Kommentar zum Amoklauf-Simulator Hatred: Muss man Gewaltorgien verbieten?

Das ist aber ein deutsches Problem, Länder wie China, Russland, Türkei usw. verbieten durchaus erfolgreich Webseiten. Ich weiß jetzt kommt ihr mit "die missbrauchen es, um den Leuten die freie Meinung zu nehmen", das stimmt auch, aber ich will da nur auf den technischen Aspekt raus.

Meiner Meinung nach ist es auch ein Witz, dass das Netz als rechtsfreier Raum betrachtet wird.

Du vergleichst hier reale straftaten mit nen fiktiven spiel auch wenns leider nen amoklauf als Thema hat .

Das stimmt nicht, weil auch in unserem Gesetzbuch sind solche Werke nicht erlaubt.

Ein Videospiel mit dem Thema einzig und alleine Massenmord zu begehen kann durchaus einen Strafbestand haben. Es gibt auch viele Spiel, die in Deutschland verboten sind. Also nicht indiziert, sondern verboten.

Ja du hast natürlich mit 14 oder 16 nie ein spiel ab 18 gespielt oder sei ehrlich. des weiteren ist unter jugendlichen etwas verbotenes hip und natürlich möchte man das spiel unbedingt und wenns nach dem ginge würden mir spontan sehr viele verbote einfallen die ich für sinnvoll halte

Das hat doch damit nichts zu tun. Mag natürlich stimmen, dass da bei diversen Sachen reize vorhanden sind, das ist bei Drogen auch der Fall. Aber das ist kein Grund es zu erlauben.
 
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Naja es wird aber teilweise erlaubtbzw sogar schon legalisiert und wenn dadurch der gestreckte dreck von der Strasse kommt bin ich gerne dafür. wie schon erwähnt das verbot würde Deutschland betreffen in dem Fall dich nicht mich zb. Ich bin in Österreich und mich betreffen viele dinge nicht die ihr zb nur über Umwege bekommt und verste mich nicht falsch ich halte nichts von dem spiel nur wie du geschrieben hast man kann technisch anfangen zu sperren nur wo ist das dann ein verbot und wo fängt zensur an .
Und sorry ich schreib von der Arbeit aus also kann ich's nicht so ausführlich schreiben wie ich gerne wollen würde
 
Das stimmt nicht, weil auch in unserem Gesetzbuch sind solche Werke nicht erlaubt.

Ein Videospiel mit dem Thema einzig und alleine Massenmord zu begehen kann durchaus einen Strafbestand haben. Es gibt auch viele Spiel, die in Deutschland verboten sind. Also nicht indiziert, sondern verboten.



Nein das ist falsch. In Deutschland unterliegt ein Spiel, Film, Buch oder sonst was, wenn es Beschlagnahmt ist nur ein Verbreitungsverbot. Besitzen darf du hier alles was du willst, muss nur irgendwie daran kommen. Einzige Ausnahme ist Kinderpornographie, da kommt die Polizei dann auch wirklich mal bei dir vorbei.
 
Es gibt im BGB keine Passage die das töten virtuellen Figuren verbietet. Der KZ Simulator wurde verboten wegen der Hakenkreuze und weil er den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllte. Der Amoksimulator wird sicher beschlagnahmt aber auch dass ist kein Verbot. Der Besitz ist Benutzung ist nach wie vor straffrei...das gilt bei Drogen, Waffen (mit Einschränkung) oder eben Mord/Gewalt gegen andere nicht.

Das "höchste" was ein Dpiel/Film/Buch/Musik in Deutscgland erreichen kann ist eine Beschlagnahmung. Ich spreche jetzt vom Medium an sich, nicht demtransportierten Inhalt. Damit wird lediglich der Verkauf und die Verbreitung unter Strafe gestellt, nicht aber Besitz und Nutzung.

Der Inhalt eines solchen Mediums (Bsp. KZ Sim) kann eine Straftat darstellen zB Volksverhetzung bei Nazisymbolen/Themen.
Mir ist sber kein Spiel bekannt dss nur wg virtueller Gewalt einen Straftatbestand erfüllt. Selbst Manhunt ist nur beschlagnshmt mehr nicht.
 
Da gibt es bestimmt auch einen passenden Absatz für im BGB, der entsprechen ausgelegt werden kann.
 
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Ich denke da hätte schon manch anderer darauf verwiesen.
Die Gewaltdiskussion existiert ja nicht erst seit Hatred.
 
Hat damals auch jemand, irgendwo steht da was drin von wegen auf Menschen und menschenähnlichen schießen. Müsste im BGB dastehen, wo auch das mit NS Zeichen usw. steht. Wäre auch dämlich vom Staat hätte er da nichts reingeschrieben.
 
Warum sollte er?
Die meistens Gesetzte werden noch vorm Internetzeitalter erstanden sein und eher darauf abzielen das beschlagnahmt = nicht wirklich existent ist.
Durften dann ja nicht in Magazinen beworben werden, was den import sehr erschwerte.
 
Du verwechselt da grad BGB und USK/FSk Richtlinien. Es gibt kein Gesetz dass die virtuelle Tötung/Gewalt gegen Pixelmenschen unter Strafe stellt. NS Symbole sind da ne ganz andere Geschichte da sie verfassungsfeindlich eingestuft sind.
 
Ja liest doch mal den vierten Punkt genau. Wenn du es nicht verbreitest usw. (Punkt ein bis drei), dann darfst du es beziehen.
 
Da geht es ja nicht darum solch ein "Werk" zu erstellen, sondern es zu verbrieten.
Von daher ist Besitz und Import weiterhin legitim.
 
Wie ich sagte..Verbreitung, Vertrieb etc aber nix gegen Besitz und Nutzung durch volljährige im privaten Rahmen
 
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