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BPjM: Indizierungen und Listenstreichungen im September 2015

"Tut mir leid - Army of Two darf ich ihnen nicht verkaufen, zu gewaltverherrlichend. Aber wie wär's mit Mortal Kombat X? Das ist völlig unbedenklich."
 
Verkaufen darf er es dir....er darf es nur nicht öffentlich auslegen neben Mortal Kombat und ebensowenig Werbung dafür machen.

Du mußt ihn halt fragen,ob er es dir verkauft und das wird er,wenn du einen Altersnachweis vorlegen kannst. ;)

Wenn,dann schon richtig formulieren,wenn man nörgeln will. :p


Greetz

Cap
 
Ich denk mal eher, dass er darauf aus war, dass das doch brutale MK X frei verkäuflich ist, aber AoT nicht. Wahrscheinlich geht's darum weil man da Menschen eindeutig erkennt und bei MKX es sich um Fantasy-Figuren handelt. Diesbzgl. wird man gaaaanz langsam etwas leichter seitens der USK/BPJM
 
Muaha - ich wusste dass das kommt, bevor ich's zu ende geschrieben hatte. Wollte es aber nicht umschreiben, weil's so besser klingt. Jeder hier wird den Grundtenor verstehen.
Danke, das du mich nicht als unwissend hinstellst, sondern auf die Formulierung hinweist. In diesen Zeiten ist sowas ja nicht selbstverständlich.
 
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