Der Verkäufer hat einmal das Recht zur Nachbesserung, wenn ein Mangel besteht. Beim nächsten Mal kannst du entscheiden, ob du Umtausch oder Geld zurück willst.
Das geht natürlich nur innerhalb der Gewährleistungsfrist, die zwei Jahre gilt. In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, nach dem 6. Monat (bis zum 24.) musst du beweisen, dass der Fehler bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war. Das ist die HÄNDLERGEWÄHRLEISTUNG, die in Deutschland gesetzlich festgeschrieben ist. Die "Beweislastumkehr" nach 6 Monaten ist aber völlig überbewertet und wird in Foren immer hochgespielt - in der Praxis tauschen auch Händler innerhalb der 24 Monate um bzw. bessern nach. Geht normalerweise auf Kulanz. Ich habe meine defekte Digicam nach 1 Jahr und 10 Monaten zu amazon geschickt und den vollen Einkaufspreis erstattet bekommen.
Unabhängig davon geben viele Firmen eine ein- oder mehrjährige GARANTIE. Das heißt, wenn innerhalb der zwei Jahre etwas kaputt geht, erhältst du vom HERSTELLER irgendeinen Ersatz - da musst du einfach in den Garantieleistungen schauen. Die sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern der Hersteller kann sich im Endeffekt aussuchen, welche Garantien er gewährt. Ist ja freiwillig.