Gewährleistung

Pander

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Hallo zusammen. Die Gewährleistung in Deutschland beträgt doch zwei Jahre, wieso bieten dann einige Händler nur eine einjährige an. Ist das erlaubt oder gibt es eine Ausnahme.

Ich soll nämlich für meine Schwester von Dell ein Notebook bestellen, doch Dell bietet nur für ein Jahr die Gewählrleistung an.
 
Du verwechselst Garantie und Gewährleistung.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie freiwillig.
 
Ein Hersteller oder ein Händler muss genau genommen gar keine Garantie anbieten, das vergessen die Leute leider nur allzu oft. Das Problem mit der Gewährleistung ist nämlich das nur die ordnungsgemäße Funktion eines Gerätes sichergestellt werden muss, heißt mit anderen Worten das man oftmals maximal Anspruch auf eine Reparatur, nicht aber auf einen Austausch des Gerätes hat.

Sony bietet z.B. für alle seine Produkte auch nur eine Garantie von einem Jahr an, schreibt aber gleichzeitig in seine Geschäftsbedingungen das eventuelle gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche davon unberührt bleiben.

Toshiba z.B. gibt auf viele Geräte überhaupt keine Garantie.
 
Mir ist schon klar das eine Garantie auf freiwilliger Basis der Händler ist. Die Gewährleistung ist aber gesetzlich vorgeschrieben und beträgt zwei Jahre. Wieso bieten dann manche Händler nur eine einjährige an, schließlich beträgt sie gesetzlich zwei Jahre. Oder gibt es beim Onlinekauf Außnahmen.
 
@Pander

Über sowas musst du dir als Kunde keine Gedanken machen. Wenn es innerhalb der 2 Jahre zu einem defekt kommt wird dir hierzulande JEDES Gericht dein Recht auf die gesetzliche Gewährleistung zugestehen. Da kann kein Händler etwas gegen machen. Oftmals steht auch in den AGBs dass die gesetzliche Gewährleistung evtl. abweichen kann von dem was man selbst anbietet.

In Zeiten des weltweiten Onlinehandels gibt es natürlich auch Sonderfälle. Du darfst z.B. nicht vergessen das ein in Deutschland ansässiger Händler evtl. auch in andere Länder wie Dänemark, England oder Österreich liefert. In den Ländern kann es mit der Gewährleistung dann schon wieder ganz anders aussehen und es gilt ggf. nur das was auch vom Händler angeboten wird. Aber eben immer mit der Ausnahme das es vom jeweiligen Gesetzgeber anders vorgesehen sein kann.
 
In AGBs darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden, doch in einem Vertrag ist das durchaus abdingbar. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, ist das nicht gegen das Gesetz.

@jay
Bei Gewährleistung gilt die Nacherfüllung nach Wahl, d.h. man kann durchaus ein neues Gerät verlangen. Am besten mal bei Wiki schauen, da stand das neulich recht gut erklärt.
 
Stimmt ned so ganz. Die Gewährleistung ist keine zwei Jahre vorgeschrieben. Nicht mehr seit der Schuldrechtsreform von 2001 (meines Wissens nach).

Nur die ersten sechs Monate sind gesetzlich vorgeschrieben, danach musst Du beweisen, dass der Fehler beim Kauf schon vorlag (bei "Gefahrenübergang").


Wie es der Zufall will fasst Boris das zu Zeit sehr schön zusammen.

http://www.dreisechzig.net/wp/archives/1245


Da steht eigentlich alles drin, was man wissen muss. Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung stimmt aber so auf alle Fälle mal nicht.
 
Pander hat folgendes geschrieben:
Mir ist schon klar das eine Garantie auf freiwilliger Basis der Händler ist.
nein, falsch. das wird häufig verwechselt.

Der Händler, bei dem Du etwas käuflich erwirbst, ist durch das BGB und das darin enthaltene Kaufrecht an die Paragraphen über Sachmängelhaftung gebunden, anders ausgedrückt die Gewährleistung.

Man kann sich das relativ einfach an dieser Eselsbrücke merken:

Verkäufer, Händler, Sachmängelhaftung und Gewährleistung haben alle ein "Ä" im Wort.

Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, also etwas ganz anderes. Der hersteller ist in dem Zusammenhang gar nicht Dein direkter Vertragspartner.

Der Händler, bei dem Du kaufst und Dein Geld lässt, ist der Gewährleistung unterworfen, die sich normalerweise auch nicht ohne weiteres als Gewerbetreibender ausschließen lässt.

Die Garantie ist ein anderer Anspruch, den Du unabhängig von Deinen Ansprüchen aus der Gewährleistung noch gegenüber dem Hersteller direkt geltend machen kannst.

Beide gelten nebeneinander, müssen aber zeitlich nicht sychron laufen.

EDIT:
es kann sein, dass der Händler hier zu einer einjährigen Gewährleistung greift, weil es sich womöglich um ein wiederinstandgesetztes Gerät bzw. um ein Gebrauchtgerät handelt. Meines Wissens nach haben Gewerbetreibende auf Gebrauchtwaren eine einjährige Gewährleistung einzuräumen.
 
/ Elias / hat folgendes geschrieben:

Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung stimmt aber so auf alle Fälle mal nicht.


Natürlich stimmt das.

1.) 2 Jahre sind Pflicht. Nach einem halben Jahr muß man allerdings als Käufer beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand. Wir berufen uns da im Fall der 360 gerade auf Millionen Präzedenzfälle :praise: .

2.) Liegt es alleine im Ermessen des Käufers, welche Form der Nachbesserung er verlangt. Reparatur oder Umtausch.

3.) Schlägt die Nachbesserung zweimalig fehl (Ansprechpartner bei Gewährleistung ist IMMER der Händler), gibt es Rücktritt vom Kauf bei voller Erstattung ("Nutzungsgebühren" sind Humbug!) oder Preisminderung (Ermessenssache des Käufers).

4.) Garantie ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS.
 
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