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Anonymous: Hat nichts mit Ausfall des PSN zu tun

hier sind ja einige recht interessante juristische Thesen vertreten.
Wir reden bei der PS3 von einer Konsole, die zum Kauf oder auch zur Finanzierung angeboten wird.
Dabei geht es ganz eindeutig um Eigentumserwerb an der Hardware.

Geliehen ist da nichts, sonst dürfte sie gar nichts kosten (Leihe ist unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, davon kann ja hier wohl keine Rede sein).
Und Miete ist auch lächerlich. Wir mieten keine Konsolen. Es geht hier um Kaufverträge. Man erwirbt Eigentum an der Konsole. Fertig aus.

Wenn Sony meine Konsole zurückfordert, dann darf Sony sie auch bezahlen.
Die Firmware auf der Konsole ist etwas anderes. dafür gelten andere Regelungen.

Aber ob diese Regelungen alle gültig sind, das hängt auch von der Landesgesetzgebung ab.

Bloß, weil man irgendwelche AGBs abnicken muss, heißt das noch lange nicht, dass alle Dinge, die in den AGBs stehen, auch alle gelten. Wenn Teile der AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, dann sind diese Teile automatisch nicht gültig.

Und dann ist es auch egal, ob ich diesen AGBs zugestimmt habe.

Das wäre ja noch lustiger, wenn eine einzelne Privatperson im Zusammenspiel mit einem Konzern illegale Absprachen treffen könnte, die die gesamte Rechtsordnung außer Kraft setzen.

Der Ausfall des PSN ist eine zweischneidige Sache, schaden will man Sony, aber die Leidtragenden sind die Kunden, die werden auf die Saboteure nicht so gut zu sprechen sein.
 
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