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Auktionsbetrug suche jemdand dem ähnliches wiederfahren ist

Hingehen... die können dir garantiert erstmal nen paar Infos geben. Das schadet auf keinen Fall.
 
euermeister hat folgendes geschrieben:

http://www.roteerdbeere.de/profile.php?user_id=0f9eeabe8bc05d07d12a0c816cdf616f


das is sein profil.

mittlerweile gibt es anscheinend auch einen zweiten der darauf hereingefallen ist. Allerdings hat roteerdbeere mittlerweile einige Aktionen dieses Mannes gesperrt.

Ich habe halt keine Rechtschutzversicherung und weiss nicht ob ich damit dann zur Polizei gehen kann... ohne dass das zuviel kostet.
Wenn du zur Polizei gehst kostet dich das garnichts. Dafür sind sie da. Und ne Rechtschutzversicherung brauchst du auch nicht zwingend, wenn du sowieso im Recht bist, die ist aber auch nur bei zivilrechtlichen Geschichten zuständig, also beispielsweise um deine Xbox einzuklagen. Die Polizei interessiert sich nur für den Straftatbestand des Betruges.
 
Anzeige erstatten kostet nichts außer Zeit.

Das ist dann zumindest der strafechtliche Teil. Betrug/versuchter Betrug nach §263 StGB.

Ich glaube auch, dass der Plattformbetreiber im Fall von offiziellen Anfragen und bei Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft sich sehr sehr schnell von seiner "ich bin hier nur der Dienstleister"-Argumentation verabschieden wird, denn wenn der Betreiber diese Aktionen dennoch duldet, könnte man das ja als Förderung von Straftaten auslegen.
Ich glaube, dann wird da sehr schnell die Datenschutznummer fallen gelassen und kooperiert.

Zivilrechtlich geht es wohl um einen Rücktritt/Rückerstattung von Leistungen oder Schadenersatz wg. Nichterfüllung?
Am besten Leistung nochmals verlangen und Frist setzen mit Ablehnungsandrohung nach Verstreichen der Frist (Ablehnung der Leistung), nach fortgesetzter "Nichtleistung oder Nichtrückzahlung" sollte man einfach beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Dazu braucht man aber natürlich die Adresse des "Gegners".
Dann wird das offiziell zugestellt. Wenn nicht innerhalb einer Frist widersprochen wird, dann ergeht danach ein Vollstreckungsbescheid. Wenn dem nicht wiedersprochen wird, dann ist der Bescheid rechtskräftig und kann eben vollstreckt werden.

Am besten mal beim Amtsgericht vorbeigehen und die Preise für die Bescheide erfragen.

Deine Kosten für die Mahnbescheide sind natürlich ebenfalls vom Gegner zu ersetzen, da Du den Aufwand dafür hattest.
 
Kannst nicht das Geld wieder zurückbuchen lassen?
Habe ich bei einem Schlumpf der mich bei Ebay verarschen wollte auch gemacht.
 
@ party
vielen dank für die ausfürhliche Info, werde morgen dann mal beim Gericht vorbeischauen und schauen wieviele euros ich da vorrauszahlen muss.

@ final
das geht leider nicht da ich das Geld selber überwiesen hatte....
 
Ja das ist einleuchtend.....
Ist echt mega doof, halt uns mal auf dem laufenden würde mich mal intressieren wie sich sowas entwickelt.
 
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