maßstab ist im Grunde nichts mehr unter Strafe zu stellen.
"Wegen Körperverletzung jemanden anzeigen?
Wohl verrückt geworden ;)
Seien Sie lieber froh, dass Sie nicht ermordet wurden!"

Verstehst du was ich meine?

Urteile sind dazu da, dem Einzelfall gerecht zu werden und können nicht pauschal verhangen werden.
Das es da auch massive Fehler gibt ist klar, ich möchte fast sagen, es ist normal.

Aber wie schon gesagt, haben Strafen nicht (nur) den Sinn eine Verhältnismäßigkeit zu erfüllen, sie sollen dafür sorgen, dass solche Taten nicht (wieder) geschehen.

Und die Gerichte haben sich um alles zu kümmern.
Den Schwarzfahrer wie den Mörder...
 
Silverhawk hat folgendes geschrieben:

....
Und die Gerichte haben sich um alles zu kümmern.
Den Schwarzfahrer wie den Mörder...


Und weil sie am Ende sauviel zu tun haben, haben sie gar nicht mehr die Möglichkeit effektiv "gerecht zu werden".
 
Komischerweise haben sogar Polizisten Raupkopien, das weis ich aus eigener Erfahrung.Nennt ihr wie ihr es wollt. Ich denke selbst diejenigen die sagen das Sie nichts laden tun es doch, bloß um einfach nicht ins Kreuzfeuer zu geraten. Mir kann keiner erzählen das er noch nie Kazaa oder Emule am Pc hatte!! ABER HUNDERT PRO!!
 
die Strafe soll einerseits abschreckende Wirkung haben, andererseits soll sich im Strafmaß auch die Schuld widerspiegeln.

Und wenn Raubkopiererei vom Strafmaß härter bestraft wird als ein Sexualdelikt, dann zeigt das doch ganz eindeutig die Wertigkeit, die das im Rechtssystem einnimmt. Recht wird vor allem von denjenigen gemacht, die ihre eigenen Vorteile gerne geschützt sehen wollen.
Wenn in einer Gesellschaft die fast schon Standard gewordene Raubkopiererei härter geahndet wird als ein Sexualdelikt, dann stimmt in der Wertigkeit in dieser Gesellschaft und im Rechtssystem etwas ganz eindeutig nicht. Da stehen die wirtschaftlichen Interessen eindeutig über den Persönlichkeitsrechten, wozu sollten letztere überhaupt geschützt werden? :(
 
@ partykiller

Inwiefern werden Raubkopierer härter bestraft Sexualstraftäter?

Das Recht sieht sicherlich härtere Strafen für letztere vor.
Vom Exhibitionismus vielleicht mal abgesehen.

Du kannst für Raubkopien nicht bis zu 15 Jahren inhaftiert werden, von einer Sicherungsverwahrung mal gar nicht zu reden.

Im Einzelfall werden immer wieder mal materielle Delikte härter bestraft als Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, dass ist klar.

Manchmal sicherlich äußerst zweifelhaft, manchmal ebenso nachvollziehbar.
Ist ein Betrug in Millionenhöhe nicht vielleicht schlimmer, als jemandem eine Ohrfeige zu geben?

Und wie gesagt, die einzige Funktion die das Strafrecht im Grunde hat ist die Verhinderung weiterer Straftaten.
Abschreckende Wirkung an sich hat die Strafe nur bedingt und soll sie auch nur bedingt haben.
Bei den Körperverletzungsdelikten hat sie i.d.R keine abschreckende Wirkung.
 
ich habe extra geschrieben: "WENN". Ich kenne die Strafmaße nicht, und die Strafmaße richten sich schon nach der Schwere der Schuld. Vermutlich lassen sich physische und psychische Schäden mit wirtschaftlichen Schäden schlecht vergleichen.

Wenn die Bundesbank als Währungshüterin schlechthin eine Veruntreuung von Geldern in den eigenen Reiehn begehen würde, so wäre diese schwerwiegender zu bewerten als eine ähnlich gelagerte Straftat in einem anderen Umfeld.

Die Strafandrohung an sich soll normalerweise präventiv wirken, bei manchen Strafmaßen ist aber vermutlich eine Nachbessderung erforderlich, manch andere Strafandrohung verfehlt ihre präventive Wirkung, weil sich bestimmte Taten nicht verhindern lassen, ungeachtet der Androhung von Strafe.
 
@ partykiller

Ich habe dein "Wenn" schon gelesen.
Deswegen schrieb ich ja, dass es nicht so ist.

Natürlich kann zwischen Theorie und Praxis eine Lücke klaffen.
Rein vom Papier her nimmt das eben genannte Sexualdelikt eine eher höherwertige Stellung ein.

Obwohl ich immer noch strikt dagegen bin dies als Maßstab zu nehmen.

Man kann es nicht allen Seiten recht machen.
Irgendwann ist auch das Ende der Fahnenstange erreicht.
Man mag es ungerecht nennen, wenn ein Delikt genauso hart bestraft wird als ein anderes.
Aber das geht bis zu einem gewissen grad auch nicht anders.

Ein Mörder erhält nach unserem Recht die lebenslange Haftstrafe.
Ein 20facher Mörder erhält diese ebenso.

Ein Mensch der hundert Banken ausgeraubt hat wird eine ähnliche Strafe erhalten wie ein Mensch der tausend Banken ausgeraubt hat.

Das Strafgesetz muss eine Wirkung erzielen.
Diese muss in erster Linie darin liegen Taten zu verhindern, egal ob Ersttaten oder Wiederholungstaten.

Dem allgemeinen Rechtsempfinden mag es ungalublich vorkommen, dass gewisse als höherwertige "Güter" bei Verletzung eine geringere Strafe erhalten.
Das hat zum Teil auch geschichtliche Gründe, aber auch rein praktische.

