Meine PS3 spinnt rum...

Der Baba

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Hey Leutz,

seit knapp zwei Wochen macht meine PS3 seltsame faxen...da ich erst die letzten Tage wieder vermehrt gezockt habe, bin ich darauf aufmerksam geworden.

Ich habe in den letzten Tagen UC2 zum dritten mal durchgezockt. Ich hatte bei den ersten beiden Durchgängen keinen einzigen Freeze. Beim dritten Durchgang in den letzten Tagen waren es über 10 in allen möglichen verschieden Leveln, also nicht nur am Ende, wie es bei vielen anderen der Fall war! Da ich in der letzten Zeit vermehrt von den Freezes bei UC2 gelesen hab, dachte ich mir, ich hätte da vielleicht einfach besonders viel Pech gehabt. Aber dann habe ich auch Schwierigkeiten bei Fifa 10 bekommen: mitten in der Partie bleibt das Bild auf einmal hängen nichts tut sich mehr und das für einige Sekunden(mal länger mal kürzer). Dann geht es aber wieder ganz normal weiter. Und das ist jetzt auch schon bei mehrer Partien passiert und auch schon mehrmals pro Partie. Gestern hab ich 5 Partien im Manager gespielt und bei 3 hatte ich dieses Freezes.

Bei beiden Spielen haben das grüne und blau Licht und die Festplattenkontrolleleuchte während der Hänger geleuchtet. Beim DVD bzw. Blu-Ray schauen hatte ich keinerlei Probleme.

Ich hab irgendwie das Gefühl, dass hängt mit der Festplatte zusammen die ich vor fünf Wochen eingebaut habe...könnte das sein (das ist übrigens diese hier: http://www.amazon.de/gp/product/B002842SRY/ref=ox_ya_os_product)? Oder bin ich einfach nur paranoid? Hat/Hatte jemand von euch ähnliche Schwierigkeiten mit seiner PS3 bzw mit den beiden genannten Spielen?
 
tomk hat folgendes geschrieben:
Oh,oh... Tvs Repair ich hör dich trappsen.
-> 239 €.
Naja, wenn das Ding noch keine 2 Jahre ist, dann sind die gesetzlich dazu verpflichtet eine Nachbesserung zu machen - und das OHNE KOSTEN. Zumindest wenn es ein Garantiefall ist. PS3 > 2 Jahre? Bei ebay verkaufen und ne Slim zulegen in diesem Fall ;-)
 
Garantie auf die PS3 gibt es aber leider nur ein Jahr :knockout: . Und wenn er es auf ebay verkauft, ist das aber richtig blöd für den Käufer, da er eine defekte(?) Konsole kauft und somit auch Probleme wie Der Baba hat ;) . Man stelle sich mal in die Position des Käufers -> nicht gut :p .
 
tomk hat folgendes geschrieben:
Oh,oh... Tvs Repair ich hör dich trappsen.
-> 239 €.
Wurde im Zuge der Preissenkung der Konsole geändert!
Nicht mehr 239 stehen an sondern "nur noch" 169, siehe auch hier:
http://tvs-logistic.de/?Services:PlayStation:PlayStation%26reg%3B3
 
X-Wolvman hat folgendes geschrieben:

Garantie auf die PS3 gibt es aber leider nur ein Jahr :knockout: . Und wenn er es auf ebay verkauft, ist das aber richtig blöd für den Käufer, da er eine defekte(?) Konsole kauft und somit auch Probleme wie Der Baba hat ;) . Man stelle sich mal in die Position des Käufers -> nicht gut :p .
Die Garantie von Sony mag nur ein Jahr gelten, um die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren kommt aber auch Sony nicht rum.
 
Menirules hat folgendes geschrieben:
Die Garantie von Sony mag nur ein Jahr gelten, um die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren kommt aber auch Sony nicht rum.
Diesmal warst du schneller :-)
2 Jahre sind in Deutschland nunmal gesetzlich vorgeschrieben... Da könnte Sony auch auf die Karten schreiben, dass sie nur 10 Tage Garantie bieten - vollkommen egal. 2 Jahre MÜSSEN sie die Nachbesserung übernehmen - zumindest wenn es ein Garantieschaden ist und nicht zB durch mutwillige Zerstörung geschehen ist :nut:
 
Garantie ist nicht mehr, ist ne Launch-Konsole, ca. 2,5 Jahre alt...glaubt ihr nicht, dass es was mit der eingebauten Platte zu tun haben könnte?
 
Schmadda hat folgendes geschrieben:

tomk hat folgendes geschrieben:
Oh,oh... Tvs Repair ich hör dich trappsen.
-> 239 €.
Wurde im Zuge der Preissenkung der Konsole geändert!
Nicht mehr 239 stehen an sondern "nur noch" 169, siehe auch hier:
http://tvs-logistic.de/?Services:PlayStation:PlayStation%26reg%3B3

Wow, ist ja ein echtes Schnäppchen geworden :knockout:! Nee, selbst dann eher ne neue Slim...
 
