ChefKoch D hat folgendes geschrieben:
Falkit
Tut mir Leid ich kann dir diese Angabe nicht genau zeigen.
Ich müsste mich da schon mit den weltweiten Produktgesetzen auskennen tue ich aber nicht...wer den auch. o.O
In jedem Land ist es anders geregelt was ich aber weiß sind diese 2 Grundfragen. (Eine Art Oberbegriff)
Auf diese Fragen bauen sich anschließend die Sicherheitsregelungen auf. (weltweit teilweise geregelt)
(Diese 2 Fragen mit einem einfachen JA oder Nein abstempeln wäre grob fahrlässig. )
Im Gesetzbuch wird anschließend jeder Unterpunkt in einem Paragraphen durchgekommen und diese erstrecken sich über Seiten.
"dass man veräußern, verändern etc kann so lange es nicht gegen das urherrecht bzw andere rechte verstößt. "
Ist z.B. ein Unterpunkt:
In wie fern schade ich mir selbst oder anderen damit. Schade ich überhaupt jemandem damit etc.?
Aber eigentlich müssten dir diese 2 Grundfragen einleuchten oder nicht?
@chaoszero
ja logisch, aber darum gehts hier halt gerad nicht.
@chefkoch
du meinst im sinne von art. 14 gg, eigentum verpflichtet?
von welchem gesetzbuch redest du überhaupt gerad :-9 nicht, dass wir aneinander vorbei reden. ich rede natürlich von privatrecht. das was du beschriebst klingt eher nach wirtschaftsrechten, die so für privatleute gar nicht gelten.