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El Matador: Deutsche Version in Arbeit

...was ist los ?!? ragdoll-physik bei den leichen ist weg ?!? einiges wurde verändert ?!? die story wurde angepasst ?!? was für ein kranker schwachsinn !!! danke für die nachricht gamezone und gonzo09; - ich werde mir die deutsche version nichtmals in die hände nehmen um die verpackung anzuschauen, das game wird auf jeden fall in englisch gekauft, als u.s. bzw. u.k. uncut version.
....mfg....rico....:)......
 
Mann der ganze Käse nur für Deutschland, denn hätten sie sich sparen können und erst es hier gar net veröffentlichen, sondern eine deutsche uncut Version für Österreich.
 
Was würd eigentlich passieren, wenn man einfach eine Uncut Variante rausbringt ohne auf die Deppen von der BPjM zu hören? Welche Art Regress müßte man befürchten? Wär ich Publisher würde ich das miese Spiel der selbsternannten Moralwächter einfach nicht mitmachen.
 
Nix passiert! Wenn ich die Uncut-variante herausbringe, dann bleibt sie so lange auf dem Markt, bis ein Möchtegern-Jack-Thompson-Verschnitt einen Indizierungsantrag vorlegt. Dann erst wird das Spiel indiziert und darf somit nicht mehr offen beworben und verkauft werden. Rechtliche Folgen hat der Handel mit der nicht freigegeben Version bis zu dem Zeitpunkt keine.

Aber da "El Matador" ja bereits auf dem Index steht, kann es zu rechtlichen Probs mit der Uncut-Version kommen. Also gilt: Ab in die Videothek damit!
 
z.B. Ubisoft hat ohne Kennzeichen Cold Fear verkauft, nach etwa 6 Monaten hat die BPjm es aus dem Handel genommen.
 
Was redet ihr denn? Wie soll denn die BPjM einen Titel aus den Geschäften holen können? Wenn überhaupt, dann zieht ihn der Hersteller zurück.

Fakt ist: Hat ein Titel keine USK Einstufung, darf er nur als Import an Volljährige verkauft werden. Wurde er der USK zur Prüfung vorgelegt und die verweigert eine Alterskennzeichnung, wird er automatisch an die BPjM weitergegeben, die prüft ob der Titel Indizierungswürdig ist (was der Grund ist, warum das manche Hersteller einfach sein lassen). Ist er das (indiziert), darf er nicht ausgestellt oder beworben, darf nicht mal angeboten werden. Ausschließlich wenn der Kunde explizit danach fragt darf er unter der Theke verkauft werden, natürlich nur an Volljährige. Sollte er sogar von der Staatsanwaltschaft (nicht der BPjM und auch nicht der USK) beschlagnahmt werden, ist es komplett vorbei mit dem Verkauf. Auch von Privat an Privat. Einen Indizierungsantrag kann auch kein Anwalt stellen, sondern ausschließlich das Jugend- und Familienministerium.

Trotzdem eine beschnittene Deutsche Version auf den Markt zu bringen ist durchaus sinnvoll, denn dann kann der Hersteller einen großen Aufkleber auf die Packung kleben auf dem steht, dass es sich um eine spezielle "deutsche" Version handelt, was jedem Spieler sofort sagt, dass es auch eine ungeschnittene Version gibt. Im Regal steht als die beschnittene deutsche Version, aber jeder Käufer weiss, dass er an der Theke nach der ungeschnittenen (indizierten?) Version fragen muss.

Und bevor Fragen dazu kommen: Weder die BPjM noch die USK schnippeln an Titeln herum, wie oft geglaubt wird, das macht schon der Hersteller selbst. Er entscheidet welche Version er der USK zur Prüfung vorlegt, oder ob er das bleiben lässt und sich auf die deutschen Händler verlässt welche den Titel dann aus den Nachbarländern importieren.

Pitlobster
 
@ pit

Schon klar, aber die BPjm hat doch das letzt Wort und wenn die sagen, der Titel ist indizierungswürdig, dann wird das der Hersteller schon merken.
 
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