B1-66-ER
Bekanntes Gesicht
@ CharLu:
Hmm, ich habe das eigentlich so in Erinnerung, dass Liste A oder B nur sagt, wohin der Weg des Spiels in Zukunft geht, d.h. Liste A wäre die "leichte Indizierung" (in der Regel ohne weitere Schritte), während Liste B den Grundstein für eine mögliche Beschlagnahmung legt.
Bei jedem normalen deutschen Händler, welcher indizierte Spiele führt, hab ich noch nie erlebt, dass Wert auf die Unterscheidung Liste A / Liste B gelegt wurde. Indiziert ist indiziert, aber bei einer erfolgten Beschlagnahmung sieht es ganz anders aus, überhaupt kein Verkauf mehr.
Hmm, ich habe das eigentlich so in Erinnerung, dass Liste A oder B nur sagt, wohin der Weg des Spiels in Zukunft geht, d.h. Liste A wäre die "leichte Indizierung" (in der Regel ohne weitere Schritte), während Liste B den Grundstein für eine mögliche Beschlagnahmung legt.
Bei jedem normalen deutschen Händler, welcher indizierte Spiele führt, hab ich noch nie erlebt, dass Wert auf die Unterscheidung Liste A / Liste B gelegt wurde. Indiziert ist indiziert, aber bei einer erfolgten Beschlagnahmung sieht es ganz anders aus, überhaupt kein Verkauf mehr.