Spiel die accountgebunden sind kann man trotzdem nicht verkaufen. Insofern hab die Spielefirmen schon ihr Hintertürchen. Wer also irgendwas auf Steam hat oder im Battle.net wird es nicht mehr los. Der Handel mit den Accounts ist nämlich untersagt.
Eben, das ist noch immer ein Problem. Es gibt da noch dieses BGH Urteil zum Thema Half Life 2, wo jemand sich drüber aufregte, dass er sein HL 2 angeblich nicht weiterverkaufen konnte, weil es durch den Account-Zwang wertlos wurde, worin er dann einen Verstoß gegen den Erschöpfungsgrundsatz sah.
Der BGH urteilte dann, es sei kein Verstoß, er könne ja Schachtel, Handbuch, Lizenzschlüssel und Datenträger ohne Problem weiterveräußern, nur sei das Nutzungsrecht selber faktisch nicht nutzbar und daher das Gesamtpaket wohl nahezu wertlos.
Der BGH erklärte dabei, dass die Weitergabe/Verbreitung nur eines der Rechte sei, die der Hersteller habe. Die Weitergabe/Verbreitung können Valve nicht "verregulieren", aber hier ging es um eine Ausgestaltung des Nutzungsrechts selber (Ausübung der Nutzung nur durch Accounteinrichtung), und beim Nutzungsrecht hat der Hersteller weiter Gestaltungsfreiheit.
Es wird dann wohl vieles in Richtung Accountbindung gehen.
Oder die Hersteller regeln alles über Free 2 Play oder über Mietmodelle, denn bei Vermietung greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht.