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Eisregen121 hat folgendes geschrieben:
Wenn jemand durch einen Messerstich stirbt, wird der täter ca. 10 - 15 Jahre haft bekommen, wenn der täter aber 40 mal auf das Opfer einsticht sind es lebenslang mit Sicherheitsverwahrung. Beide haben das selbe Ziel erreicht, aber der andere wird härter bestraft.
Entschuldige, aber das stimmt so nicht.
Mord bleibt nach dem Gesetz immer Mord und wird immer mit lebenslanger Haft bestraft.
Die Zahl der Messerstiche ist kein Kriterium.
Grausamkeit ist zwar ein Mordmerkmal, aber auch nur eines.
Auch einen Menschen mit einem Messerstich zu töten wird je nach Motiv als Mord gewertet und mit lebenslanger Haft bestraft.
Es gibt noch den Totschlag, bei dem es bis zu 15 Jahren Haft geben kann.
Außerdem schließt sich an einen Mord nicht automatisch die Sicherungsverwahrung an.
Das kann passieren, muss es aber nicht.
Ob der Mord nun grausam begangen wurde kann dabei eine Rolle spielen, aber auf das eine folgt nicht automatisch das andere.
Wenn jemand durch einen Messerstich stirbt, wird der täter ca. 10 - 15 Jahre haft bekommen, wenn der täter aber 40 mal auf das Opfer einsticht sind es lebenslang mit Sicherheitsverwahrung. Beide haben das selbe Ziel erreicht, aber der andere wird härter bestraft.
Entschuldige, aber das stimmt so nicht.
Mord bleibt nach dem Gesetz immer Mord und wird immer mit lebenslanger Haft bestraft.
Die Zahl der Messerstiche ist kein Kriterium.
Grausamkeit ist zwar ein Mordmerkmal, aber auch nur eines.
Auch einen Menschen mit einem Messerstich zu töten wird je nach Motiv als Mord gewertet und mit lebenslanger Haft bestraft.
Es gibt noch den Totschlag, bei dem es bis zu 15 Jahren Haft geben kann.
Außerdem schließt sich an einen Mord nicht automatisch die Sicherungsverwahrung an.
Das kann passieren, muss es aber nicht.
Ob der Mord nun grausam begangen wurde kann dabei eine Rolle spielen, aber auf das eine folgt nicht automatisch das andere.