Es ist eben so, dass man im Bereich des Schadens an Material (Geld etc.) durch höhere Strafen eine gewisse Abschrekung erzielt werden kann.
In anderen Bereichen ist das in keinem Fall so.
Dort kann es sogar den gegenteiligen Effekt haben.

Sollen Strafen erhöht werden, weil es dem allgemeinen Rechtsempfinden so entspricht obwohl man
a) weiss, dass es keinerlei Wirkung hat?
und
b) es sogar mehr Schaden als Nutzen anrichten kann?

Man könnte also die Strafen für Sexualdelikte so hoch schrauben, dass sie weit über Diebstahl, Raub und co. liegen.
Noch viel höher als jetzt schon.

Damit wäre zwar das Rechtsempfinden des Durchschnittsbürgers befriedigt, der Sache an sich, in dem Fall der Verringerung von Sexualstraftaten, hätte man einen Bärendienst erwiesen.

Nicht das es solche Entscheidungen nicht schon gegeben hätte.
In den 90´er Jahren wurden die Strafen für diverse Sexualdelikte massiv angezogen obwohl es dafür nicht den geringsten objektiven Grund gab.
Das geschah allein aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit, die meinte man müsse die Strafen anziehen um weniger Sexualverbrechen zu erreichen.
Genützt hat es natürlich nichts.

Von etwaigen Entgleisungen in punkto diverser Urteile (Bewährungsstrafe trotz nachgewiesenem hundertfachem sexuellem Mißbrauch´s usw.) mal abgesehen.

Die gibt es ganz sicherlich.
Die gibt es so sicher wie es Fehler und Fahrlässigkeiten in jeder Art von Arbeit gibt.
In dem Fall sind das schreckliche Irrtümer, obwohl dennoch nur bedingt zu verhindern.

Die Frage ist nun:
Soll das Strafrecht einen wirklichen praktischen Nutzen erzielen, oder soll es die Vorstellung der Öffentlichleit befriedigen?

Beides zusammen ist nur schwer möglich, da die Vorstellung der Öffentlichkeit bei Delikten wie Mord und co. meist dahin geht zu sagen:
Je mehr Strafe desto besser.

Soll das Strafsystem also Nutzen bringen oder eher kontraproduktiv sein dafür aber der allgemeinen Meinung entsprechen?
 
Silverhawk,

ich bin keinesfalls dafür, das Rechtssystem jeweils populistisch nach gerade herrschender Meinung anzupassen, aber gerade bei den Raubkopien ist das doch genauso gemacht worden.
Da droht ein wirtschaftlicher Schaden und es haben einflussreiche Leute diese Initiative eingebracht, die auch prompt vom Parlament verabschiedet wurde, so entsteht Recht.
Vielleicht war es eben auch ein jahrelang schwelendes Problem, das nun auf diese Art gelöst wurde.

Recht kann aber auch durchaus aufgrund etablierter Moralvorstellungen einer Gesellschaft entstehen, die sich dann irgendwann unter Umständen doch in Normen (Rechtsverordnungen oder Gesetzen) oder auch im Gewohnheitsrecht wiederfinden. Das kann auch sehr lange dauern, aber auch das hat seine Berechtigung.

Das Strafrecht hat neben einer generellen Abschreckungswirkung aber auch noch die Funktion, dass durch das Verbüßen der Strafe eine Läuterung eintreten soll und dem Täter später eine Resozialisierung wieder möglich gemacht werden soll. Sonst könnte man alle Strafen auf lebenslänglich (und ich meine wirklich lebenslänglich, nicht die häufig missverstandenen 15 Jahre) laufen lassen, dann hat der, der einmal Scheiße baut, auf immer ausgeschissen. Aber das wäre ungerecht, man will den Täter strafen, um der Gesellschaft auch zu zeigen, dass ein Fehlverhalten auch öffentlich geahndet wird (früher gab es dafür einen Pranger), aber er soll nach einem entsprechenden Denkzettel auch wieder an der Gesellschaft teilhaben können.

Bei Triebtaten funktioniert die Abschreckung meist nicht, da der Trieb eher animalisch ist und nur mit großer Schwierigkeit kontrolliert werden kann.
Ich könnte eine Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch auch mit lebenslänglich ahnden, aber der Effekt wäre fragwürdig, ich könnte nie garantieren, dass die Wirkung auch eintritt.
Ich könnte auch einen Einbruch mit lebenslänglich ahnden, aber das würde den Einbrecher eher dazu animieren, sich zu bewaffnen und sich einem Entdecktwerden oder einer Festnahme mit Gewalt zu widersetzen.
Denn das Ergebnis wäre das gleiche: ob ich wegen des Bruchs lebenslänglich eingebuchtet werde oder wg. (versuchten) Mordes. Egal, dann nehme ich lieber ein paar mehr mit ins Grab, damit sich die Strafe auch lohnt. Da hat die Abschreckung dann die Wirkung verfehlt.

Auch die Todesstrafe in den USA hat ihre Abschreckungs-Wirkung teilweise verfehlt.

Und was die Anti-Raubkopierer-Werbung angeht, so soll die natürlich auch abschreckend wirken, ich finde es ebenfalls abartig, einen potentiellen sexuellen Übergriff im Knast zu legitimieren oder gutzuheißen aufgrund eines vorigen Raubkopiererfehlverhaltens.
Das Raubkopieren wird durch den Freiheitsentzug geahndet, nicht durch damit verbundene zusätzliche illegale sexuelle Übergriffe.
Es darf da keinen rechtsfreien Raum geben.
Diese "Werbung" ist eine einzige Sauerei, und man sollte dagegen vorgehen, notfalls durch eine Eingabe beim Werberat.
 
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