Eingeschränkte Garantie vs gesetzliche Garantie

piko

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Servus!

Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Also, die Firma Apple beispielsweise gibt auf ihre Geräte eine sog. "eingeschränkte Garantie" von nur einem Jahr. Soviel ich weiß schreibt der Gesetzgeber allerdings vor, dass 2 Jahre mindestens Garantie auf Geräte gegeben werden muß. Die Frage ist nun: Ist es egal was die Hersteller sagen und müssen sie innerhalb der Frist von 2 Jahren defekte Geräte *auf jeden Fall* ausbessern/reparieren, oder ist man als Verbraucher selbst schuld? Was gilt denn jetzt?

verwirrt:
piko

PS. MS bietet bei der Xbox 360 auch nur ein Jahr Garantie. :(
 
Falsch.

Der Gesetzgeber sieht 2 Jahre "Gewährleistung" vor.
Das wird nur allzu oft verwechselt.

Eine wirkliche "Garantie" gibts nur die ersten 12 Monate in der Regel.
Zu mehr ist keine Firma verpflichtet.

Jedoch ist durch die Gewährleistung für 2 Jahre das funktionieren eines Gerätes sicherzustellen.
Das schließt jedoch keinen Austausch ein sondern oft nur ein Preisgünstigeres Ersatzgerät.
 
Hier findest so weit alle nötigen Informationen zum Thema

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/garantiefrist.htm


Auch Wikipedia beleuchtet das Thema Garantie ganz gut.



Dann gilt nur noch zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistungspflicht. Die Garantie erfolgt vom Hersteller und gilt nach wie (bis auf wenige Ausnahmen) für sechs Monate. Tritt in dieser Zeit ein unvorhersehbarer Defekt auf, der nicht auf unsachgemäße Handhabung & Co. zurück zu führen ist, muss der Hersteller umtauschen.

Nach dem sechs Monaten gilt die sogenannten Gewährleistungspflicht. Am Ende bedeutet dies, dass es im Ermessen des Herstellers / Händlers liegt.
 
Also versteh ich das richtig:
Innerhalb der ersten 6 Monate ist laut Gesetz der Hersteller schuld, wenn was kaputt geht.
Danach muss ich beweisen, dass das Gerät von sich aus den Geist aufgegeben hat. Ist das vereinfacht gesagt richtig?
 
Danke! Wieder was (wesentliches) gelernt :D
 
Hier geht ein wenig was durcheiander.

Die Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung beim Kauf wurde von 6 Monaten auf 24 Monate ausgedehnt.
Mit der Gewährleistung ist die Frist gemeint, in der generell der Verkäufer für Mängel an der Ware gerade zu stehen hat.

Wenn ein Defekt an einer Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auftritt, geht man per Fiktion davon aus, dass dieser Mangel wohl schon bei Verkauf vorhanden war und der Sache bereits von Anfang an anhaftete, außer es liegt natürlich eine krasse Fehlbedienung vor oder ähnliches.
Die ersten sechs Monate sind daher für den Käufer recht praktisch, da hier die Beweislast für die Mangelfreiheit beim Verkäufer liegt.
In den anderen 18 Monaten der Gewährleistung kehrt sich diese Beweislast um, da muss dann der Käufer den Nachweis erbringen, dass von vornherein ein Mangel der Sache anhaftete.

Der bequemste und logischste Ansprechpartner beim Kauf ist also auf jeden Fall natürlich der Vertragspartner selber, der Verkäufer.


Neben und ergänzend zur Gewährleistung gibt es auch noch die Garantie. Die Garantie ist ein von der Gewährleistung unabhängiges losgelöstes Versprechen des Herstellers der Ware selber. Mit der Garantie zeigt der Hersteller quasi, wie lange er "hinter seinem Produkt steht".

Beispiel:
Wenn ich einen Riegel Kingston RAM beim Fachhändler kaufe, kann ich den Händler 24 Monate lang aus der Sachmängelhaftung/Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Kingston selber als Hersteller gibt aber unabhängig davon meines Wissens nach eine "life long"-Garantie auf seine Produkte.

Wenn also der Fachhändler nach 2 Jahren einem eine lange Nase machen kann, steht im Rahmen der Herstellergarantie noch der Weg zu Kingston offen.

Manchmal haben Gewährleistung und Garantie die gleiche Laufzeit. Wenn man also den Beweis des Mangels nach 8 Monaten nicht erbringen kann und der Verkäufer als direkter Vertragspartner die Wandlung oder Minderung oder Nachbesserung etc. berechtigt ablehnt, kann man es über die Garantie beim Hersteller selber versuchen.

Also:
Gewährleistung -> direkter Handelspartner (da, wo ich mein Geld lasse), natürlich bei Gamezone:bigsmile:
Garantie -> Versprechen des Herstellers selber (Sony, MS, Nintendo etc.)
 
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