Gebrauchthandel: Wenn Online-Pässe abgeschafft werden, Beteiligung an Einnahmen

Das ist doch genauso lächerlich und fürht im Endefekt zum gleichen Ergebnis:

WIR müssen wieder mehr zahlen. Denn wenn die Händler was an den Publisher abdrücken müssen, werden sie die Gebrauchtpreise auch anheben. Also ob man irgendwas online dazukauft oder im Laden mehr zahlt ist doch scheiß egal.

Ich würde mal gerne wissen was es für einen Mega-Aufstand geben würde, wenn Autohersteller auf einmal eine Gebühr für den Weiterverkauf eines Autos nehmen würden. Oder wenn die Hersteller einen Motor einbauen, der nur einen Besitzer lang hält, sodass der Gebrauchtkäufer einen neuen einbauen lassen müsste.

Das wäre der halbe Weltuntergang. Aber weil so viele einfach blind kaufen ("sind ja nur 5€") können die Publisher offenbar machen was sie wollen.

Schlimm
 
@andy-music2:

Unsinn. Die Entwickler machen kein Minus, ihnen entgeht nur ZUSÄTZLICHES Geld, denn sie haben bereits den VOLLPREIS vom Erstkäufer für ihre Leistung erhalten.

Dafür dass der Erstkäufer es später einem anderen zum Kauf zur Verfügung stellt, hat der Entwickler KEINE Kosten oder IRGENDEINE Leistung erbracht, daher hat er auch absolut KEINEN Anspruch, jetzt nochmal für eine BEREITS VOLLSTÄNDIG bezahlte Leistung NOCHMALS Geld zu verlangen.

Nimm an ich verkaufe dir eine Uhr und wenn du sie an deinen Freund verkaufst, klopfe ich an deine Tür und sage: "Hey, ich will jetzt nochmal einen Anteil." ZURECHT wirst du dann fragen: "WOFÜR?!"
 
Falsch. Die Macher machen "Minus" mit den Neupressungen, die sie nicht los werden, weil Gebrauchtware zirkuliert. Ich glaube, kein Entwickler/Publisher würde sich wegen privatem Weiterverkauf anpissen, aber der kommerzielle Gebrauchthandel bedeutet eben doch Einschnitte, zumal sich mit Gamestop & Co. dann quasi ein Außenstehender einmischt, der noch mal dicke abkassiert. Kann den Unmut bis zu einem gewissen Grad also nachvollziehen, auch wenn die arrogante Herangehensweise der großen Publisher alles andere als sympathiefördernd ist.
 
Ricewind
Denn Vergleich mit der Uhr finde ich unpassend. Schließlich muss der Publisher nach dem Verkauf der Uhr keine weitere Leistung erbringen. Bei einem Spiel dagegen ist der Publisher auch nach dem Verkauf des Produkts für den Support des Online-Services zuständig.
 
@TAPETRVE:

Wenn du so argumentierst, kannst du das auf ALLE Produkte dieser Welt erweitern, die nicht sofort verbraucht werden. Komisch nur dass sich nur die Videospielbranche darüber beschwert, obwohl sie einer der Umsatztstärksten Branchen der Welt ist...

Aber gut, auf Flohmärtken dürfen dann alle Händler dann bald eine Gebühr an die Hersteller ihrer Produkte abdrücken, weil jene ja auf ihren neuen Produkten sitzen bleiben...

Nochmal: Wenn ich etwas kaufe, dann gehört es MIR und nicht zum Teil immer noch dem Hersteller. Wenn ich es verkaufe, ist das meine Sache, da hat der Hersteller absolut kein Anrecht nochmals Geld zu bekommen, um einen quasi "Schadensersatz" einzufordern. Dann kann man gleiche jegliche Gebrauchtwaren verbieten, da sie immer den neuen Produkten schaden. Tolle Logik.

@Garfield: Dann sollte der Publisher auch explizit Geld NUR vom Online-Zocker erfragen und den Offline-Spieler in Ruhe lassen...
 
Ricewind hat folgendes geschrieben:
Dann sollte der Publisher auch explizit Geld NUR vom Online-Zocker erfragen und den Offline-Spieler in Ruhe lassen...



Genau das ist doch auch der Fall, oder wofür glaubst du ist der Online-Pass? Das eine Beteiligung am Gebrauchtmarkt gefordert wird kommt in diesem Fall von den Händlern und nicht von den Publishern.
 
