Und wie das Hausfriedensbruch ist!
Es würde rein rechtlich glaube ich sogar schon reichen wenn er vor deiner Haustüre herumlungern würde und nach Aufforderung nicht verschwindet.
Wenn du eine Wohnung hast weiss ich das nicht so genau aber wenn du ein DEINEM eigenen Haus lebst kannst du ihm ganz klar sagen das er dein Grundstück zu verlassen hat.
Es würde rein rechtlich glaube ich sogar schon reichen wenn er vor deiner Haustüre herumlungern würde und nach Aufforderung nicht verschwindet.
Wenn du eine Wohnung hast weiss ich das nicht so genau aber wenn du ein DEINEM eigenen Haus lebst kannst du ihm ganz klar sagen das er dein Grundstück zu verlassen hat.