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Call of Duty: Black Ops: BPjM bestätigt Indizierung der AT-Fassung

Godchilla 83 hat folgendes geschrieben:

Hab mir die Uncut version direkt in Tirol gekauft wie ich vor zwei Wochen zufällig geschätlich da war. Soll das die Szene sein wo der eine die Glassplitter in den Mund gesteckt bekommt oder wie. Find ich gar net grausam. Ich find eigentlich die Stelthkills bei den Fitschies ziemlich Krass, müsste net unbedingt so heftig gezeigt werden.Is das in der deutschen Version drinne?

Ich finde die Folterszene auch relativ lasch, habs mir schlimmer vorgestellt vor allem verglichen mit dem was in der deutschen version noch drin ist ist das echt ein witz.
Die Stealthkills und die Headshots in zeitlupe sind alle komplett unzensiert drin.
 
@sinalco87

okay ja vielleicht hab ich etwas übertrieben..

aber es regt mich einfach auf ... die können von mir aus den weiteren verkauf verbieten ..
aber die sollen nicht den weiteren support verbieten
des spiel hat ja genug fehler also will ich irgenwann auch updates dafür haben ..
weil so wie ich es erfahren habe bekommen ja alle At-Version Besitzer in Deutschland keine updates mehr ...
 
Hab nun in mehreren Foren gelesen das man per HotSpot Shield das Spiel uncut install. kann und nach dem ausschalten des tools ganz normal auf allen europäischen Servern zocken kann.
 
Es gilt nicht nur für die AT-Version, sondern auch für ggf. Schweizer Versionen, Luxemburgische Versionen, etc.pp. - ALLE Versionen, die mit einer deutschen Tonspur verfügbar sind! Das meldet auch der originale Auszug des Pressetextes, der die Indizierung bestätigt (auch auf Schnittberichte zu finden - die haben den gescannt und veröffentlicht)!

Die Liste B sagt überdies aus, dass die BPjM vermutet, dass der Inhalt des Titels strafrechtliche Relevanz aufweist und somit eine Verbreitung zu verhindern ist. Überdies machen sich Händler strafbar, wenn sie den Titel weiterhin auch an Erwachsene (!) anbieten. Weitere Details dazu mit alle nötigen Aufschlüsselungen findet man auch hier: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2395

D.h. auch im Klartext: Auch der Handel "unter der Ladentheke" gilt damit als verboten.
 
@chocobo: Woher soll ich denn jetzt nun ne UK-Version herholen? Die von Amazon.co.uk verschicken den Titel nicht nach Deutschland. Habs mir bei der Grotte von nem Privatanbieter gekauft. Hab ich schon öfters mit div. Titeln so gemacht.
 
Zitat von Schnittberichte.de "Der Kauf eines B-indizierten Mediums aus dem Ausland ist für Deutsche aber weiterhin ohne Folgen. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass eine Aktivierung der PC-Version über Steam bald nicht mehr möglich sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, war die vollständig unzensierte englische Version in Deutschland von Anbeginn nicht aktivierbar.

Also in AUT kaufen darf man,alles ok. Und wenn das mit Hot Spot funktioniert noch besser. ^^
 
@ Andi
Amazon selbst schickt nicht - Unterhändler allerdings schon. Daher bei solchen Titeln einfach einen passenden Unterhändler als Versender nehmen.
 
@Van_Helsing
"D.h. auch im Klartext: Auch der Handel "unter der Ladentheke" gilt damit als verboten. "
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Erst wenn der Titel beschlagnahmt ist, und das muss ein Gericht entscheiden, ist der Handel damit verboten. Vorher kann er auf Liste A bis Z herumschwirren, darf aber meines Wissens noch verkauft werden, natürlich mit Einschränkungen.
 
@ Piko

hier der Original-Text zur Blitz-Indizierung

Zitat:
Die vorläufige Indizierung des Titels erfolgte auf Liste B. Das heißt, die BPjM vermutet bei diesem Titel, dass er Inhalte hat, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind (vermutlich § 131 Gewaltdarstellung).
Zitat Ende.

