Hier mal ein erster Entwurf, bin für Anregungen, Richtigstellungen und Kommentare offen, der Teil mit den Strichen ist Platzhalter für den Beitrag zu diesem "now shot".
Sehr geehrte Frontal 21-Redaktion
Eines gleich vorweg: Von Frontal 21 habe ich keineswegs absolute Objektivität erwartet, da hier schon lange bis zu einem gewissen Grad Populismus betrieben wird.
Es mag gut sein, dass es eine Sendung gibt, die auf gesellschaftliche und staatliche Missstände aufmerksam macht, jedoch sollte sie dies dann auch fundiert tun und mit einer tiefergehenden Recherche verbinden, anstatt mehrere Jahre alte Erkenntnisse zu verwenden, gerade bei einem so komplexen und sich schnell entwickelnden Thema wie Video- und Computerspielen.
Ihr Artikel "Video-Gemetzel im Kinderzimmer" ist jedoch weder fundiert ausgestaltet, noch überlegt oder gar mit konkreter Recherche versehen worden.
Sie sind klar auf einen Missstand aufmerksam geworden: Das viele Jugendliche brutale Video- und Computerspiele spielen und dies ihre Entwicklung beeinträchtigen könnte.
Dabei erwähnen Sie allerdings mit keinem Wort, dass es bisher keinen fundierten Beweis für einen direkten Zusammenhang zwischen medialer und tatsächlicher Gewalt gibt.
Jeder Versuch diesen Zusammenhang zu beweisen endete bisher darin, dass "man ganz klar sehe, dass es sich um eine Beeinträchtigung handle", jedoch wurde nie ein echter Beweis erbracht.
Es handelte sich bloß um von der eigenen Überzeugung beanspruchte Studien ohne konkretes Ergebnis.
Im gleichen Zuge fördern Umfragen und Statistiken nämlich gegensätzliche Ergebnisse zu Tage.
Bis dies zu einem eindeutigen Ergebnis kommt möchte ich sie bitten, auf diesen Umstand in weiteren Berichten hinzuweisen.
Des Weiteren stellt ihr Artikel konkrete Tatsachen inkorrekt oder sachlich bis semantisch verfälscht dar.
Ich werde hierbei nach der Abfolge ihrer Aussagen in ihrem Online-Artikel vorgehen:
"3500 Spiele sind hier geprüft worden, fast alle sind im Handel. Nur 23 Spiele haben keine Freigabe bekommen."
Sie stellen hier die Tatsachen im Gesamtzusammenhang so dar, als sei die USK nicht fähig gewesen mehr Spiele zu indizieren, bzw. ihnen die Jugendfreigabe zu verweigern.
Fakt ist jedoch, dass nur ein kleiner Prozentsatz an Software überhaupt Gewalt zum Thema hat.
Die meisten Spiele greifen die Themen Sport, Lernen und eine Kombination aus Denk- und Hüpfspielen auf.
Diesen Titeln kann man allerdings keine Jugendgefährdung nachsagen.
"Sie soll sich bewährt haben? Ein Hohn bei Spielen wie 'Hit Man Contracts': Sinnloses Morden im Sanatorium ist hier Spielinhalt. Eine Vorgängerversion hat die damals zuständige Bundesprüfstelle noch indiziert"
Die BPjS, inzwischen BPjM benannt, war damals nicht "die zuständige Einrichtung".
Fakt ist, dass das Spiel von der USK geprüft wurde. Die damalige BPjS jedoch konnte und kann immer noch nur auf eine direkte Anfrage nach der Prüfung eines Produkts tätig werden.
Die Zusammenarbeit zwischen USK und BPjS wurde mit den neuen gesetzlichen Regelungen jedoch verbessert und vereinfacht, so hat ein Spiel, welches heute "keine Jugendfreigabe" von der USK erhält, den gleichen Status inne, wie früher indizierte Spiele.
Die BPjM kann nun auch kein Spiel mehr indizieren, dass bereits von der USK geprüft wurde, was die Behörden entlastet und die komplette Prüfung in eine Institution mit der nötigen fachlichen Kompetenz übergeben wird.
Die BPjM ist nämlich im Gegensatz zu der USK keine auf Spiele konzentrierte Institution.
Dies zeigt sich eben auch im Umgang mit dem Spiel "Hitman Contracts".
Von Ihnen wird es so dargestellt, dass das Vorgängerspiel schon indiziert worden wäre und der Nachfolger auch sofort indiziert werden müsse.
Es existiert zwar eine Regelung, nach der inhaltsgleiche Titel sofort ohne Prüfung indiziert werden können, allerdings findet sie bei den meisten Nachfolgespielen aufgrund von schweren Veränderungen keine Anwendung.
Da die BPjM nicht mehr zuständig war konnte sie ebensowenig zu dem Urteil gelangen den Titel zu indizieren, wie zu dem, ihn nicht zu indizieren.
"Für 'Hit Man Contracts' und ähnliche Gewaltspiele können die Hersteller offen werben. Und was noch bedenklicher ist: Die Metzel-Spiele sind überall im Handel und in den Hitlisten ganz oben. In den Kaufhäusern wird aggressiv dafür geworben."
