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Dead Rising: Erster Teil des Horrorspiels nicht mehr beschlagnahmt

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AndréLinken

Guest
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Zum Artikel: Dead Rising: Erster Teil des Horrorspiels nicht mehr beschlagnahmt
 
Was für eine alberne Regelung. Jeder Händler darf den Titel verkaufen nur nicht damit werben.Wird Zeit, dass mal die Gesetze aktualisiert werden in Old Germany.
 
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