Zollprobleme !!! Wer kann schnell helfen ???

Alien-Games

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Hallo Leute,

es herrscht folgendes Problem, ich hoffe, daß einer helfen kann:

Ein Freund von mir hat einen kleinen Videospiele-Laden (natürlich mit Gewerbeschein) und hat aus Hong Kong einge Spiele bei einem Versandhändler bestellt.
Die Spiele hängen jetzt beim Zoll fest, denn es waren unter anderen ein LEFT 4 DEAD und ein SAINTS ROW 2 als Uncut-Version dabei.
Er soll nun schriftlich Stellung dazu nehmen.
Nun, darf er als Händler diese Spiel zwar verkaufen, sie aus dem Ausland aber nicht importieren ?
Wer kann helfen ???

Gruß
Keith
 
Ist Saints Row 2 nicht sogar beschlagnahmt? Wenn ja, dann muss er Stellung nehmen, denn dann darf er als Händler schon gar nicht solch Sachen beschaffen ...
 
perfect007 hat folgendes geschrieben:

Ist Saints Row 2 nicht sogar beschlagnahmt? Wenn ja, dann muss er Stellung nehmen, denn dann darf er als Händler schon gar nicht solch Sachen beschaffen ...
Ne, ist nur indiziert.
 
Da passiert schon nichts!Erst werden sie am Zoll mit ihm das Päckel aufmachen und dann darf er eine Runde Steuern nachzahlen.So war das bei mir damals auch und da hatte ich auch einige indizierte Spiele bestellt.
 
tja leute....

perfect hat da nicht ganz unrecht, den beide games stehen auf liste B.
was bedeutet das für beide games ein "verbreitungsverbot besteht", und er als händler diese games nicht importieren darf.

wenn es eine privatperson importiert sieht es etwas anders aus, aber als händler ist das nicht so einfach.
 
@ perfect

Nope, du musst nichts zurücknehmen, denn du hast recht 8) ;). Sogar beide Titel sind auf Liste B (Vorbereitung für Beschlagnahmung)! Davon ab, dass für beide Titel ein Verbreitungsverbot gilt und da der Freund die Games als Händler gekauft hat, kann das sogar im blödesten Fall Folgen haben. Wenns glimpflich ausgeht, ziehen sie die Games "einfach nur" ein und das wars dann.
 
Tja, dann muss ich wohl alles zurücknehmen :D

Aber wie ist das denn jetzt? Ist der Titel jetzt beschlagnahmt und darf nicht mehr verkauft werden oder nicht? Verkauft wird er ja in 18er Shops in Deutschland anscheinend noch.
 
Beide Titel sind indiziert und stehen auf Liste B. Liste B bedeutet am Ende nichts anderes, als das die Vorbereitung zur Beschlagnahmung läuft bzw. sehr schnell angestoßen werden kann. In beiden Fällen wird das auch sicher nicht mehr lange auf sich warten lassen. Bereits ausgesprochen wurde das sogenannte Verbreitungsverbot, d.h. nicht mal mehr unter der Ladentheke dürften die Titel angeboten werden. Klar machen das noch einige Händler, ist aber längst untersagt. Und bei den Händlern, da es auffliegen würde, würde das Folgen haben (die oft auch sehr unterschiedlich ausfallen).

Wären die Titel nur indiziert, Liste A - dann würde gelten, dass sie nur nicht mehr öffentlich ausgestellt werden dürften und keine Werbung mehr g gemacht werden darf. Ein genereller Verkauf darf aber dennoch stattfinden, also auf Nachfrage und eben Alterslegitimierung.
 
Ach so, danke! Hatte das mit Liste B gelesen, aber da blickt ja eh kein Mensch mehr durch. Liste A, Liste E und was weiß ich noch alles :D

Bei den Händlern steht halt noch dabei "indiziert" und da ich bisher nix mit einer Beschlagnahmung an sich mitbekommen habe, ging ich mal davon aus.
 
"Liste B: Medien für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)"

"Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich."


nach ansicht der bpjm sagt aber nix über irgendwelche strafrechtlichen konsequenzen aus, bei der grotte gibts beide games auch noch als uncut und glaub nich dass die das noch anbieten würden, wenn sie sich damit strafbar machen würden
 
Stimmt solange sie nur in Vorbereitung sind ists noch unproblematisch, ist der Antrag erfolgreich verabschiedet dann gibts Probleme. Wenn er sich also beeilt kann er das schlimmste verhindern :bigsmile:
 
Hi, vielleicht hilft Dir hier dieser Link weiter...

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/g0_jugendgefaehrdende_medien/index.html

Lt. Zoll ist die Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist.

Dies gilt natürlich nicht für bereits beschlagnahmte Spiele!

Arbeite im Bereich Zoll und kenn mich daher ein bisschen aus... :)
 
@ Reaper
Auch wenn da nichts steht, gibt es auch die Optionen von wg. strafrechtlicher Konsequenzen, usw. Es wird dann halt kompliziert, weil man dann genau schauen muss, auf welcher Grundlage die Einstufung auf Liste B erfolgt ist und mit welcher Grundlage dann die Beschlagnahmung in sich tatsächlich erfolgt. Das ist dann nichts anderes als Paragraphenreiterei und verwirrt am Ende mehr als es nutzt. Fakt ist allerdings, dass es diese Folgen gibt und speziell ein Händler das - um auf die beiden Fälle zu kommen, über die hier gesprochen wird - das wissen sollte! Und Hänlder, die so was weiter anbieten, können über kurz od. lang auch Probleme bekommen (Grotte - davon ab, dass die das schon hatten).
Im Übringen kann sogar im blöden Fall die private Beschaffung und der private Besitz strafbar sein. Hängt alles vom Paragraphen ab und dann auch von der Art, wie es dann final ausgelegt wird. Der Rahmen ist aber zweifelsfrei gegeben und wird meistens auch genutzt.
 
JannLee hat folgendes geschrieben:

Stimmt solange sie nur in Vorbereitung sind ists noch unproblematisch, ist der Antrag erfolgreich verabschiedet dann gibts Probleme. Wenn er sich also beeilt kann er das schlimmste verhindern :bigsmile:

@ jannlee
so einfach ist es leider nicht - nur weil es noch den status "vorbereitung hat", kann nicht doch einen rechtliche konsequenz folgen. gerade der rattenschwanz, der sich gern im rechtlichen pragraphen-dschungel befindet, kann zum derben stolperfall werden (und wurde es auch schon in der vergangenheit). dieses thema ist leider bei weitem nicht so einfach wie es aussieht, das ist echt schon ne wisenschaft für sich.
 
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