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BPjM: Die Indizierungen im Juli 2012

ok meine Verwunderung ist groß...ich war der Ansicht, die hier aufgeführten Titel waren schon alle indiziert in diesen Versionen....

und kA eventuell täusch ich mich da....aber heißt Liste B wirklich schon Verbreitungsverbot?Ich dachte immer diese Titel wären nur extrem gefährdet beschlagnahmt zu werden und deswegen nehmen sie die Meisten automatisch aus den Regalen... Warum müsste man sonst noch beschlagnahmen, wenn Liste B schon Verkaufsverbot wäre?
 
Die Erklärung zur Liste B: "Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen."
 
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