Scarface: The World is Yours: Nach §131 StGB beschlagnahmt

Bladethunder

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Zum Artikel: Scarface: The World is Yours: Nach §131 StGB beschlagnahmt
 
Hehe einfach lächerlich und so spart man sich die Werbekosten.
 
hoffentlich klagt die firma diesmal da der film als klassiker gilt !!!
 
echodeck hat folgendes geschrieben:
"hoffentlich klagt die firma diesmal da der film als klassiker gilt !!!"

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Das glaube ich kaum, weil es den meisten Publishern sicher eh ein Dorn im Auge ist, wenn neben der regulären deutschen Ü18-Fassung noch eine andere vertrieben wird.

Aber irgendwie check ich das gerade sowieso nicht. Weshalb ist es überhaupt erlaubt eine PEGI-Fassung in Deutschland zu vertreiben? Oder anders: stehen diese Titel nicht automatisch auf dem Index und dürfen so gar nicht verkauft werden (halt nur auf Anfrage)? Oder wie, oder was? Da soll noch einer durchsteigen... Ok, jetzt ist es wohl auf Strafe verboten, aber vorher? Ach egal, ich glaub' dafür bin ich einfach schon zu alt ;)
 
Ein saugeiles Game! Hab ich mir damals uncut für die Xbox aus UK geholt. Wer Open-World-Spiele mag und eine der coolsten Säue überhaupt sein will, sollte sich das Game holen.

@Topic Who cares???
 
Sorry, ich würde es eher mit Tony´s Kommentar sagen: I give a damn fuck on this shit!
 
@AssMan1972
Thanks für die Antwort.

Wie schon oben erwähnt wurde "Who cares"
Und der Bayrischen Justiz fällt das aber schnell auf ,nach fast 2(?) Jahren release :D:D:P:P:P
 
kaum verliert die csu in bayern wird das rauchgesetz gelockert und scarface beschlagnamt. zufälle gibt es!
 
tomk hat folgendes geschrieben:

echodeck hat folgendes geschrieben:

hoffentlich klagt die firma diesmal da der film als klassiker gilt !!!

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Warum sollten sie, selbst der deutsche Film ist übelst geschnitten.


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Dann solltest Du dir die ungeschnittene deutsche DVD kaufen und nicht die FSK16-Fassung. Z.B. die da:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=109&vid=174680
 
Zum Glück besitz ich die Uncut-Version von Scarface schon(für Wii).
Könnte mir das Spiel aber auch jederzeit in den Niederlanden, wo ich studiere, kaufen.
Beschlagnahmte Spiele kann man übrigens super im StudiVZ vertickern, in den meisten Gruppen stört es niemanden wenn man indizierte oder beschlangnahmte Spiele anbietet.
 
tom31ush hat folgendes geschrieben:

echodeck hat folgendes geschrieben:

"hoffentlich klagt die firma diesmal da der film als klassiker gilt !!!"


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Das glaube ich kaum, weil es den meisten Publishern sicher eh ein Dorn im Auge ist, wenn neben der regulären deutschen Ü18-Fassung noch eine andere vertrieben wird.


Aber irgendwie check ich das gerade sowieso nicht. Weshalb ist es überhaupt erlaubt eine PEGI-Fassung in Deutschland zu vertreiben? Oder anders: stehen diese Titel nicht automatisch auf dem Index und dürfen so gar nicht verkauft werden (halt nur auf Anfrage)? Oder wie, oder was? Da soll noch einer durchsteigen... Ok, jetzt ist es wohl auf Strafe verboten, aber vorher? Ach egal, ich glaub' dafür bin ich einfach schon zu alt ;)

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Wenn ein Game eine USK Freigabe hat, kann es (angeblich) nicht mehr indiziert werden, da es ja im Vorfeld auch von Vertretern der Behörden mit geprüft wurde.
Eine PEGI-Fassung hat keinen USK Sticker, geht also ohne Persilschein an den Start, Vertrieb dieser Version hat das RIsiko, dass diese Version jederzeit indiziert werden kann.

Beispiel God of War: große Angst vor Indizierung, daher keine Veröffentlichung in Deutschland. Als die internationale Version aber dann lange Zeit ohne Indizierung blieb (die ja bei Spielen ohne Freigabe immer wie ein Damoklesschwert über einem Titel schwebt), legte man das Spiel dann doch der USK vor und erhielt die Freigabe (ab 18, keine Jugendfreigabe), dadurch gab es dann die Sicherheit, dass der Titel nicht mehr indiziert wird.
Kurioser Nebeneffekt: die "neue" deutsche Fassung kam raus, als die internatione schon als Platinum erhältlich war. Deutsche Händler wollten dann 60 EUR, während die ausländischen den Titel für 20-25 EUR listeten.
 
Aha, ein Gerichtsbeschluss zur Beschlagnahme eines Spiels, das schon gute 2 Jahre (außer Wii-Version) erhältlich ist. Das ist so sinnvoll wie einen Mörder zu verurteilen, der schon längst verstorben ist. Sorry, aber was soll diese Entscheidung heute noch bezwecken? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam... und beachten offenbar auch nicht den Grundsatz der Zweckmäßigkeit...
 
Ich finds irgendwie lachhaft. Gut, das Spiel ist nicht gerade mit Harvest Moon vergleichbar aber man kann auch übertreiben. Die Uncut-Version des Films wurde ja schon indiziert und die war echt harmlos
 
chocobo hat folgendes geschrieben:

ich find´s gut... :D

wie immer wenn ein game beschlagnahmt wird kriegt man´s dann noch schnell nachgeschmissen, da die händler es ja noch loswerden wollen.
bisher war´s mir nie das geld wert, inzwischen habe ichs zum dumpingpreis gekriegt.

ich gestehe: manchmal bin ich ein fan von beschlagnahmungen... :D


Wie, wenn ein spiel beschlagnahmt wurde, darf es doch nicht mehr verkauft werden. Oder etwa nicht?!?
 
@tom31ush:
Man darf in Deutschland auch Spiele komplett ohne USK-Siegel verkaufen, aber halt nur an Erwachsene, selbst wenns ein Kinderspiel ist/wäre.

Automatisch auf dem Index landen nur "inhaltsgleiche" Versionen zu indizierten Titeln.

Pitlobster
 
ich dachte, dass genau auf diesen Automatismus durch die Neuausrichtung des Gesetzes im Jahre 2003 verzichtet wurde.

Denn die Frontal Fritten hatten doch damals argumentiert: Doom 3 hätte auf dem Index landen müssen von wegen "Folgeversion zu schon indizierten Titeln".
Aber genau diesen Passus hatte ich als veraltet im Sinn?!
 
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