Antilogic hat folgendes geschrieben:

naja ich kann den Onlinepass schon nachvollziehen...durch den Gebrauchtmarkt verlieren die Publisher einiges an Einnahmen (besonders in USA)...solange der Onlinepass kostenlos dabeiliegt, nicht IP gesperrt ist und Singleplayerfunktionen nicht einschränkt kann ich einigermaßen damit leben...

richtig ätzend wirds nur, wenn dann so ein Mist wie das accountgebundene Uplay von Ubisoft verlangt, dass man bei denen den Onlinepass eingibt, anstelle normal im Dashboard der Konsole, sowas geht eigentlich mal gar nicht...

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Na, das ist aber zum Teil falsch beschrieben. Es gehen keine Einnahmen verloren. Auf dem Gebrauchtmarkt kann der Hersteller generell keine Einnahmen machen, weil er auf diesem nicht tätig ist. Also kann er dort auch keine Verluste machen, das ist der Natur her einfach unmöglich. Er kann seine Einnahmen nur am Anfang machen, beim Verkauf der Ware (wahrscheinlich an die Distribution), und danach ist eben Schluss, aber die Ware ist damit komplett bezahlt. Deswegen soll der Publisher sich gefälligst auch aus dem Gebrauchtmarkt raushalten. Er hat ja entschieden, dass er hier nichts anbieten will, er hat kein Filialnetz, er kauft keine Games an, dann kann das ja auch nichts werden.
Wenn der Hersteller nun hingeht und das "Verluste" nennt, dass er keine Einnahmen generiert, weil er keine Produkte anbietet, dann ist das ein ziemlich frecher Trickbetrug. Von nix kommt nun mal nix.

Wenn aber die Onlinefunktionalität nur dem Erstkäufer zuteil wird und diese Leistung direkt vom Publisher gegenüber dem Kunden erbracht wird, dann kann man dafür auch die Übertragbarkeit ausschließen, das ist soweit in Ordnung.

Wenn sich nun die Gebrauchthändler und die Publisher zusammentun wollen, um sich die Einnahmen zu teilen (wofür es nicht die geringste rechtliche Grundlage seitens der Publisher gibt (außer natürlich der angekündigten Absprache seitens der Gebrauchthändler), der Publisher soll hier etwas geschenkt bekommen, ohne den Funken eines Rechtsanspruches zu haben), dann wissen wir ja wohl haargenau, wer für diese unheilige Allianz aus "Abzock & Reibach" die Zeche zahlen darf. Dann werden für uns als Konsumenten entweder die Preise bei Gamestop nochmal nach oben gehen, oder alternativ wird man den "Einnahmenverlust" durch deutlich reduzierte Ankaufpreise für gebrauchte Spiele finanzieren.

In meinen Augen ist dieses Konstrukt, wenn es durchkommen sollte, ein gefühlter gemeinschaftlich verabredeter gewerblicher Betrug zu Lasten des Verbrauchers.

Und das wird erst der Anfang sein. Sobald diese Nummer vereinbart ist und der Publisher sich mit unverdienter Gebrauchtmarktkohle den Geldspeicher gefüllt hat, wird die Gier weitergehen, Irgendwann will er noch mehr Geld haben und die Spieleinhalte kürzen und dann doch wieder auf dem Downloadmarkt direkt gegenüber dem Endkunden anbieten, um noch mehr Kohle zu generieren. Diese Kohle wäre dnan zwar berechtigt, da er das Produkt ja selber direkt anbietet, aber damit bescheißt er seinen "Gebrauchtmarkt-Geschäftspartner". Mal schauen, ob der dann ausschert.

Aber mal schauen, ob es überhaupt so weit kommt. Die Gamestop Aktionäre werden das nicht toll finden, wenn GS freiwillig auf Einnahmen verzichtet. So eine Aktion könnte man nur dann positiv auffassen, wenn bereits durch den Onlinepass ein derartiger Verlust oder Umsatzrückgang bei GS verzeichnet wurde, dass so eine Vereinbarung als Rettungsanker aufgefasst würde.
 
Garfield1980 hat folgendes geschrieben:

Ricewind

Denn Vergleich mit der Uhr finde ich unpassend. Schließlich muss der Publisher nach dem Verkauf der Uhr keine weitere Leistung erbringen. Bei einem Spiel dagegen ist der Publisher auch nach dem Verkauf des Produkts für den Support des Online-Services zuständig.


