Haftpflicht - Zeitwert vs. Neuwert

Silverhawk

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Hallo zusammen!

Ich habe vor wenigen Wochen zum zweiten Mal meine Haftpflichversicherung in Anspruch genommen.

Ich will nicht die ganze geschichte erzählen, nur soviel, dass durch meine Schuld das Navi von meinem Arbeitgeber abhanden gekommen ist, außerhald der arbeitszeit.

Die Versicherung will zahlen, aber nicht die 109€ die das Navi gekostet hat, sondern nur 30€, da es schon vier Jahre alt war.

Ich habe im Internet viel gelesen und immer wird gesagt, dass es eine Art Grundgesetz ist, dass die versicherung immer nur den Zeitwert bezahlt, wenn der Artikel älter als 6 Monate ist.

Jedoch habe ich früher schonmal einen Schaden gemeldet, ich habe damals aus Versehen das Waschbecken in meiner Wohnung beschädigt (Eigentum des Vermieters).
Das Becken war auch schon jahre alt, aber die Versicherung hat anstandslos gezahlt.
Neues Becken plus Handwerker, weit über 200€.

Ein Kollege auf der Arbeit (auch hier nur die Kurzform der geschichte) hat bei einem Betriebsausflug aus Versehen eine Digitalkamera (1 Jahr alt) und ein Handy (auch über 1 Jahr alt) in einem See versenkt.

Die Versicherung von ihm hat auch hier ohne Probleme die Summe gezahlt, die die Quittungen ausgewiesen haben.

Warum ist das so?

Kann ich gegen den Entscheid irgendwie erfolgversprechend vorgehen?
 
Ich denke es liegt immer an der Versicherung. Manche zahlen es komplett, andere wiederum nur einen Teil. Aus Erfahrung. Von daher wirst du dich wohl mit der Summe zufrieden geben müssen.
 
Frag am besten mal den Schwags, der arbeitet doch als Versicherungsfuzzi
 
Tze Sven.


Also bei Technik Sachen wie Navi , Handy etc. ist das mit dem Zeitwert eigentlich vollkommen normal. Da gibts ne feste Tabelle wo Nutzungsdauer angegeben ist. Natürlich muss man sich nicht 100% an so ne Liste halten. Kommt immer auf das Unternehmen an und natürlich auch auf den Kunden (Nen A Kunde kann man mal mehr zahlen wie nen C Kunden ;) ).

Bei Gegenständen im Haus wie z.b. das Waschbecken oder ausm am Haus (hatte letztens ne Treppe) ist das mit dem Zeitwert anders. Da wird in den meisten Fällen Vollpreis gezahlt, aber auch da gibts je nach Gegenstand auch Unterschiede.



Aber zu deinem Fall. Navi abhanden gekommen vom Chef. Allein die Konstellation würde mir persönlich es schon schwer machen es überhaupt über die Versicherung abzuwickeln.
 
Aber zu deinem Fall. Navi abhanden gekommen vom Chef. Allein die Konstellation würde mir persönlich es schon schwer machen es überhaupt über die Versicherung abzuwickeln.

Meine Versicherung sagte, wenn es außerhalb der Arbeitszeit verloren wird, ist es ein Versicherungsfall.

Wenn es ok ist, ist es ja ok.
Es war aber auch so, dass ich, anders als bei der hausratsversicherung, keinen Vertrag in dem Sinne vonder Haftpflicht bekommen habe, nur einen Versicherungsschein.
Bei der Hausratsv. habe ich x Paragraphen mitgeschickt bekommen.

Ich hab nur nicht verstanden, warum eine andere Versicherung für über ein Jahr alte Handys oder kameras den Vollpreis zurück erstattet.
Und der Kunde war da auch nicht besser gestellt als ich, nehme ich an.

Na ja, ich wollte nur wissen ob die Handhabe ok ist, weil ich eben keinen Anhang mit Paragraphen habe in dem ich nachlesen könnte ;)

Muss ich halt den Rest draufzahlen.
 
