Nintendo Wii: Wii-Mote Grund für Klage

1. Mein Post war ja wohl klar als Antwort zu TheDoDo zu erkennen, welcher geschrieben hat: "...per Infrarot an einen Computer weiter leitet." Wo siehst du da den Zusammenhang zwischen Infrarot != Bluetooth nicht?

2. Der Patentrechtsstreit betrifft afaik sowieso nur die USA und da kann so ein Unterschied bereits Einiges ausmachen.

3. Geht es hier um ein technisches Patent. Design ist also gar nicht der Streitpunkt. Also wie zum Geier kommst du darauf, einen technischen Unterschied mit einer Farbe zu vergleichen?
 
Was ich damit sagen will, ist das meiner Meinung nach die Verbindung der beiden Geräte irrelevant ist.

Wenn es nötig wäre, für jede Verbindungsschnittstelle ein Patent anzumelden, wäre dies sicherlich von Seiten der Firma geschehen. Es geht in dem Patent doch viel mehr um die Tatsache einen "Pointer" zu haben, auf den ein anderes Gerät reagieren kann, ähnlich wie eine Maus.

P.S.
Mir war durchaus bewußt, dass es dein Post sich auf DoDos bezog. Aber nach deiner Logik könnte Nintendo ja nun ein Patent auf "Maus via Bluetooth" anmelden und der Nächste macht dann eine 1:1 Kopie davon... überträgt die Daten aber via Kabel. (Hier haste dann noch deinen technischen Vergleich :p)

P.S.S.
Und sofern mir bekannt, werden die Patent durchaus global anerkannt. Bin mir nicht sicher, ob man hier wie bei Marken einen "globalen" Schutz extra beantragen muss, aber geben wird es soetwas sicher.
 
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