sinalco87 hat folgendes geschrieben:
@ Noctural
Du verwechselst da einiges ^^
Wenn ich das Haus verlasse und die Tür offen stehen lass, ist es natürlich fahrlässig. Dennoch hat keiner das Recht in das Haus zu gehen und mein Zeug zu klauen oder?
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Hat er nicht, aber *du* hast gelitten, spätestens wenn es um den Schaden geht, auf dem man nämlich dann selbst sitzen bleibt. Und dafür musst du übrigens nicht mal die Haustür sperrangelweit offen stehen lassen. Ein schräg gestelltes Fenster und der "passende" Gutachter kann schon reichen.
Beim Auto ist das im Prinzip noch krasser, da reicht überhaupt was "offensichtlich" im Auto liegen zu lassen, auch wenn es abgeschlossen ist. Mir ist sogar ein Fall bekannt, leider, da reichte ein *abgeschlossenes* Fahrrad an einem öffentlichen Platz nach einer bestimmten Uhrzeit (nach 22 Uhr soweit ich mich entsinne, ist etwas länger her), um eine Art Mitschuld zu tragen, weil das Fahrrad geklaut wurde.
Ist es nicht unter Anderem deswegen interessant zu wissen, wie solche Typen an die Daten gekommen sind? Wer nämlich die Haustür zur Datenbank offen stehen lässt, den trifft eindeutig eine Mitschuld.