Genau, in DE nennt man das Streitgenossenschaft, im Prinzip das selbe, man muss halt nur nachweisen das der Grund für die Klage bei allen Beteiligten der selbe ist.
Im Falle hier wäre das recht einfach, da zuerst immer gesagt wurde man könne Linux installieren (auf Messen, welche als Werbeplattform dienen, also wurde dieses Feature beworben), dieses nun aber entfernt wurde, was wiederum ein Eingriff in die Funktion des Gerätes darstellt, was nach EU-Recht nicht erlaubt ist und eine "Wertminderung" (das korrekte Wort kenne ich grad nicht) darstellt.
Eine Klage könnte also auch in DE erfolgreich sein (EU-Recht geht über nationales Recht, dazu haben wir uns verpflichtet).
Naja, ich finde es zwar nicht als wichtiges Feature, aber wenn jemand sagt "Das kann mein Produkt" dann muss es das auch können.
Und, wie bereits geschrieben, wird die PS3 nun für die Linux-Freak-Hacker interessant und deren Arbeit wurde schon in der Vergangenheit von ModChip-Herstellern wfür die eigenen Zwecke genutzt/missbraucht.