@echodeck
Also da habe ich schon anderes gehört und gelesen. Wenn nämlich in dem Vertrag schon drin steht dass man nur eine Bandbreite von "bis zu 16Mbit" bekommt, dann ist es nicht wirklich ein Vertragsbruch wenn diese 16Mbit nicht zustande kommen.
Wie schon gesagt, die Provider haben viele Möglichkeiten dafür zu sorgen dass man nicht das bekommt, was man eigentlich haben wollte. Wenn die dir erzählen dass deine Leitungsdämpfung zu hoch für DSL 16000 ist, wie willst du als Privatnutzer da das Gegenteil beweisen ?? Die Mehrheit der Bevölkerung hat Leitungsdämpfungen die über den 10db liegen, für die 16000er Bandbreiten maximal noch garantiert werden. Danach kann dir der Provider bei dem kleinsten Problem empfehlen die Bandbreite runter zu setzen. Da kann kein Anwalt der Welt was gegen machen. DSL 16000 wird nämlich in nahezu jedem Fall aufgeschaltet, ob es dann auch wirklich funktioniert ist leider in den meisten Fällen schon fast ne Glückssache.