Verwirrung Indizierung,Beschlagnahmung.. Aufklärung bitte ^^

sauter89

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Einen recht schönen Samstag liebes GZ-Volk!

Also heute ging mir irgendwie schon die Besschlagnahmungs- und Indizierungswut durch den Kopf.
Ich meine was unter Indizierung zu verstehen ist, ist ja klar, aber wie sieht es bei Beschlagnahmungen aus?

Gibt es auch Titel die man überhaupt nicht besitzen darf oder ist der Privatbesitz eigentlich immer erlaubt solange keine Symbolik zb. darin vorkommt?

Die eine Quelle sagt ja, einige Titel darf man überhaupt nicht besitzen auch nicht Privat, die andere Quelle behauptet das Gegenteil..

:)
 
Moinsen!

Ich hau dir am Ende mal einen Link an. Lies mal in dem Artikel, bzw. klick dich auf der linken Seite durch das blaue Menü. - Bin grad noch zu schläfrig um genau zu suchen. :bigsmile:

Kleine (eigentlich unglaubliche) Anekdote zu dem Thema: Vor ein paar Jahren wollte ich eine Liste der Videospiele anfordern, die ich in Deutschland nicht besitzen oder verkaufen darf.
Nach Auskunft der BPJM kann ein "normaler Bürger" eine solche Listung nicht anfordern. Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger o. ä. Menschen können jedoch eine solche Aufzählung bekommen.
Mein Grund "Ich wolle mich bloß informieren, damit ich mich nicht strafbar mache." hat nicht ausgereicht um Anspruch auf die Liste zu haben. :crazy:


In diesem Sinne: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Rechtsfolgen/beschlagnahmen-einziehungen.html
 
Wieso verwundert mich das nur nicht :bigsmile:

Also so wie ich das jetzt verstehe, würden die die Spiele also lediglich im Falle einer Strafverfolgung einziehen.
Also beispielsweise ne Person baut Mist, bekommt deshalb ne Hausdurchsuchung, Spiele oder andere Sachen werden gefunden, und dann wird beschlagnahmt.


Deutschland.. 8)
Wir behandeln in der Kaufmännischen Ausbildung/Schule ja logischerweise das Handelsgesetzbuch und das sehr ausführlich, ist genau das gleiche Verwirrspiel :)
 
sauter89 hat folgendes geschrieben:

Gibt es auch Titel die man überhaupt nicht besitzen darf oder ist der Privatbesitz eigentlich immer erlaubt solange keine Symbolik zb. darin vorkommt?
Soviel ich weiß machst du dich nicht strafbar, auch bei irgendwelcher Symbolik, solange du es nicht öffentlich vorführst. Und dazu gehört bspw. schon ein gemütlicher Zockerabend mit Freunden.

Beschlagnahmt ist beschlagnahmt, egal ob wegen Hakenkreuzen oder abgetrennten Körperteilen, oder Hakenkreuzen mit abgetrennten Körperteilen. Beschlagnahmter als beschlagnahmt geht nicht.

Ich kann mich aber auch irren.
 
http://www.gamezone.de/forum/topic_view.asp?fid=16&tid=52432&gid= 8)
 
MagZero hat folgendes geschrieben:

http://www.gamezone.de/forum/topic_view.asp?fid=16&tid=52432&gid= 8)


Das hat aber im Detail nix mit dem zu tun das ich wissen wollte 8)
 
Indizierung ist quasi so etwas wie ein Werbeverbot.
Man darf also den Leuten keinen Appetit auf diese Titel machen und sie im Laden offen auslegen, auch ein normaler 18er Bereich ist nicht ausreichend, diese Titel darf man als Händler besitzen, aber nur unter dem Ladentisch halten und auf Anfrage mit den volljährigen Leuten darüber reden. Auch der Verkauf dieser Titel ist gestattet, aber man darf nicht die Werbetrommel dafür rühren, dass man die Titel hat.

Das sind Titel, die in Liste A aufgeführt sind.

Wenn die BPJM darüber hinaus der Auffassung ist, dass ein Titel gegen das Strafgesetzbuch verstößt (§131 beispielsweise), dann wird die BPJM diesen Titel auf Liste B setzen.
Liste B bedeutet dann, dass das Spiel "vielleicht beschlagnahmungswürdig" sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft wird dann einen Antrag dazu einreichen, ein Gericht kann dann diese Auffassung der BPJM bestätigen oder den Antrag ablehnen. Erst, wenn ein Gericht dem Antrag stattgibt, ist das Spiel wirklich beschlagnahmt, dann dürfen die Behörden es aus dem Verkehr ziehen.
Dann würden sich Händler strafbar machen, wenn sie noch Exemplare im Besitz haben und auch weiterhin verkaufen, da dies gegen §131 StGB verstößt (Verbreitungsverbot). Privatpersonen, die ein Exemplar zum Eigengebrauch haben, fallen gar nicht unter diesen Paragraphen. Wer aber einem Kumpel ein zweites Exemplar mitbestellt und weitergibt, fällt genauso unter die Verbotsregelung.
Nachdem ein Gericht die Beschlagnahmung also bestätigt hat, ist das SPiel auch wirklich beschlagnahmt, dann bleibt es auf Liste B und erhält einen Vermerk, wann der Beschlagnahmung stattgegeben wurde.
Verwirft das Gericht den Antrag, dann wird das Spiel nicht beschlagnahmt, dann wandert es von Liste B zurück auf Liste A und ist nur indiziert.
 
sauter89 hat folgendes geschrieben:

MagZero hat folgendes geschrieben:


http://www.gamezone.de/forum/topic_view.asp?fid=16&tid=52432&gid= 8)



Das hat aber im Detail nix mit dem zu tun das ich wissen wollte 8)
Ich bin auch nur hier um klugzuscheißen 8) Zum Bleistift wäre deine Frage in dem Thread viel besser aufgehoben...
 
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