Ja ausserhalb der Arbeitszeit ist ok. Ich bin nur irritiert mit dem verloren gehen und warum du das Navi vom Chef oder von sonst wem hast. Weil das geht dann ja schon in den Bereich "geliehen" und sowas ist in der Haftpflicht normal ausgeschlossen.

Die Versicherungsbedingungen müssen dir normalerweile bei Abschluss direkt in der Filliale ausgehändigt werden (falls du im Internet abgeschlossen hast bin ich überfragt ;) ) . Das ist seit 2007 Gesetz. Früher kamen die Bedingungen erst mit der Post von der Hauptzentrale.


Ich kann dir für meinen Teil nur sagen das wenn 1 Handy nen Jahr alt ist, es auch kein Normalfall ist das man das Geld kommplett erstattet bekommt. Ist nicht üblich.


Ach und zum Thema draufzahlen. Sicher wenn du dich moralisch dazu verpflichtet fühlt (ist ja der Chef) dann sicher, aber du bist nicht dazu verpflichtet die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen.
 
Ja ausserhalb der Arbeitszeit ist ok. Ich bin nur irritiert mit dem verloren gehen und warum du das Navi vom Chef oder von sonst wem hast. Weil das geht dann ja schon in den Bereich "geliehen" und sowas ist in der Haftpflicht normal ausgeschlossen.

Na ja, ich arbeite in Hagen und wohne in Dortmund.

Ich war sozusagen mit unserem Dienstwagen dienstlich in Dortmund unterwegs, warum das Navi im Auto war, weiss ich nichtmal genau, war halt einfach drin.
Normalerweise nehmen wir es raus.

Als ich dann mit der Arbeit fertig war bin ich noch was einkaufen gegangen und hab das Navi mitgenommen (weil wir es ja eben nicht im auto lassen sollen, weil es da ja im Fall der Fälle geklaut werden könnte :D. Rückblickend wäre es im Auto wohl sicherer gewesen ;) )
Na ja, und ich muss es irgendwo liegen gelassen haben und konnte es hinterher nicht wieder auftreiben.

Das habe ich der Versicherung dann auch genauso geschrieben.

Interessant.
Ich bin nicht verpflichtet den Schaden auszugleichen?
Warum eigentlich nicht?
Von wegen Schaden des Arbeitgebers?

Ich meine, wenn ich jemandem was kaputt mache, muss ich es ihm doch ersetzen, gleich was die Versicherung tut, oder?
 
Ganz ehrlich. So wie du das schilderst ist es grenzwertig ob es überhaupt nen Haftpflichtschaden ist. Alles was in Ausführung der beruflichen Tätigkeit passiert ist nicht versichert.

Wenn du deinem Arbeitgeber nen Schaden zufügst. Wie jetzt Navi weg, oder z.b. du schüttest aus versehen Kaffee auf nen Monitor oder oder oder, bist du nicht verpflichtet den Schaden zu begleichen.

Liegt daran das der Arbeitgeber während der beruflichen Tätigkeit davon ausgehen muss das was passieren kann. Ist sein Risiko. Gesetzlich müsstest du nicht. Natürlich wird man als Arbeitgeber in der Regel klein bei geben um seinen Job nicht zu gefährden.


Und zu dem Thema differenz zwischen Neuwert und Zeitwert. Nein den Unterschied musst du nicht begleichen.


Anderes Beispiel. Du fährst jemanden in einen alten BMW z.b. Der ist 10 Jahre alt und nach dem Unfall totalschaden. Dann zahlt die Versicherung ja auch nur noch einen Zeitwert und nict das was der Wagen mal gekostet hat. Genauso verhält es sich bei der Privathaftpflicht auch.
 
Ganz ehrlich. So wie du das schilderst ist es grenzwertig ob es überhaupt nen Haftpflichtschaden ist. Alles was in Ausführung der beruflichen Tätigkeit passiert ist nicht versichert.


Das hat die Versicherung auch gesagt, aber da es eben nach der Arbeitszeit passierte machen sie wohl ne Ausnahme.
Oder müssen eine machen.

Mit dem Zeitwert verstehe ich schon, aber ganz fair finde ich das nicht ;)
 
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