@piko: "Grober Unfug" ist zumindestens hier kein Straftatbestand. Aber im Land der unbeschränkten Fehlleistungen "USA" gibt es ja auch den "vorsätzlichen Mord" (ein Mord geschieht immer vorsätzlich, also gehört das Wort "vorsätzlich" erst gar nicht davor; schließlich sagt man auch nicht "schwarzer Afroamerikaner", da dieser ohnehin eine dunkle Hautfarbe hat, auch sagt man nicht "weißer Schimmel", da dieses Pferd sowieso immer weiß ist)
Ich stiime Dir zu, der polizeiliche vergebliche Einsatz wäre auch das Einzige, was mir hier in den Sinn kommt. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aber nicht aus dem Strafrecht, sondern aus dem Zivilrecht (§§ 823 ff. BGB) sowie den entsprechenden Verwaltungsvorschriften (in Deutschland etwa die Polizei- und Ordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer).
Sorry, aber bei soviel Ungenauigkeiten werde ich zum "Korinthenkacker" (Begriff aus dem Rheinland für Leute, die gerne übergenau und präzise sind.
Ansonsten: FROHES NEUES JAHR AN ALLE IM FORUM!