@fairplay
Dazu brauchst Du nicht zu träumen, das ist bereits gesetzlich soweit ok. Es ist selbstverständlich auch erlaubt, das Nutzungsrecht zusammen mit Dokumentation und Datenträger sowie Verpackung weiterzugeben (Verleihen (unentgeltlich), Verkaufen, Verschenken), nur das Vermieten müsste tatsächlich der Urheberrechtsinhaber gestatten. Es wird also auf keinen Fall dort Halt gemacht.
Es ist erlaubt, diese Nutzungsrechte sind normalerweise übertragbar, sie werden nur dann nicht übertragbar, wenn Accountbindung auf Konsolen und PC generelle Pflicht wird, dann kannst dein Game direkt wegschmeißen, wenn Du es aktiviert hast und es Dir nicht gefällt, denn verkaufen ist nicht mehr. Dafür sind 60 EUR dann einfach zu viel (nicht für jedes Spiel, klar), aber diese Kohle wäre für immer versenkt, keine Chance auf Weiterverkauf, um wieder neue Games zu kaufen, die Publisher glauben wirklich, sie generieren durch Austrocknen de Gebrauchtmarktes wundersamen neuen Umsatz, wo sollen denn die Erstkäufer die Kohle wieder herbekommen, werden die alle kollektiv befördert und erhalten Gehaltserhöhungen? Weg ist weg, so schnell macht ein Erstkäufer das nicht wieder.
Wenn die nicht mehr an Kohle kommen, dann zieht sich das mit dem nächsten Kauf hin, dann sparen die und konsumieren nicht.
Und sobald die ihr erstes Spiel mit Accountbindung verkauft haben und vom erbosten Gebrauchtkäufer die ersten Betrugsvorwürfe an den Kopf geworfen kriegen und die Rückabwicklung fordern, weil das Spiel nicht funktioniert, dann haben manche Erstkäufer es endlich begriffen, dass sie ihre Kohle niemals wiedersehen.
Der Publisher darf sein Verbreitungsrecht bis zur ersten Stelle ausüben, an der die Ware in den Verkehr kommt, danach hat er damit nichts mehr zu tun, sein Recht ist also erschöpft, daher auch der Ausdruck Erschöpfungsgrundsatz. dann muss er sich raushalten.
Im Endeffekt ist mit dem Verkauf an die Distribution/den Handel das Ding bereits gegessen.
Wenn der Publisher am Endkunden direkt verdienen will, muss er ihm gegenüber direkt eine Leistung erbringen. Diese direkte Leistung wäre beispielsweise ein digitaler Vertrieb über die Seiten des Hertellers. Oder ein direkter Retailverkauf in einer Filiale. Aber das will der Hersteller normalerweise ja nicht, deswegen überlässt er der Distribution diese Einnahmequelle, meist mangels Filialnetzes. Das erste ist sein Geschäft, danach kommt das geschäft der anderen. Um es mit den Worten aus "Dirty Dancing" zu sagen: Dies ist mein Tanzbereich, das ist Dein Tanzbereich.
Und bloß, weil in der Software noch Rechte enthalten sind, heißt das doch nicht, dass der Hersteller und Publisher jeden, den er auf der Straße trifft, anhauen kann: hey, du hast ein Spiel von uns. Da sind unsere Rechte drin, löhn mal! Ich werde ja auch nicht von VW oder BMW Vertretern angehalten und gefragt, ob ich Erstkäufer oder 2nd Hand Käufer des Wagens bin und je nach Antwort dann zur Kasse gebeten. Die haben keine Rechte mehr, an dem Wagen zu verdienen, das geht nur noch über Service und Ersatzteile, aber dahinter stecken dann ja auch erneute echte Leistungen, die wirklich noch erbracht werden müssen mit Personal oder Übereignung von Dingen und so.
Eine Lizenz wird halt nicht schimmelig, Pech, da macht der Hersteller gar nichts mehr. Aber das heißt doch nicht, dass ihr Wert immer gleich hoch bleibt und man ewig an ihr verdienen kann, sobald jemand sie nur (überspitzt formuliert) berührt oder anschaut oder in ihre Nähe kommt. Und wenn ein Nutzungsrecht vom Hersteller an die Distribution übertragen wird, dann kann es auch weiterübertragen werden. Dann wandert es eben, das ist doch komplett bezahlt, da gibt es keinen verlängerten Eigentumsvorbahelt wie bei einem noch nicht komplett abbezahlten Kredit. Das Ding ist durch. Nur über den Onlinepart (der aber auch schon vom Erstkäufer komplett im voraus bezahlt ist) als Dienstleistung könnte man noch etwas reißen.
Das, was den Herstellern vorschwebt, ist keine Lizenz, sondern ein "Lizenzvirus". Jeder, der damit in Berührung kommt, ist dran.
@keldana
manche Lizenzen sind nun mal an Personen gebunden. Solche Eigenschaften sind dann nicht so einfach übertragbar. Die muss jeder Inhaber im Rahmen einer separaten Prüfung nachweisen.
Ich bin gespannt, wann die Publisher auf die Idee kommen, die ganzen Nichtkäufer anzupöbeln. Denn als Nichtkonsument ist man doch der allergrößte Asi, oder nicht?
Also genauso schlimm wie ein Gebrauchtkäufer, sogar noch fieser, weil man eben einfach überhaupt nicht mitmachen will.