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GameZone AGB

Anamon

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27.10.2004
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Ich habe mir die neuen AGB von GameZone durchgelesen. Keine Ahnung ob der Abschnitt schon in den alten vorhanden war, aber er hat mich doch recht zum Lachen gebracht:

Codezero AG erlaubt dem Nutzer, ein einzelnes Exemplar des Materials der Webseite anzusehen und herunter zuladen. Es ist untersagt, das Material zu verkaufen, zu verändern, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, öffentlich
vorzuführen, zu verteilen oder das Material in jeglicher Art und Weise für private oder kommerzielle Zwecke ohne die schriftliche Genehmigung von Codezero AG zu nutzen. Hinsichtlich der Genehmigung kann sich der Nutzer an [email protected] wenden.

Also der erste Satz mutet schon komisch an, ich darf mir ein Exemplar des Materials der Webseite anschauen und runterladen. Allerdings nur EIN Exemplar. Sprich: Denselben Screenshot zweimal in einen Ordner auf Festplatte speicher ist nicht. Genausowenig wie News lesen - Cache leeren - News erneut lesen. Dann habe ich mir nämlich schon zwei Exemplare runtergeladen.

Ganz witzig wird's dann noch bei "oder das Material in jeglicher Art und Weise für private oder kommerzielle Zwecke ohne die schriftliche Genehmigung von Codezero AG zu nutzen."

Soweit ich weiss ist es private Nutzung wenn ich mir die Seite anschaue, um mich über Spiele zu informieren. Der Teilsatz besagt also faktisch, dass ich Gamezone.de ohne schriftliche Genehmigung von Codezero noch nicht einmal öffnen darf.

Täusche ich mich oder ist besonders in besagtem Abschnitt ein "private oder" zu viel? Oder könnte mir hier eventuell ein Jurist etwas Klarsicht verschaffen?
 
Anamon hat folgendes geschrieben:
Codezero AG erlaubt dem Nutzer, ein einzelnes Exemplar des Materials der Webseite anzusehen und herunter zuladen. Es ist untersagt, das Material zu verkaufen, zu verändern, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, öffentlich

vorzuführen, zu verteilen oder das Material in jeglicher Art und Weise für private oder kommerzielle Zwecke ohne die schriftliche Genehmigung von Codezero AG zu nutzen. Hinsichtlich der Genehmigung kann sich der Nutzer an [email protected] wenden.


Also der erste Satz mutet schon komisch an, ich darf mir ein Exemplar des Materials der Webseite anschauen und runterladen. Allerdings nur EIN Exemplar. Sprich: Denselben Screenshot zweimal in einen Ordner auf Festplatte speicher ist nicht. Genausowenig wie News lesen - Cache leeren - News erneut lesen. Dann habe ich mir nämlich schon zwei Exemplare runtergeladen.


Ganz witzig wird's dann noch bei "oder das Material in jeglicher Art und Weise für private oder kommerzielle Zwecke ohne die schriftliche Genehmigung von Codezero AG zu nutzen."


Soweit ich weiss ist es private Nutzung wenn ich mir die Seite anschaue, um mich über Spiele zu informieren. Der Teilsatz besagt also faktisch, dass ich Gamezone.de ohne schriftliche Genehmigung von Codezero noch nicht einmal öffnen darf.


Täusche ich mich oder ist besonders in besagtem Abschnitt ein "private oder" zu viel? Oder könnte mir hier eventuell ein Jurist etwas Klarsicht verschaffen?

Hi Anamon,
AGB´s klingen in der Tat manchmal komisch. Der Passus war allerdings schon in der Tat in den alten AGB´s vorhanden.
Allerdings sind AGB´s grundsätzlich auslegungsfähig. In dem Anbieten der Nutzungsleistungen der der Codezero AG und dem Abschluß des Vertrages (nichts anderes ist ja das Registrieren) ist die Genehmigungserteilung zur Nutzung zu sehen, die es gestattet, die News und Informationen zu lesen.
Du hast allerdings recht, daß man streng genommen die "private Nutzung" überarbeiten könnte, da formaljuristisch daran zu denken wäre, daß das Cache-Speichern ein herunterladen ist. Allerdings ist zu dieser konkreten Betrachtung die Rechtsprechung nicht einheitlich.
 
rossi, ich bin stolz auf dich!:sun:

Sag mal, mich verfolgen ganz viele weibliche fans! Was für ne rechtslage gilt da? Ab wann ist das belästigung?
 
ich glaube, die Stalking-Rechtsprechung steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen.
Travis, Du wirst mit diesen lästigen Bunnies leben müssen (90-60-90, und das waren erst die Beinmaße).;)
 
Edit: mich verfolgen ganz viele, hübsche, weibliche, schlanke, nymphomane frauen!:sun:


@pk

sag mal, darf ich dir das spiel noch zuschicken? Habs vergähnt! Hatten wir unsnit geeinigt das ich dir memo card als beweis schicke und du mir ein anderes game?:nut:

Sorry.....
 
