@Pakko: Völlig korrekt, dem habe ich auch nicht widersprochen. Dennoch, wie ich schon sagte, man kann die Paraphilie selbst nicht ausschließlich mit der Prämisse "Krankheit" angehen. Das Problem geht ja noch viel weiter, wenn man berücksichtigt, dass unser Rechtssystem schlicht und einfach von "Minderjährigen" ausgeht, unabhängig davon, ob das Opfer nun 8 und somit tatsächlich noch im Kindesalter oder aber 15, u.U. bereits entsprechend entwickelt und eben nur noch rechtlich gebunden ist. Ab wo wird die Grenze zur Pädophilie definiert? Triebtäter müssen so oder so behandelt werden, ob sie sich nun an Kindern oder Erwachsenen vergehen. Aber die Krankheit liegt hier im Zwang und den begleitenden Störungen, nicht in der Paraphilie selbst. Schlimm genug, dass selbige in manchen Regionen fest kulturell verankert ist. Jemand, der sich an Kindern vergeht, ohne dass weitere sexuelle Funktionsstörungen festzustellen sind, sollte nicht ohne weiteres als "krank und somit unzurechnungsfähig" abgefertigt werden, wie es so oft der Fall ist.