Grundsätzlich hast du Recht, es kommt aber darauf an unter welchem Paragraphen genau die Indizierung erfolgt. So pauschal wie es hier immer gesagt wird ist das ganze Thema nämlich nicht.
 
@Van_Helsing
Klar, aber die BPjM kann viel vermuten, die Entscheidung, ob das jetzt strafrechtlich relevant ist, liegt letztendlich beim Richter. ;)

Für einen Titel auf Liste B ist die Beschlagnahme aber auch nur reine Formsache. Trotzdem ist bis dahin der Handel noch nicht verboten.
 
Da sind wir wieder beim "ja" und "nein" - denn s/w gibts bei dem Ganzen nämlich nicht und man muss es einfach sehr differenziert sehen, weniger wir als Spieler sondern vor allem die Händler:

Zitat: "In der Vergangenheit wurden beispielsweise auch der direkte Vorgänger Call of Duty - Modern Warfare 2 und das Spiel Soldier of Fortune: Payback auf Liste B blitzindiziert. Letzteres ist mittlerweile bundesweit beschlagnahmt. Bei den meisten anderen Titeln, die laut der BPjM strafrechtlich relevant sein könnten, gab es noch keine ordentlichen Gerichtsurteile, die den Händlern Rechtssicherheit geben könnten. Maßgeblich für den Verkauf vieler Titel in Deutschland bleibt weiterhin oft nur, was die BPjM denkt, nicht (!) das Urteil eines Gerichtes."
 
@Van_Helsing
Ok, so kommen wir der Sache schon näher.

Ich vermute dass du von dem gewissen Risiko sprichst, welches Händler nicht gewillt sind zu tragen, sprich: Hundert Einheiten bestellen, und davon 99 der Polizei (im Falle eines Urteils) übergeben.
 
Im Grunde ja, Piko .. denn bis es zu Urteilen kommt (was oftmals dann gar nicht oder erst Jahe später passiert) gilt am Ende doch das Einstufen bzw. Vorgabe der BPjM - die am Ende auch eine gewisse Richtlinie schafft. Und am Ende ist es, wie gesagt, nicht der Spieler, der sich darum scheren muss, sondern der Händler - und da hab ich, da ich in dem Bereich lange gearbeitet habe, einiges selbst mitbekommen.

Unabhängig davon ist "Liste B" eben nicht einfach nur eine Liste, die eine mögliche Beschlagnahmung nach sich zieht. Es gibt eine Reihe von §-en, die zu Grunde liegen können. Na ja, anyway: So einfach, wie es sich manche eben machen, ist es leider nicht und sowas wird eben deutlich, wenn man selbst damit viel zu tun gehabt hat bzw. zu tun hat.

Apropos: Manhunt ist ein gutes Beispiel: Es hat nie ein Urteil gegeben. Es kam auf Liste B, es wurde ein Verbreitungsverbot (Menschenverachtung) verhängt und es kam zu jede Menge Razzien, bei denen die Vorkommen eingezogen worden sind. Und das alles war vollkommen rechtens und legal - wie gesagt, ohne Gericht, nur aufgrund der Vorgaben der BPjM.
 
@Van_Helsing
Mir war nicht klar, welche weitreichenden Befungnisse die BPjM hat, wenn sie Razzien veranlassen kann oO Frage mich gerade wirklich, in wie weit das rechtskonform ist, das würde aber zu weit führen und ich muss mich wohl mal selber intensiver damit beschäftigen ;)
 
Ich versteh das Gejammer mancher grad nicht, ganz ehrlich.
Also die meisten CoD-Irren werden es sich doch gleich geshoppt haben, als die Nachricht kam, dass es ne deutsche Ösiversion gibt. Somit sind die meisten doch fein raus und die DLC`s und Aktualisierungen funzen doch bei anderen Games auch. Is nur blöd, find ich bei so Titeln wie Gears. Da gibt es nämlich am deutschen Madplatz nix zu und demnach heißt es nur über VPN.
Aber CoD Maps wirds denk ich immer geben.

Und CoD is und bleibt ein geiler Popcorn-Shooter...
 
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