Ja, natürlich. Ich schulde Dir ja quasi noch was Funktionierendes, bei der Abmachung bleibt es. Ich habe mich shcon drauf eingestellt, mein normales PAL Resi 1 herzugeben.

Wie sieht es aus? Samstag Rheinauenflohmarkt? Letzte Gelegenheit in diesem Jahr?!
 
partykiller hat folgendes geschrieben:

ich glaube, die Stalking-Rechtsprechung steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen.

Stimmt nicht ganz. Es gibt das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Zivilrechtlich sind damit kinderleicht Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Strafrechtlich gebe ich allerdings recht. Habe gerade einen Fall, da wird die Frau, die meinen Mandanten belästigt (kein Scherz) wohl 1 Jahr mit Bewährung bekommen :bigsmile:
 
@pk

Musst nix hergeben was dich herzbluten kostet!;) Irgendeins das du doppelt hast! kann auch teil 2 sein oder was weiß ich was, riven...oder sonst ein spiel!

Werde mich spätestens morgen zur post begeben! Versprochen!

Samstag.....könnte klappen...sage dir bescheid! Bin wieder was besser bei Kasse.....nur das schreien der omi...:bigsmile:;)
Spass! Raube nur Mittelstandsanwälte aus!:0
 
Man muss sich halt rechtlich absichern und falsch auslegen kann man das auch leicht und manches kann auch unlogisch klingen.

Und wehe, wenn man vergisst, in die Anleitung eines Wohnmobils nicht reinzuschreiben, dass man unter der Fahrt nicht nach hinten gehen kann, um Kaffee zu kochen. :bigsmile:
 
4daLiberty hat folgendes geschrieben:

Und wehe, wenn man vergisst, in die Anleitung eines Wohnmobils nicht reinzuschreiben, dass man unter der Fahrt nicht nach hinten gehen kann, um Kaffee zu kochen. :bigsmile:

Lol, ja, der Klassiker! Wobei, was ist wenn man sich einen Tee macht... müsste man sich mal überlegen, wenn's finanziell kritisch auszusehen beginnt... :D

Ach, und danke an Rossi für die Aufklärung ;)
 
Travis Bickle hat folgendes geschrieben:

@pk


Musst nix hergeben was dich herzbluten kostet!;) Irgendeins das du doppelt hast! kann auch teil 2 sein oder was weiß ich was, riven...oder sonst ein spiel!


Werde mich spätestens morgen zur post begeben! Versprochen!


Samstag.....könnte klappen...sage dir bescheid! Bin wieder was besser bei Kasse.....nur das schreien der omi...:bigsmile:;)

Spass! Raube nur Mittelstandsanwälte aus!:0
neenee, ich habe Resi 1 doppelt, eine US, eine PAL, das ist schon ok. Ich werde es sowieso nur noch auf Gamecube spielen.
Habe übrigens ein "SOS-The Final Escape" übrig, wegen Riven muss ich nachdenken. So richtig der Brüller ist das Game nicht, aber so richtig häufig ist es auch nicht mehr. Schwierig schwierig.

Nun zum Topic: in den AGBs steht auch etwas zu Werbung drin, die nicht mehr verbreitet darf. Dazu wurde heute ja auch konsequenterweise ein Thread von blackbird geschlossen, in dem ein neues Mitgleid meinte, es müsste den Einstand direkt mit Werbemüll feiern.
 
"Der Umgang formt den Menschen!" An diesem Satz ist und bleibt etwas wahres. Allein die Tatsache, dass der Mensch bzw. dessen Vielschichtigkeit umfangreiche Absicherungen fordert, lassen derartige kreativ gestaltete AGB's enstehen. Natürlich ist diese AGB auslegbar - wenn auch noch lange nicht alles abgedeckt wurde.
 
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