Das ist doch vollkommen irrelevant. Schließlich hat der Erstkäufer für den Service bezahlt und beim Verkauf gibt er doch diesen Service ab. Das ist fast das Gleiche wie mit Garantie, wenn ich ein Produkt in der Garantiezeit verkaufe, so hat der Käufer immer noch Garantie. Ober kann der Verkäufer immer noch den Onlinepart zocken, wohl kaum wenn das Spiel verkauft wurde.
 
Eben, das ist eine bereits vom Erstkäufer bezahlte Leistung, die einfach übertragen werden kann (wenn sie noch nicht genutzt wurde).
Warum sollte der Publisher zweimal verdienen an nur einer erbrachten Onlineleistung (für den Fall, dass der Erstkäufer den Dienst nicht in Anspruch nimmt und der Gebrauchtkäufer dann wie der erste Käufer ausschaut)?
 
partykiller
Verstehe deinen Kommentar nicht ganz. Der Online-Pass kann doch übertragen werden, sofern er noch nicht eingelöst wurde.
 
Garfield1980:

Die Forderung kommt nicht von den Publishern, das ist Richtig, der möchte den Gebrauchtmarkt oftmals lieber komplett verbieten und kommt mit Parolen wie Gebrauchtkäufer = Raubkopierer...

Auch das nur Online-Spieler betroffen sind stimmt so nicht, denn die Publisher lagern gern zusätzliche Inhalte von z.B. GoTY-Edition in DLCs aus, damit der Gebrauchtmarkt weiter geschwächt wird.

Warum z.B: sind nicht alle Inhalte der GT5 XXL Version mit auf der Disc? Antwort: Damit der Gebrauchtkäufer in die Röhre schaut. Für den Erstkäufer wird das Produkt auch entwertet, weniger bezahlen muss er deswegen aber sicher nicht...
 
Ricewind hat folgendes geschrieben:

Garfield1980:


Die Forderung kommt nicht von den Publishern, das ist Richtig, der möchte den Gebrauchtmarkt oftmals lieber komplett verbieten und kommt mit Parolen wie Gebrauchtkäufer = Raubkopierer...


Auch das nur Online-Spieler betroffen sind stimmt so nicht, denn die Publisher lagern gern zusätzliche Inhalte von z.B. GoTY-Edition in DLCs aus, damit der Gebrauchtmarkt weiter geschwächt wird.


Warum z.B: sind nicht alle Inhalte der GT5 XXL Version mit auf der Disc? Antwort: Damit der Gebrauchtkäufer in die Röhre schaut. Für den Erstkäufer wird das Produkt auch entwertet, weniger bezahlen muss er deswegen aber sicher nicht...


Vollkommen richtig!
Also ich kann hier einfach nur noch den Kopf schütteln!
Die Publisher und Hersteller haben uns ehrliche Käufer beleidigt und weis der Geier was sonst noch alles....wollten jemanden der Spiele gebraucht kauft als VERBRECHER darstellen...und damit auch gleich den VERKÄUFER implizit mit reinziehen, der wiederrum als ERSTKÄUFER überhaupt den Publishern und Co. die Brötchen (mit seiner Kohle) auf den Tisch stellt als Verbrecher darstehen lassen, weil er ja sein Eigentum WEITER verkauft.
Und was macht die Gamerschaft?!?
Die ist tatsächlich noch so bescheuert und versucht dies hier schönzureden und zu rechtfertigen! Unglaublich!
Anscheinend hat die Gamingindustrie mit der Zielgruppe der Gamer wirklich ein Publikum gefunden, denen sie ins Gesicht spucken kann und die dafür dann auch noch dankt!
Traurig!
 
@ Ricewind

"wenn ich etwas kaufe" und genau da liegt bereits der Fehler. Denn Du kaufst die Spiele ja nicht, sprich sie gehören Dir nicht. Sondern Du erwirbst lediglich ein Nutzungsrecht.

und die Games nutzen sich auch nicht ab, so wie "physische Dinge ... daher gibt es einen gewissen Unterschied zu einem realen Gegenstand.
 