Ich würde ja erstmal eine andere Platte testen. Ich hab auch irgendwann Probleme mit der PS3 gekriegt, aber da war das Laufwerk dran schuld. Da deine DVDs und BDs noch laufen, sollte es aber nicht daran liegen.
 
@Menirules
@1895

Wirklich? Ist es denn nicht so, dass Sony nach dem einen Jahr die kostenlose Reparatur/den Umtausch ablehnt und stattdessen Geld für einen Umtausch haben möchte? Denn ich habe öfters gelesen (ich glaube sogar auch hier), dass die nur ein Jahr Garantie auf die PS3, die Controller usw. geben. Wenn es also so ist wie ihr meint, dann wäre das wirklich super :) .
 
@Baba
Ich würde mal, falls du die alte Platte noch hast, diese wieder einbauen. Kann schon sein, dass es was mit der Platte zu tun hat. Bei meiner PS3 (60'er) wars genau der umgekehrte Fall. Mit der original Platte hatte ich ab und zu Freezes und bei GTA 4 fehlte der Ton in den Zwischensequenzen und als ich dann ne neu 160'er Platte eingebaut hab, waren alle Probleme verschwunden. Also ich würde die Platte als Ursache auf jeden Fall nicht ausschließen.
 
tomk hat folgendes geschrieben:

Da gibt es nur den Haken, innerhalb der Gewährleistung, dass du beweisen mußt das der Mängel von Anfang an bestand.

Endlich mal einer, der's kapiert hat.

Die Beweislastumkehr gilt nur die ersten sechs Monate, danach musst du beweisen, dass der Mangel vor Eigentumsübergang bestand.

Von daher kann sich Sony auch wunderbar um die gesetzliche Gewährleistung drücken.
 
1895 hat folgendes geschrieben:

Menirules hat folgendes geschrieben:

Die Garantie von Sony mag nur ein Jahr gelten, um die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren kommt aber auch Sony nicht rum.

Diesmal warst du schneller :-)

2 Jahre sind in Deutschland nunmal gesetzlich vorgeschrieben... Da könnte Sony auch auf die Karten schreiben, dass sie nur 10 Tage Garantie bieten - vollkommen egal. 2 Jahre MÜSSEN sie die Nachbesserung übernehmen - zumindest wenn es ein Garantieschaden ist und nicht zB durch mutwillige Zerstörung geschehen ist :nut:

bitte nicht mit halbgaren wissen um sich schmeißen. sony übernimmt genau 1 jahr die garantie und somit den kostenlosen austausch etc..

verwechselt garantie nicht mit gewährleistung ;) ... aber es gibt genug versandhäuser die eine ps3 nach dem einen jahr zurücknehmen und prompt den vollen kaufpreis erstatten.

aber das stellt sich ja in diesem fall nicht da die ps3 hier schon deutlich älter ist.
 
@Schmadda

Ist mir für eine reparatur aber verhältnismäßig immer noch zu viel, von daher kommt in Fall der Fälle nur die Slim in Frage.

@Sigi und Pink Panther

Ja DVD und Blu-Ray laufen nach wie vor einwandfrei.
Ja hab die alte Platte noch. Ätzend, dann geht das ganze Formatieren ja wieder los :knockout:
 
Ein Thema – viele Gerüchte – und leider ziemlich viele falsche Informationen, Besserwisser und Hobbyanwälte, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Weil es immer wieder zu Fragen kommt. Wie läuft das mit Garantie und Gewährleistung?

Ich hoffe ganz stark, dass ich nichts vergessen habe. Falls doch noch wem was zum Thema einfällt – bitte einfach in den Kommentaren posten; ich nehme es dann mit auf.

Der Klassiker: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Garantie:

heißt, dass der Hersteller ziemlich überzeugt ist von seinem Produkt und verspricht, dass das Produkt mindestens X Jahre ohne Probleme funktioniert. Die Garantie gibt’s entweder auf das komplette Produkt oder manchmal auch nur auf einzelne Teile (z.B. bei einem Rasierapparat gibt’s Garantie auf den Motor aber nicht auf die Messer).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Garantie nicht. Jeder Hersteller kann sich selbst überlegen, ob er Garantie gibt oder nicht. Das Gleiche gilt für die Dauer und den Umfang der Garantie.

Manche Hersteller geben Garantie nur auf die Teile und Ihr zahlt die Arbeitszeit. Andere behalten die Ware für ein paar Wochen zur Reparatur und wieder andere schicken Euch sogar nen Techniker vorbei und reparieren direkt vor Ort oder geben Euch Ersatzgeräte, falls sie Euers mitnehmen müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist hier allerdings gar nichts – alles rein freiwillig vom Hersteller festgelegt.

Aufpassen müsst Ihr, wenn manche Hersteller nur dann Garantie gewähren, wenn Ihr das Produkt vorher auf der Herstellerseite registriert habt. Das steht aber alles in den Garantiebedingungen (diese oft gelben oder orangenen Kärtchen, die man oft achtlos weg wirft).

