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Post von Zoll

Swar

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05.05.2005
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Premiere :D

Ich habe Post vom Zoll gekriegt, das habe ich schon gerochen, nachdem mein Päckchen von gestern geöffnet wurde und mit Bindfaden wieder verschlossen wurde, was ist zu tun ?

Das Spiel ist übrigens schon da.
 
Ist ja eigentlich untypisch das du das Spiel dann schon hast! Ich durfte meines damals vom Zoll abholen, da waren indizierte Spiele dabei und dann haben die Säcke halt noch die anfälligen Steuern dazu erhoben. Dann durfte ich alles mitnehmen und heim gehen.
 
Was steht denn in den Brief drin?
Da Du das Spiel aber schon hast, sollte sich das Problem wohl erübrigt haben...
 
Die wollen eine Rechnung haben, da aber keine dabei war, nehme ich das ebay-Angebot, steht ja alles in deutsch da und müsste verständlich sein.
 
gratulation! :)
ich glaube man bekommt auf jeden fall post, auch wenn man nichts nachbezahlen muss. da der zoll ja deine post geöffnet hat müssen sie dich darüber informieren, unabhängig davon ob du was bezahlen musst oder nicht.
 
merkwürdig, dass die das Päckchen zuschicken, normalerweise sollte eine Benachrichtigungskarte eintrudeln, auf der vermerkt ist, was der Zoll noch haben möchte.
Und dann darfst Du die Zollinhaltserklärung mitsamt der Rechnung etc. abgeben, nach Zahlung der EInfuhrsteuer ist dann die Sache erledigt.

Ich würde denen eher die Kopie der Paypal Transaktion zukommen lassen, weil diese die tatsächliche Zahlung dokumentiert.
 
Hehe, Swar .. dann sei mal froh das es nur zu Kontrollzwecken geöffnet worden ist und die nicht hingehen musstest .. sich mit Zollbeamten rumärgern, es gibt fast nichts besseres (Achtung, Ironie!) :nut: :bigsmile:
 
Ist ja komisch. Bei mir wurden bisher zwei Pakete geöffnet und bei beiden musste ich zahlen. Allerdings habe ich keine Post bekommen, sondern der Zoll hat den Bescheid direkt ans Paket drangeklebt, DHL hat die Gebühren im Vorfeld entrichtet und dann direkt an der Haustür kassiert. So wie Nachnahmegebühren.

Einmal hatte ich Glück. Paket war offen, Rechnung vom Zoll dran, Bezahlvermerk von DHL dabei, aber der DHL-Bote hat vergessen zu kassieren. Da das jetzt schon fast zwei Jahre her ist, denke ich nicht, dass da noch was kommt.
 
Öhm, gibt es nicht so eine Art Freibetrag, also einen Warenwert den man im Ausland bestellen darf ohne Steuern nachzahlen zu müssen.

Wenn ich mir aus den USA was mitbringen würde, läge dieser Freibetrag afaik bei ca. 400 Euro. Ist das bei Bestellungen anders oder kommt es auf das Land an?
 
Wir haben hier glaube ich nach wie vor diese läppische 23€ Grenze. Musste bisher auch immer blechen (beim letzten Mal kamen auf eine 300$ Statue aus den USA noch mal an die 120€ Zoll+Versand dazu)
 
Also ich musste bisher auch einmal zum Zoll für die US-Version von The Darkness.

Die haben das Paket behalten und wollten die Rechnung für das Spiel sehen.

Zollgebühren musste ich damals keine bezahlen, aber MwSt. War am Ende trotzdem etwa 15 Euro unter dem Neukaufwert der geschnittenen deutschen Version, trotz Versand und nachgezahlter MwSt :bigsmile:
 
Sigistauffen hat folgendes geschrieben:

losername hat folgendes geschrieben:


die zollfreigrenze in deutschland liegt bei 450euro! :praise:


Aber nicht, wenn man sich was bestellt, oder?

Ist das nicht sogar auch noch vom Medium abhängig? Ich weiß noch, dass der Zollbeamte erstmal schauen musste unter welcher Kategorie eigentlich ein Videospiel fällt um die Betragsgrenze zu ermitteln :nut:
 
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich

* Zoll,
* Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
* gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten)

zusätzlich zu entrichten.

Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:

* alkoholische Erzeugnisse,
* Parfüms und Eau de Toilette,
* Tabak und Tabakwaren.

Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.

Der Zollbetrag, also das was Sie an zusätzlichen Zollabgaben kalkulieren müssen, hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. :eek: :nut: :crazy: :kuh: :kotz:
 
losername hat folgendes geschrieben:

Der Zollbetrag, also das was Sie an zusätzlichen Zollabgaben kalkulieren müssen, hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. :eek: :nut: :crazy: :kuh: :kotz:
:bigsmile: :bigsmile: :bigsmile:
 
Ricewind hat folgendes geschrieben:

losername hat folgendes geschrieben:


Der Zollbetrag, also das was Sie an zusätzlichen Zollabgaben kalkulieren müssen, hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. :eek: :nut: :crazy: :kuh: :kotz:

:bigsmile: :bigsmile: :bigsmile:

ja ist doch typische beamtensprache. weißt was taube heißt, ja diese fliegenden ratten der lüfte, taube ein wort mit 5 buchstaben?
ja richtig, ganz einfach:
"selbstreproduzierender kleinflugkörper auf biologischer basis mit festprogrammierter automatischer rückkehr aus allen beliebigen richtungen und distanzen" ??????????????????? wtf? warum einfach wenn es auch schwer geht. :kuh: :nut:
 
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