@keldana

Richtig!! Warum zum Teufel kann ich das Nutzrecht nicht verschenken, verkaufen oder sonst was damit tun? Das Produkt bzw. mein Eigentum ist jener, dass ich eine Lizenz hab die mir das Recht einräumt das digitale Medium(Spiele, Musik, Filme und alles was halt digital ist) zu nutzen und warum sollte ich das Recht nicht haben die Lizenz zu verkaufen und somit das Nutzungsrecht an jemand anderen abgeben? Es ist irgendwie paradox, dass bei digitalen Medien dort halt gemacht wird. Ich hab schließlich die Lizenz erworben und sollte mit jener genau wie mit anderen Produkten/Eigentum machen was ich für richtig halte. Es ist halt so, dass von der Gesetzgebung zuviel Lobbyarbeit geleistet wurde und somit nicht von Anfang festgeschrieben ist, dass beim Erwerb von Lizenzen genau die gleichen Rechte gelten sollten wie bei anderen Eigentümern/Produkten -> sowas wie "Verkaufsrecht, Verschenkrecht, Ausleihrecht und watt weiß ich was." Die Produktanbieter sollten daher dafür sorgen, dass dies gewährt wird :D Aber davon kann der Eigentümer/Käufer wohl noch lange träumen :D
 
wenn Du eine Taxi-Lizenz erworben hast, kannst Du die auch nicht einfach weiter geben ... oder einen Führerschein. Das ist eine Lizenz, die DICH ermächtigt, ein Kfz zu führen ... aber niemand anderes.
 
@keldana

Apfel und Birnen und so :D Das Eine ist eine Lizenz am Produkt, das andere eine Lizenz/Ausweiß für eine Qualifikation, welche ein geregeltes Leben verschiedener Individuum garantiert (will). Sprich, eine gewisse Verantwortungsmaßnahme der Gesellschaft. Also ganz verschiedene paar Schuhe^^
 
@keldana:

Jein, Natürlich nutzt sich der Quellcode eines Spieles im eigentlichen Sinne nicht ab, aber die Technik welcher er unterliegt veraltet sehr wohl. Kein Mensch würde heutzutage für ein Spiel auf SNES-Niveau noch 60-70 Euro hinblättern.

Auch Spiele altern indirekt, weil die Technik altert auf der sie beruhen, sonst würden die Preise auf ewig stabil bleiben. Beispielsweise ist der Grafik-Wow-Effekt eben nur zeitlich begrenzt, bis die Technik weiter vorangeschritten ist. Was du vor 10 Jahren grafisch spektakulär fandest ist heute nur veraltet.

"Mechanischen" Qualitätsverlust kann man teilweise aber auch haben, da der physische Datenträger ebenso Alterungserscheinungen haben kann. Ist natürlich nicht unbedingt so heftig wie bei manch anderen Produkten, aber auch ein Quellcode altert, nur eben anders.

Aber letztendlich ist die ganze Gebraucht-Köufer-Thematik ein Phantom-Verlusst für die Puiblisher, denn das Geld eines Gebrauchtkäufers wird sicherlich oftmals wieder in den Videospielmarkt gepumpt. Der Erstkäufer hat nach seinem Verkauf nehmlich plötzlich wieder Geld, mit welchem er ein weiteres neues Spiel kaufen kann.

Abgesehen davon ist es sicher kein Einzelfall, dass jemand Teil 1 eines Spiel gebraucht kauft und sich später Teil 2 als Erstkäufer zulegt, weil er von dem Spiel begeistert war. Ist ja nicht unüblich, dass sich Fortsetzungen oftmals besser verkaufen als der Vorgänger...

Auch die Annahme, der Gebrauchtkäufer würde ein Spiel neu kaufen, wenn es dieses nicht gebraucht gäbe, ist nicht pauschal beweisbar oder richtig. Stattdessen kann er nehmlich genauso gut den Entschluss fassen, das Spiel eben GAR NICHT zu kaufen.

Der Großteil der Spiekler dürfte sich eh in eine Kombination aus Erst- und Gebrauchtkäufer aufteilen, Ich denke, die mancher Publisher würde sich wundern, wie sehr der Markt plötzlich schrumpfen würde, ohne Gebrauchspiele...
 
