Anzeige erstatten kostet nichts außer Zeit.
Das ist dann zumindest der strafechtliche Teil. Betrug/versuchter Betrug nach §263 StGB.
Ich glaube auch, dass der Plattformbetreiber im Fall von offiziellen Anfragen und bei Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft sich sehr sehr schnell von seiner "ich bin hier nur der Dienstleister"-Argumentation verabschieden wird, denn wenn der Betreiber diese Aktionen dennoch duldet, könnte man das ja als Förderung von Straftaten auslegen.
Ich glaube, dann wird da sehr schnell die Datenschutznummer fallen gelassen und kooperiert.
Zivilrechtlich geht es wohl um einen Rücktritt/Rückerstattung von Leistungen oder Schadenersatz wg. Nichterfüllung?
Am besten Leistung nochmals verlangen und Frist setzen mit Ablehnungsandrohung nach Verstreichen der Frist (Ablehnung der Leistung), nach fortgesetzter "Nichtleistung oder Nichtrückzahlung" sollte man einfach beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Dazu braucht man aber natürlich die Adresse des "Gegners".
Dann wird das offiziell zugestellt. Wenn nicht innerhalb einer Frist widersprochen wird, dann ergeht danach ein Vollstreckungsbescheid. Wenn dem nicht wiedersprochen wird, dann ist der Bescheid rechtskräftig und kann eben vollstreckt werden.
Am besten mal beim Amtsgericht vorbeigehen und die Preise für die Bescheide erfragen.
Deine Kosten für die Mahnbescheide sind natürlich ebenfalls vom Gegner zu ersetzen, da Du den Aufwand dafür hattest.