Pander hat folgendes geschrieben:
Mir ist schon klar das eine Garantie auf freiwilliger Basis der Händler ist.
nein, falsch. das wird häufig verwechselt.
Der Händler, bei dem Du etwas käuflich erwirbst, ist durch das BGB und das darin enthaltene Kaufrecht an die Paragraphen über Sachmängelhaftung gebunden, anders ausgedrückt die Gewährleistung.
Man kann sich das relativ einfach an dieser Eselsbrücke merken:
Verk
äufer, H
ändler, Sachm
ängelhaftung und Gew
ährleistung haben alle ein "Ä" im Wort.
Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des
Herstellers, also etwas ganz anderes. Der hersteller ist in dem Zusammenhang gar nicht Dein direkter Vertragspartner.
Der Händler, bei dem Du kaufst und Dein Geld lässt, ist der Gewährleistung unterworfen, die sich normalerweise auch nicht ohne weiteres als Gewerbetreibender ausschließen lässt.
Die Garantie ist ein anderer Anspruch, den Du unabhängig von Deinen Ansprüchen aus der Gewährleistung noch gegenüber dem Hersteller direkt geltend machen kannst.
Beide gelten nebeneinander, müssen aber zeitlich nicht sychron laufen.
EDIT:
es kann sein, dass der Händler hier zu einer einjährigen Gewährleistung greift, weil es sich womöglich um ein wiederinstandgesetztes Gerät bzw. um ein Gebrauchtgerät handelt. Meines Wissens nach haben Gewerbetreibende auf Gebrauchtwaren eine einjährige Gewährleistung einzuräumen.