Offene Werbung ist Ihnen für etwas jugendgefährdendes, auch wenn es nicht an Jugendliche abgegeben werden darf, zuwider.
Das mag man verstehen, allerdings müssten dann auch alle Werbungen für Zigaretten, Alkohol und überhaupt jedwedes erst ab einem bestimmten Alter in der Benutzung legales Produkt, wie sogar Filme ab 6 Jahren, verboten werden, denn schließlich könnte ein Fünfjähriger diese Werbung sehen und sich davon angesprochen fühlen, auch wenn er selbst das Produkt noch nicht erwerben kann.
Die Werbung also für die Situation verantwortlich zu machen ist schlicht paranoid schizophren.
"Die Alterbeschränkungen sind fast wirkungslos, der Jugendschutz wird auf die einzelnen Verkäuferinnen verlagert. Eine Stichprobe ergibt: Gleich im ersten Geschäft kann der 14-jährige Ken das Killerspiel 'Doom 3' kaufen, es ist ab 18 freigegeben."
Dies ist ein Missstand, sogar illegales Handeln und müsste von ihnen schon aufgrund der Bürgerpflicht zur Anzeige gebracht werden.
Die Verantwortung wird jedoch nicht "auf die Verkäuferin" abgewälzt, denn das geschieht auch bei allen anderen Händlern von Produkten, die erst ab einem bestimmten Lebensalter erhältlich sind.
Es ist eine gesetzliche Vorgabe, an die sich der Berufsstand zu halten hat, wenn er dies nicht tut, dann muss vom Staat die Regelung durchgesetzt, nicht jedoch die Verantwortung medienspezifisch verlagert werden.
"Mit den Frontal21-Recherchen konfrontiert, sind mehrere Innenminister alarmiert. Brandenburgs Ressortchef Jörg Schönbohm erklärt: 'Dass nunmehr durch die unabhängige Selbstkontrolle Filme und solche Spiele nicht indiziert und damit verboten werden, ist nicht akzeptabel. Was umso schwieriger ist, wenn man sich überlegt, dass die Vorgängerspiele von einer ähnlichen Brutalität und Grausamkeit schon von der Bundesprüfstelle verboten wurden und jetzt nicht. Hier muss eingegriffen, hier muss etwas geändert werden.'"
Der Herr Innenminister ist leider fachlich in diesem Bereich nicht annähernd so kompetent wie Sie vielleicht meinen, denn zwischen einem Verbot (Beschlangnahmung) und der Indizierung besteht ein großer Unterschied, so ist bei einer Beschlagnahmung die Weitergabe strafbar, bei der Indizierung wird nur ein Werberverbot ausgesprochen, das darin gipfelt, dass das Produkt nicht öffentlich im Laden angeboten werden darf.
Da der Herr Schönbohm scheinbar nicht die richtigen Kompetenzen besitzt um sich ohne Nachforschungen und Zusammenarbeit mit anderen Teilen der Regierung kein korrektes Urteil zu bilden würde ich sie bitten, davon abzusehen, weiterhin detailspezifische Fragen unter Mediendruck an hochrangige anstatt fachlich an der jeweiligen Position eingesetzte Regierungsteile zu stellen, da sie auf diese Weise nur blinden Aktionismus aufgrund des Wertempfindens eines Einzelnen auslösen.
"Sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Fritz Behrens ist ebenfalls für ein Umdenken: 'Dies steht diametral den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes entgegen. Und ich denke, dass man sich anschauen muss, ob die gesetzlichen Grundlagen heute richtig und vollständig sind, ob sie funktionieren. Oder ob man sie vielleicht auch verändern muss. Und die Frage ist, ob der praktische Gesetzesvollzug und die Überprüfung ausreichend ist. Darüber muss man in Deutschland Diskussionen führen. Denn so wie es ist, kann es nicht bleiben.'"
Dies ist sogar eine weitestgehende kompetente Antwort, für dich ich Herrn Behrens fast ein Lob aussprechen möchte, denn er zeigt zwar richtig die Prüf- und Reaktionsfunktion der Regierung auf, allerdings lässt auch er sich von seinem persönlichen Wertempfinden zu einer zu weitgreifenden Aussage verleiten, immerhin gibt es im Grundgesetz keine Festlegung für den Umgang mit Medien, die anders verlaufen, als die Verfassung es für die Realität vorsieht.
"'Now Shot, you are the greatest', heißt es in einem der Spiele: Du bist der Größte, ein perverses Lob für einen gezielten Mord. Auch die Vorgängerversion war früher indiziert. Dieses Gewaltspiel ist heute erhältlich."
Hier wird der Sachverhalt durch ein falsches Tempus entstellt, denn die Vorgängerversion ist auch weiterhin indiziert.
