BPjM: Die Indizierungen im Oktober 2011

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Zum Artikel: BPjM: Die Indizierungen im Oktober 2011
 
Müssten die aktuelle Consol.PLUS und Gamers.PLUS
mit einem Test zu Dead Rising 2: Off the Record jetzt
nicht aus dem Handel entfernt werden? Andernfalls
machen sich die Supermärkte und Kioske doch strafbar.
 
Bedeutet das, dass die EU-Fallout-3 jetzt auf den Index setzen?
Die haben ja ein Rad ab. Es splattert zwar ein wenig, aber stellt ein Spiel dar, wo man mit Sprachskill und Schleichen fast gewaltlos durchs Spiel kommt. Also ab 18 ist man genug alt dafür, das ohne Schaden am Karma zu zocken, selbst wenn man den Kanibalen-Perk nimmt ;)
 
@PixelMurder die Normalversion der EU-Fassung wurde schon 2009 indiziert. Somit ist es keine Überraschung, dass es nun auch die GOTY-Edition erwischt hat, Stichwort "Wesentlich inhaltsgleich".
 
Das ändert natürlich nichts an meiner Meinung, dass eure Zensur-Behörden ein Rad ab haben und sowieso kein Ahnung von der Materie. Die sollten sich besser um die Hygiene beim Fleisch sorgen und den Bratwurst-Buden nachgehen, als sich mit etwas zu beschäftigen, dass für ihre Bürokraten-Hirne zu hoch ist und Erwachsene piesackt.
 
@Yoshi256
nur aus/von den Regalen müssten sie entfernt werden, unter der Ladentheke dürfte man sie noch verscheuern.

Wenn die Games auf Liste A oder B gesetzt werden, sind sie erst einmal in beiden Fällen nur auf dem Index, so dass für sie ein Werbeverbot gilt und sie nicht frei verfügbar sichtbar rumstehen dürfen, Tests dazu sind dann ähnlich gelagert.

Liste B bedeutet erst einmal nur, dass die BPjM den Spieleinhalt für strafrechtlich relevant hält. Aber die BPjM ersetzt glücklicherweise noch nicht die Rechtsprechung in diesem Lande.

Erst, wenn auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft hin ein Gericht die Beschlagnahmung anordnet und somit die Auffassung der BPjM bestätigt, dann gilt es als beschlagnahmt (und erhält einen weiteren Vermerk auf Liste B (Beschlagnahmebeschluss vom ...)), dann sollte man als Händler zusehen, dass man die Exemplare gänzlich entfernt, da man dem Händler, der naturgemäß als Wiederverkäufer agiert, sonst sofort einen Verbreitungsvorwurf für beschlagnahmte Schriften machen könnte.
Wenn das Gericht die Beschlagnahmung ablehnt, wandert das Spiel von Liste B zurück auf Liste A und bleibt immerhin noch indiziert, es bleibt dann zumindest beim Werbe-/Ausstellungsverbot.
 
Immer diese Liste A und Liste B kacke....Wenn ich über 18 bin lasse ich mir doch von der behörde nicht vorschreiben was ich spielen darf und was nicht,egal wie Brutal es ist oder nicht.Es heisst volljährig und Basta.
 
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