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Bundesfighter 2 Turbo: Keine Ermittlungen trotz NS-Symbolik

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LuisKümmeler

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Zum Artikel: Bundesfighter 2 Turbo: Keine Ermittlungen trotz NS-Symbolik
 
Gesetzeslage "überholt" ist doch uninteressant: Das entsprechende Gesetz muss geändert werden, wenn es denn dann wirklich nicht mehr der heutigen Zeit entspricht.
Solange dies nicht geschieht, ist nichts "überholt", sondern rechtskräftig.

In diesem Sinne: Schade, das selbst Instanzen wie Gerichte diesbezüglich in`s schwanken geraten. - Und das nur, wiel sich die Industrie seit Jahren angepisst fühlt, weil Videospiele nicht als Kunstform angesehen werden.
 
Davon ab ist die Meldung von vorgestern
 
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