@sinalco87:
sorry, aber Deine Kommentare kann ich so nicht unkommentiert lassen.
"Nintendo hat sicherlich damit ne ziemlich miese Werbeaktion gestartet, die ich aufs schärfste kritisiere, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es juristisch abgesichert ist."
Woher nimmst Du diese Weisheit? Nur weil es Nintendo ist? Wären alle vergleichbaren Aktionen von Wirtschaftsunternehmen von Anfang an "juristisch abgesichert", würden Gerichte diese nicht dauernd zerschiessen.
"Es geht ja, im Gegensatz zum Lidl Beispiel, nicht um einen beworbenen Artikel, sondern einen Bonus zu einem beworbenen Artikel..."
Das ändert an der Bewertung im Ergebnis jedoch nichts. § 4 Nr.4 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbietet ein Verhalten bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken, soweit die Bedingungen für die Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angegeben werden. Hierzu gehören auch Angaben zu den produktbezogenen Beschränkungen einer Zugabe/eines Geschenkes. Durch den lapidaren Hinweis, etwa in AGB, "solange der Vorrat reicht", ist diesem Erfordernis nicht Genüge getan.
"...und ich gehe jede Wette ein, dass in irgendwelchen AGS´s verankert ist, dass man auf Bonusaktionen, und erst recht zeitlichen begrenzten, kein Anrecht hat."
Auch dies wäre bei der Bewertung unerheblich. Denn dann könnte durch beliebige Zusätze der Verwender in ihren AGB in letzter Konsequenz wettbewerbswidrige Handlungen in wettbewerbskonforme umgedreht werden. Letztlich muss aber das wettbewerbliche Handeln selbst regelkonform sein und nicht durch darauf bezogene AGB erst dahin gebracht werden.
"Ich nehme Nintendo damit nicht in Schutz, will aber hier mal klarstellen, dass es einen Unterschied zwischen falschem Verhalten und Kriminalität gibt"
Wieso Kriminalität? Wettbewerbsgesetze sind Teil des Zivilrechts. Hier geht es gerade nicht um kriminelles Verhalten, sondern lediglich um nicht wettbewerbskonformes, also um das, was Du selbst wohl "falsches Verhalten" nennst.
Da sind wir wohl beide "pfiffige Juristen", allerdings mit dem Zusatz, dass einer von uns beiden vielleicht wirklich einer ist...