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Der EU-Gerichtshof hat entschieden: Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist erlaubt

Das wird wohl in Zukunft lustig für Steam. XBL, PSN und auch Diablo 3. Das Urteil ist auf jeden Fall ein sehr mächtiges Urteil und kann den ganzen Softwaremarkt umkrempeln. Und EA mit ihren Downloadplänen wird das sicher auch sehr "freuen" :D
 
Ich freu mich sxhon auf die ganzen juristischen Hintertürchen die sich die Publisher suchen werden. Ausserdem ist fraglich was ne US-Firma eim EU-Urteil juckt.
 
Spiel die accountgebunden sind kann man trotzdem nicht verkaufen. Insofern hab die Spielefirmen schon ihr Hintertürchen. Wer also irgendwas auf Steam hat oder im Battle.net wird es nicht mehr los. Der Handel mit den Accounts ist nämlich untersagt.
 
Ist längst überfällig, dass auch die großen Plattformen den Weiterverkauf von gebrauchten Downloadtiteln erlauben.
 
Schmadda
Man könnte Account gebundene Spiele auch einfach wieder deaktivieren.
 
Das wäre eine gute Möglichkeit. Gekaufte Downloadspiele an jemand anderen übertragen zu können.
 
ich bin schon gespannt wer als erster Sony und MS verklagen wird das man seine DLC weiterverkaufen will. Die werden da bestimmt exorbitante Gebühren für das verschieben
des rechte Management verlangen.
 
Spiel die accountgebunden sind kann man trotzdem nicht verkaufen. Insofern hab die Spielefirmen schon ihr Hintertürchen. Wer also irgendwas auf Steam hat oder im Battle.net wird es nicht mehr los. Der Handel mit den Accounts ist nämlich untersagt.

Eben, das ist noch immer ein Problem. Es gibt da noch dieses BGH Urteil zum Thema Half Life 2, wo jemand sich drüber aufregte, dass er sein HL 2 angeblich nicht weiterverkaufen konnte, weil es durch den Account-Zwang wertlos wurde, worin er dann einen Verstoß gegen den Erschöpfungsgrundsatz sah.
Der BGH urteilte dann, es sei kein Verstoß, er könne ja Schachtel, Handbuch, Lizenzschlüssel und Datenträger ohne Problem weiterveräußern, nur sei das Nutzungsrecht selber faktisch nicht nutzbar und daher das Gesamtpaket wohl nahezu wertlos.
Der BGH erklärte dabei, dass die Weitergabe/Verbreitung nur eines der Rechte sei, die der Hersteller habe. Die Weitergabe/Verbreitung können Valve nicht "verregulieren", aber hier ging es um eine Ausgestaltung des Nutzungsrechts selber (Ausübung der Nutzung nur durch Accounteinrichtung), und beim Nutzungsrecht hat der Hersteller weiter Gestaltungsfreiheit.
Es wird dann wohl vieles in Richtung Accountbindung gehen.

Oder die Hersteller regeln alles über Free 2 Play oder über Mietmodelle, denn bei Vermietung greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht.
 
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