@fairplay
Dazu brauchst Du nicht zu träumen, das ist bereits gesetzlich soweit ok. Es ist selbstverständlich auch erlaubt, das Nutzungsrecht zusammen mit Dokumentation und Datenträger sowie Verpackung weiterzugeben (Verleihen (unentgeltlich), Verkaufen, Verschenken), nur das Vermieten müsste tatsächlich der Urheberrechtsinhaber gestatten. Es wird also auf keinen Fall dort Halt gemacht.
Es ist erlaubt, diese Nutzungsrechte sind normalerweise übertragbar, sie werden nur dann nicht übertragbar, wenn Accountbindung auf Konsolen und PC generelle Pflicht wird, dann kannst dein Game direkt wegschmeißen, wenn Du es aktiviert hast und es Dir nicht gefällt, denn verkaufen ist nicht mehr. Dafür sind 60 EUR dann einfach zu viel (nicht für jedes Spiel, klar), aber diese Kohle wäre für immer versenkt, keine Chance auf Weiterverkauf, um wieder neue Games zu kaufen, die Publisher glauben wirklich, sie generieren durch Austrocknen de Gebrauchtmarktes wundersamen neuen Umsatz, wo sollen denn die Erstkäufer die Kohle wieder herbekommen, werden die alle kollektiv befördert und erhalten Gehaltserhöhungen? Weg ist weg, so schnell macht ein Erstkäufer das nicht wieder.
Wenn die nicht mehr an Kohle kommen, dann zieht sich das mit dem nächsten Kauf hin, dann sparen die und konsumieren nicht.
Und sobald die ihr erstes Spiel mit Accountbindung verkauft haben und vom erbosten Gebrauchtkäufer die ersten Betrugsvorwürfe an den Kopf geworfen kriegen und die Rückabwicklung fordern, weil das Spiel nicht funktioniert, dann haben manche Erstkäufer es endlich begriffen, dass sie ihre Kohle niemals wiedersehen.

Der Publisher darf sein Verbreitungsrecht bis zur ersten Stelle ausüben, an der die Ware in den Verkehr kommt, danach hat er damit nichts mehr zu tun, sein Recht ist also erschöpft, daher auch der Ausdruck Erschöpfungsgrundsatz. dann muss er sich raushalten.

Im Endeffekt ist mit dem Verkauf an die Distribution/den Handel das Ding bereits gegessen.

Wenn der Publisher am Endkunden direkt verdienen will, muss er ihm gegenüber direkt eine Leistung erbringen. Diese direkte Leistung wäre beispielsweise ein digitaler Vertrieb über die Seiten des Hertellers. Oder ein direkter Retailverkauf in einer Filiale. Aber das will der Hersteller normalerweise ja nicht, deswegen überlässt er der Distribution diese Einnahmequelle, meist mangels Filialnetzes. Das erste ist sein Geschäft, danach kommt das geschäft der anderen. Um es mit den Worten aus "Dirty Dancing" zu sagen: Dies ist mein Tanzbereich, das ist Dein Tanzbereich.

Und bloß, weil in der Software noch Rechte enthalten sind, heißt das doch nicht, dass der Hersteller und Publisher jeden, den er auf der Straße trifft, anhauen kann: hey, du hast ein Spiel von uns. Da sind unsere Rechte drin, löhn mal! Ich werde ja auch nicht von VW oder BMW Vertretern angehalten und gefragt, ob ich Erstkäufer oder 2nd Hand Käufer des Wagens bin und je nach Antwort dann zur Kasse gebeten. Die haben keine Rechte mehr, an dem Wagen zu verdienen, das geht nur noch über Service und Ersatzteile, aber dahinter stecken dann ja auch erneute echte Leistungen, die wirklich noch erbracht werden müssen mit Personal oder Übereignung von Dingen und so.

Eine Lizenz wird halt nicht schimmelig, Pech, da macht der Hersteller gar nichts mehr. Aber das heißt doch nicht, dass ihr Wert immer gleich hoch bleibt und man ewig an ihr verdienen kann, sobald jemand sie nur (überspitzt formuliert) berührt oder anschaut oder in ihre Nähe kommt. Und wenn ein Nutzungsrecht vom Hersteller an die Distribution übertragen wird, dann kann es auch weiterübertragen werden. Dann wandert es eben, das ist doch komplett bezahlt, da gibt es keinen verlängerten Eigentumsvorbahelt wie bei einem noch nicht komplett abbezahlten Kredit. Das Ding ist durch. Nur über den Onlinepart (der aber auch schon vom Erstkäufer komplett im voraus bezahlt ist) als Dienstleistung könnte man noch etwas reißen.
Das, was den Herstellern vorschwebt, ist keine Lizenz, sondern ein "Lizenzvirus". Jeder, der damit in Berührung kommt, ist dran.

@keldana
manche Lizenzen sind nun mal an Personen gebunden. Solche Eigenschaften sind dann nicht so einfach übertragbar. Die muss jeder Inhaber im Rahmen einer separaten Prüfung nachweisen.

Ich bin gespannt, wann die Publisher auf die Idee kommen, die ganzen Nichtkäufer anzupöbeln. Denn als Nichtkonsument ist man doch der allergrößte Asi, oder nicht?
Also genauso schlimm wie ein Gebrauchtkäufer, sogar noch fieser, weil man eben einfach überhaupt nicht mitmachen will.
 
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