/ Elias / hat folgendes geschrieben:
Klugscheißen ein:
In den News ist eigentlich ein Fehler. Klickt man sich nämlich von Quelle zu Quelle bis zur Originalmeldung, so steht dort ein Auszug aus dem "Warranty Text" von Sony.
Englisch "warranty" = dt. Mängelhaftung bzw. Gewährleistung (nicht Garantie, obwohl Laien mit Garantie Mängelhaftung meinen).
Aus der Garantie könnte es Sony durchaus ausschließen, weil die Garantie freiwillig gegeben wird. Dennoch wären sie an die gesetzliche Mängelhaftung gebunden.
So pi mal Daumen denke ich, dass sie bei Controllern, Kabeln usw. nichts machen können, weil mögliche Schäden an der Konsole ja dem Controller nicht zurechenbar sind. Anders könnte es jedoch bei den Festplatten aussehen - je nachdem, ob man das Gehäuse öffnen muss usw.
Klugscheißen aus.
Lass mich gerne korrigieren.
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Sorry, wenn ich die schöne Erklärung ganz simpel aushebele.
Sony ist der Hersteller des Produktes, der Hersteller ist immer aus der Garantie heraus verpflichtet. Und hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.
Der hÄndler (da, wo man kauft) ist zur GewÄhrleistung, SachmÄngelhaftung verpflichtet. Lässt sich gut anhand der vielen ÄÄÄÄ merken, quasi als Eselsbrücke.
Die Warranty registration cards sind "Garantie-Registrierungskarten". In der Warranty Erklärung steht auch häufig drin, dass unabhängig davon die sogenannten "statutory rights", also die gesetzlichen Rechte, nicht beeinflusst werden. Und die Gewährleistung ist eben im Kaufrecht des BGB geregelt, sie gehört also zu den statutory rights und kann nicht die gemeinte warranty darstellen.
Warranty ist die Garantie. Kann man ab und zu auch auf so Labels lesen, die über Schrauben geklebt werden. Wenn die Aufkleber kaputt sind, erlischt die Garantie (destruction of label voids warranty), da man davon ausgeht, dass die Schrauben gelöst und im Inneren Veränderungen vorgenommen wurden.