Anamon
Bekanntes Gesicht
- Mitglied seit
- 27.10.2004
- Beiträge
- 383
- Reaktionspunkte
- 0
Ich habe mir die neuen AGB von GameZone durchgelesen. Keine Ahnung ob der Abschnitt schon in den alten vorhanden war, aber er hat mich doch recht zum Lachen gebracht:
Also der erste Satz mutet schon komisch an, ich darf mir ein Exemplar des Materials der Webseite anschauen und runterladen. Allerdings nur EIN Exemplar. Sprich: Denselben Screenshot zweimal in einen Ordner auf Festplatte speicher ist nicht. Genausowenig wie News lesen - Cache leeren - News erneut lesen. Dann habe ich mir nämlich schon zwei Exemplare runtergeladen.
Ganz witzig wird's dann noch bei "oder das Material in jeglicher Art und Weise für private oder kommerzielle Zwecke ohne die schriftliche Genehmigung von Codezero AG zu nutzen."
Soweit ich weiss ist es private Nutzung wenn ich mir die Seite anschaue, um mich über Spiele zu informieren. Der Teilsatz besagt also faktisch, dass ich Gamezone.de ohne schriftliche Genehmigung von Codezero noch nicht einmal öffnen darf.
Täusche ich mich oder ist besonders in besagtem Abschnitt ein "private oder" zu viel? Oder könnte mir hier eventuell ein Jurist etwas Klarsicht verschaffen?
Codezero AG erlaubt dem Nutzer, ein einzelnes Exemplar des Materials der Webseite anzusehen und herunter zuladen. Es ist untersagt, das Material zu verkaufen, zu verändern, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, öffentlich
vorzuführen, zu verteilen oder das Material in jeglicher Art und Weise für private oder kommerzielle Zwecke ohne die schriftliche Genehmigung von Codezero AG zu nutzen. Hinsichtlich der Genehmigung kann sich der Nutzer an [email protected] wenden.
Also der erste Satz mutet schon komisch an, ich darf mir ein Exemplar des Materials der Webseite anschauen und runterladen. Allerdings nur EIN Exemplar. Sprich: Denselben Screenshot zweimal in einen Ordner auf Festplatte speicher ist nicht. Genausowenig wie News lesen - Cache leeren - News erneut lesen. Dann habe ich mir nämlich schon zwei Exemplare runtergeladen.
Ganz witzig wird's dann noch bei "oder das Material in jeglicher Art und Weise für private oder kommerzielle Zwecke ohne die schriftliche Genehmigung von Codezero AG zu nutzen."
Soweit ich weiss ist es private Nutzung wenn ich mir die Seite anschaue, um mich über Spiele zu informieren. Der Teilsatz besagt also faktisch, dass ich Gamezone.de ohne schriftliche Genehmigung von Codezero noch nicht einmal öffnen darf.
Täusche ich mich oder ist besonders in besagtem Abschnitt ein "private oder" zu viel? Oder könnte mir hier eventuell ein Jurist etwas Klarsicht verschaffen?