Was Ihr aber immer braucht, ist die Rechnung mit Kaufdatum und evtl. den Garantieschein. Ohne habt Ihr so gut wie keine Chance auf irgendeine Garantieleistung und seid voll auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Falls das Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, müsst Ihr Euch mit der Reklamation direkt an den Hersteller wenden. Der Händler bei dem Ihr gekauft habt wird Euch zwar meistens auch weiterhelfen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Falls er es trotzdem macht ist das lieb von ihm.

Bei der Verbraucherzentrale Berlin gibt’s übrigens eine ganz brauchbare Übersicht zu allen möglichen Fragen rings um Garantie, Gewährleistung, Rückritt usw.

Gewährleistung:

In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: 24 Monate bei Neuware. Im Unterschied zur Garantie bringt Euch die gesetzliche Gewährleistung allerdings nur in den ersten 6 Monaten wirklich weiter. Im ersten halben Jahr könnt Ihr bei einem Defekt einfach zum Händler (nicht zum Hersteller, der gibt zwar evtl. Garantie – hat aber mit der Gewährleistung nichts zu tun) und der Händler muss Euch beweisen, dass der Defekt durch Euch verursacht wurde und nicht schon beim Verkauf des Produkts bestanden hat. Das ist aber eigentlich nur bei ganz offensichtlichen Sachen möglich (z.B. Kaffee im Laptop). Im Normalfall wird in den ersten 6 Monaten aber einfach durch ein funktionsfähiges Produkt ersetzt oder repariert.

Nach den ersten 6 Monaten sieht’s dann leider ganz anders aus. Falls das Produkt dann kaputt geht, müsst IHR dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Das ist in der Praxis ohne irgendwelche teuren Gutachten aber so gut wie unmöglich. Im Klartext heißt das, dass Ihr in dem Fall einfach auf die Kulanz des Händler angewiesen seid. Er tauscht, wenn er Bock hat und wenn er keinen Bock hat, habt Ihr so gut wie keine Chance.

Bei der Verbraucherzentrale findet Ihr neben einer allgemeinen Erklärung zur Gewährleistung auch noch zwei Musterbriefe: einen für „Ware hat Mängel“ und einen für den Fall, dass die Nacherfüllung, bzw. die Reparatur zum wiederholten Mal nicht funktioniert hat und Ihr entweder den Kaufpreis erstattet oder reduziert haben wollt.

Die große Frage: Muss der Händler ein defektes Produkt tauschen oder reparieren?
Das liegt im Ermessen des Händlers oder des Herstellers. Oft werden die Produkte (vor allem günstigere) einfach durch neue getauscht. Ein automatisches Recht auf ein neues Produkt habt Ihr aber nicht. Als Kunde darf man allerdings solange keine Unverhältnismässigkeit vorliegt (defekter Schaltknüppel im Auto) zwischen Austausch und Reperatur wählen.

Manchmal recht nervig: Darf ich bei einem Defekten Produkt sofort mein Geld zurück fordern?

Nicht sofort. Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern. Das ist zwar ziemlich nervig, wenn man alle paar Tage zur Post rennen darf aber außer auf die Kulanz des Herstellers zu hoffen, bleibt Euch bei einem echten Montagsgerät leider nichts anderes übrig.

Die Kosten für Versand usw. trägt bei Rücksendungen für Gewährleistungsfälle übrigens immer der Hersteller oder Verkäufer.

Zusammengefasst heißt das:
Garantie muss niemand geben (Toshiba gibt z.B. keine) und Garantien sind nicht immer gleich und umfassen oft nicht das komplette Produkt. Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler. Um sicher zu sein, was und zu welchen Bedingungen die Garantie umfasst, bleibt Euch nichts anderes übrig als sich die Zeit zu nehmen und die einzelnen Garantiebestimmungen zu studieren.

Anders bei der Gewährleistung: Die ist gesetzlich für 24 Monate vorgeschrieben und muss von den Händlern gegeben werden. Die Gewährleistung umfasst offiziell alle Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt bestanden haben – und genau hier liegt der Haken: in den ersten 6 Monaten muss Euch der Händler beweisen, dass Ihr das Produkt kaputt gemacht habt. Nach den ersten 6 Monaten müsst Ihr dem Händler beweisen, dass Ihr es nicht kaputt gemacht habt. Beides logischerweise ziemlich schwierig bis unmöglich.

Kurz gesagt: 6 Monate seid Ihr auf der sicheren Seite. Danach auf die Kulanz des Händlers angewiesen oder schnell die mit der Arschkarte, die auf dem Schaden sitzen bleiben.


(kopiert)
 
^ist doch eh völlig Latte, da seine Konsole schon deutlich mehr als 2 Jahre auf dem Buckel hat.
 
@manasirli
Sehr guter Beitrag :) . Danke für die ausführliche Info.
 
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