"Ist da wirklich ein hoher Distanzierungsgrad? Blutfontänen und Todesschreie sind die einzige Handlung des Killerspiels. Unbedenklich ab 18, das ist die Ausrede der USK"
Dies ist keine Ausrede, sondern das Ergebnis der Prüfung durch eine Institution mit weit höherer fachlicher Kompetenz, als Sie sie besitzen.
Eine Aburteilung ihrerseits ist nicht mehr als ein unqualifizierter Kommentar, der sicherlich nicht zum ZDF passt.
"Hilse weiter: 'Wir reden auch bei 'Mortal Kombat' über Erwachsene, und nicht über eine Jugendgefahr. Ich muss das noch einmal sagen, weil sie immer wieder sagen, die Spiele beinhalten dies und jenes. Es ist die Frage: Darf man diesen Inhalt Erwachsenen zumuten!'"
Genau das ist der Punkt.
Wie bereits aufgeführt liegt das nun in der Kompetenz der Verkäuferin, die auch bei Filmen und anderem darauf achten muss.
Würde einfach jeder Kunde vor dem Bezahlen einer Medieneinheit seinen Personalausweis herausholen und vorzeigen, zu dessen Mitführung er verpflichtet ist, dann wäre kein Problem denkbar.
Hier mangelt es auch an der Kooperation, insbesondere der erwachsenen Kundschaft und ihrer Vorbildfunktion.
Und dem Erwachsenen Menschen seine Medienkompetenz abzuerkennen ist schlicht ein Eingriff in die Würde des Menschen.
"Die USK sollte den Jugendschutz verbessern, das Gegenteil ist der Fall: mehr brutale Gewaltspiele statt weniger."
Dies ist schlicht komplett falsch formuliert, die USK hat nicht den geringsten Einfluss auf die Anzahl der produzierten Videospiele und durch sie werden auch keine eigentlich verbotenen oder indizierten Titel freigegeben, sondern nur Titel mit zu hohem Gewaltanteil oder moralischer Bedenklichkeit so bezeichnet und unter das Gesetz gestellt, dass nur Erwachsene sie erwerben dürfen.
"'Wenn ich ehrlich bin, die Aufträge habe ich eigentlich nie so richtig gelöst und das Ziel des Spiels kenne ich auch nicht. Das lustige ist eigentlich nur, dass man überall herumfahren, Autos umrammen und Leute abschießen kann. Das ist eigentlich der Spaß an dem Spiel.'"
Ich nehme an, dass ihnen nicht bekannt ist, dass diese Art des Vorgehens in einem Spiel auch der Aggressions- und vor allem Stressbewältigung dienen kann, ansonsten könnten Sie ja auch Anti-Stress-Bälle verbieten lassen, welche man auch in purer Wut und mit aller aufgestauten Energie zu ebendiesem Zwecke an die Wand wirft.
Zumindest bis sie nachweisen können, dass kein Erwachsener die Medienkompetenz besitzt mit dieser Art Stressbewältigung korrekt zu verfahren.
"Bayern will jetzt nicht nur die Kontrolle verbessern, es will solche Spiele ganz verbieten. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein sagt dazu: 'Wir brauchen Herstellungsverbote. Denn die Technik hat sich so entwickelt, dass der einzelne Träger dieser Spiele nicht mehr sehr viel kostet, so dass der Preis für Verleihen und Verkaufen nicht mehr sehr unterschiedlich ist. Wenn etwas auf dem Markt ist, dann wird es immer von Jugendlichen erworben und dann auch schwarz kopiert und weiter vertrieben.'"
Herr Beckstein kriminalisiert hier die Bevölkerung auf übelste Art und Weise. Und beschämt sich selbst hinsichtlich der Handlungsunfähigkeit gegenüber Raubkopien. Wenn man diese und den Verkauf der "jugendgefährdenden" Titel wie im Gesetz beabsichtigt kontrollieren würde, wäre ein Herstellungsverbot vermutlich absolut unnötig, dies wäre nur eine Einschränkung des mündigen Bürgers, und vor allem in Hinsicht auf das EU-Recht nicht sehr erfolgreich.
Man bedenke außerdem die wirtschaftlichen Folgen für die BRD, denn immerhin ist das Videospielgeschäft inzwischen eine Milliardenbranche. Man würde höchstens die Softwarepiraterie stärken.
"Herstellungsverbote, das klingt gut. Bis jetzt schafft es die Politik aber noch nicht einmal, bestehende Gesetze anzuwenden: ein Armutszeugnis."
Ja, tatsächlich die einzige fast komplett korrekt Feststellung in Ihrem Beitrag.
Bis auf den Teil mit den Herstellungsverboten, über den ich Sie ja bereits aufgeklärt habe.
Außerdem habe ich eine weitere fundierte Rezension Ihres Artikels gefunden, die ich Ihnen nicht vorenthalten will, schließlich wollen Sie doch sicher Rückmeldung zur Verbesserung Ihrer Arbeit.
Besonders interessant ist hier die juristische Herangehensweise:
http://www.gu-videogames.de/uni-gamecube/index.php3?page=editorials_artikel&artikel=8&showpage=1
hochachtungsvoll, Ihr
Timerly