Was redet ihr denn? Wie soll denn die BPjM einen Titel aus den Geschäften holen können? Wenn überhaupt, dann zieht ihn der Hersteller zurück.
Fakt ist: Hat ein Titel keine USK Einstufung, darf er nur als Import an Volljährige verkauft werden. Wurde er der USK zur Prüfung vorgelegt und die verweigert eine Alterskennzeichnung, wird er automatisch an die BPjM weitergegeben, die prüft ob der Titel Indizierungswürdig ist (was der Grund ist, warum das manche Hersteller einfach sein lassen). Ist er das (indiziert), darf er nicht ausgestellt oder beworben, darf nicht mal angeboten werden. Ausschließlich wenn der Kunde explizit danach fragt darf er unter der Theke verkauft werden, natürlich nur an Volljährige. Sollte er sogar von der Staatsanwaltschaft (nicht der BPjM und auch nicht der USK) beschlagnahmt werden, ist es komplett vorbei mit dem Verkauf. Auch von Privat an Privat. Einen Indizierungsantrag kann auch kein Anwalt stellen, sondern ausschließlich das Jugend- und Familienministerium.
Trotzdem eine beschnittene Deutsche Version auf den Markt zu bringen ist durchaus sinnvoll, denn dann kann der Hersteller einen großen Aufkleber auf die Packung kleben auf dem steht, dass es sich um eine spezielle "deutsche" Version handelt, was jedem Spieler sofort sagt, dass es auch eine ungeschnittene Version gibt. Im Regal steht als die beschnittene deutsche Version, aber jeder Käufer weiss, dass er an der Theke nach der ungeschnittenen (indizierten?) Version fragen muss.
Und bevor Fragen dazu kommen: Weder die BPjM noch die USK schnippeln an Titeln herum, wie oft geglaubt wird, das macht schon der Hersteller selbst. Er entscheidet welche Version er der USK zur Prüfung vorlegt, oder ob er das bleiben lässt und sich auf die deutschen Händler verlässt welche den Titel dann aus den Nachbarländern importieren.
Pitlobster