Ahh, als Privatrechtler (naja, ich hatte es an der Uni ein Semester lang
) richten sich mir meine Nackenhaare auf, wenn alle Gewährleistung und Garantie in einen Topf werfen und kräftig rühren.
In Deutschland gibt es eine 6 monatige Gewährleistungs auf Verbrauchsgüter, wozu der NDS zählt. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass beim Kauf das Gerät bzw. bei der Übergabe der Gegenstand völlig in Ordnung ist. Tritt innerhalb der 6 Monate ein Defekt auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich dieser Fehler im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Der Händler muss also beweisen, dass dies nicht der Fall war. Da dies so gut wie unmöglich ist bzw. nur mit großem Aufwand möglich wäre, hat der Käufer in der regel ein Recht auf Nachbesserung nach Wahl. D.h., dass der Käufer entscheiden kann, ob der Händler den Gegenstand reparieren lässt oder ein neues Gerät verlangt. Verweigert der Händler eine der beiden Forderungen und will z.B. reparieren statt Umtauschen, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Der Händler kann den Umtausch nur bei einer Unmöglichkeit verweigern. D.h. Wenn der Gegenstand überhaupt nicht mehr auf dem Markt ist. Ob der Händler das Teil auf Lager hat oder nicht, spielt keine Rolle.
So, das ist Gewährleistung.
Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht. Das ist die Sache vom Hersteller. Wenn Nintendo 24 Monate Garantie gibt, oder 12 oder 8 Jahre ist allein die Sache von Nintendo bzw. die der Hersteller im Allgemeinen. Es ist auch die Sache des Herstellers, was er unter Garantie versteht. Z.B: Gerät geht in der Garantiezeit kaputt und Hersteller gewährt deswegen Rabatt auf Neukauf. Meistens wird aber nachgebessert. Aber nur weil man auf irgendetwas Garantie hat, heißt das noch lange nix. Das steht dann in den Garantiebestimmungen.
Fazit: Garantie hat nix mit Gewährleistung zu tun und sowas wie gesetzliche Garantie existiert schlichtweg nicht.
Da habe ich einen raushängen lassen.