Probleme am Amazon Marketplace

G

gyroscope

Guest
Hallo Leute,

hate jemand Erfahrungen am Amazon Marketplace? Ich habe ein Exemplar von Rage verkauft, als neu, aber ohne Plastikfolienverpackung, aber mit "vollem" DLC. Die DVDs waren nie bespielt.

Der Käufer regt sich nun fürchterlich auf, weil er einen anderen Zustand erwartet hat - und behauptet, die DVDs seien zerkratzt.

Alter Buddhist, der ich bin, habe ich ihm angeboten das Spiel zurückzunehmen und ihm den Kaufpreis zu erstatten - wenn er es mir schickt. Er verlangt aber nun, ich müsse ihm einen versicherten Rückumschlag zukommen lassen, und zuerst das Geld zurücküberweisen.

Das will ich nicht. Weiss jemand, ob ich ihm den Rückversand tatsächlich zahlen muss?

Dazu habe ich eigentlich keine Lust - er benimmt sich in seinen Mails wie die Axt im Walde, zwar einfandfrei formuliert, aber ich lasse mich trotzdem ungern als Lügner und Betrüger hinstellen, auch nicht per Mail.
 
Jepp, ich habe ein bisschen Erfahrung mit dem Marktplace.

Frage 1: Hast du das Teil als Zustand NEU oder NEUwertig verkauft?
Frage 2: Hast du in der Beschreibung zum Artikel irgendetwas geschrieben?

Grundsätzlich hast du genau das richtige Angeboten - also Rücksendung, bei Erhalt Rückerstattung - gemacht, sollte er nicht darauf eingehen, dann würde ich an deiner Stelle auf Amazon verweisen, d. h. er soll sich direkt bei Amazon beschweren. Dann wirst du eine Mail von Amazon bekommen, wo die eine Stellungnahme von dir verlangen. Du beschreibst dann, was du angeboten hast, mit dem Ergebnis, dass er dir das Spiel, wenn er sein Geld haben will, zurückschickt.

Was du allerdings kaum verhindern kannst, ist wohl, dass er dir eine schlechte Bewertung gibt.
 
Ich habe das Spiel als "Neu - ohne Plastikfolie" eingestellt. Die Packung war also geöffnet, aber DLC und DVDs nicht genutzt. Nun spricht er von Fingerabdrücken auf den DVDs (ich habe den Versandzettel in die Hülle gesteckt und die DVDs kontrolliert, vielleicht habe ich tatsächlich "Tapper" darauf gemacht).

Aber seine Aussage, so schlimm habe er noch nie eine DVD ezrkratzt gesehen, kann nicht sein :blackeye:

Ich vermute mal, gegen eine schlechte Bewertung kann man als Verkäufer auch auf Amazon keinen Kommentar mehr abgeben?
 
Man kann auf dem Amazon Marketplace auch schlechte Wertungen kommentieren. Ich vermute leider, Du bist hier an den Typ "Arschloch-Kunde" geraten, der Dich vermutlich jetzt um Porto und sogar Ware bescheißen will.

Es gibt einen ganz bestimmten Menschenschlag, der versucht einfach alle Tricks. Ich würde keinen Millimeter nachgeben. Ich würde im Gegenteil vermutlich hingehen und ihm vorschlagen, dass er bei der Post eine Schadensmeldung abgeben soll, damit man der Beschädigung der Ware offiziell nachgeht. Dann könntest Du im Nachgang nach Rückerhalt der Ware ihm sein Porto erstatten und obendrein einen Schaden gegenüber der Post geltend machen.

Glaub mir: sobald du mit dieser offiziellen Masche kommst, wird die Ware auf einmal gar nicht so schlimm beschädigt sein und man könne ja alles auf sich beruehen lassen.

Ich würde darauf bestehen, dass Du die Ware ordnungsgemäß versendet hast und korrekt beschrieben hast, insofern brauchst Du dann nicht szurückzunehmen, das ist ausgeschlossen und als Privatanbieter auch ganz üblich. Er hat wahrscheinlich irgendwo ein günstigeres Exemplar aufgetrieben und versucht nun, Dein Exemplar zu behalten und Dir das schlechte unterzujubeln. Geh auf keinen Fall auf eine Rücknahme ein. Es gibt Menschen, die scheuen sich vor gar nichts, denen ist kein Trick und kein Beschiss zu dreckig, und so ein Typ Kunde ist das bei Dir. Das sind die Portobescheißer, die wollen das komplette Risiko wieder bei Dir abladen, obwohl der Deal völlig sauber abgelaufen ist.

Aussitzen, auflaufen lassen, keinen Millimeter nachgeben. Diese Art von Kunde darf mit dieser Art von Betrug nicht durchkommen. Allein sein Verhalten lässt darauf schließen, dass er häufiger mit dieser Masche operiert. Hier hilft nur freundlich sein und auf eine saubere Abwicklung verweisen. Dann muss er Dich eben negativ bewerten, dann kannst Du reagieren und ihm zumindest noch einen Kommentar wegen unglaubwürdiger Reklamation reindrücken.

Ich hatte mal so einen Fall, da hatte meine Frau ein Fachbuch verkauft und blitzsauber beschrieben. Das war ein richtig teures.
Sie hat auch schnell versandt, und plötzlich kam die Rückmeldung:

1.) wegen Nichtgefallens bitte man um Rücknahme des Artikels
Das haben wir mit Verweis auf "Privatanbieter" abgelehnt.

Dann kam der zweite Versuch:
2.) Er habe angeblich eine Mail bekommen, in dem ihm ein Rücktrittsrecht zugesichert worden sei.

Daraufhin erwiderte ich ihm, dass Amazon eine solche Mail niemals stellvertretend für private Marketplace Anbieter versenden würde, da sie hier nur die Plattform bereitstellen und gar nicht der Vertragspartner sind.

Jetzt kommt Nummer drei:
3.) Wir hätten durch unser Angebot auf dem Marketplace aufgrund der Aufmachung so professionell gewirkt, dass er von einem gewerblichen Angebot ausging und daher aufgrund dieses von uns nach außen erweckten Eindrucks (und gesetzten Rechtsscheins) wie ein gewerblicher Anbieter behandeln lassen und ein Rücktrittsrecht einräumen müssten.

Ich erwiderte daraufhin, dass wir bis dato mit unseren Marketplace Transaktionen noch im einstelligen Angebots- und Wertungsbereich seien, wie auf dem Marketplace eindeutig erkennbar ist, weiterhin handelte es sich bei unseren Artikeln niemals um neuware, sondern immer um gebracuhte Artikel, und auch die Menge an Angeboten sprach für einen Privatanbieter, außerdem waren wir als Privatanbieter gekennzeichnet.

Weiter geht es mit Nummer vier.
4.) Der Artikel sei im Zustand erheblich von der Artikelbezeichnung abgewichen und viel stärker beschädigt, als das angegeben war.
Das war einfach nur glatt gelogen, der Artikel war fair und ehrlich beschrieben und sorgfältig verpackt gewesen.

An der Stelle hatte ich damals Rossi um Rat gefragt. Ich meinte zu ihm, dass es, wenn es tatsächlich zu einer Klage kommen sollte, allein aufgrund der Historie des Vorgangs im Beweisvortrag des Käufers unglaubwürdig klingen würde, er bestätigte das und meinte, man müsse bei seinen Geschriebenen Worten daher immer haargenau darauf achten, was man genau erklären wolle.

Wer mit "Nichtgefallen" loslegt, der will eigentlich eine Kulanzregelung (Kulanz heißt: Rücknahme, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht und man selber alles richtig gemacht hat). Wenn man dann nachher bei "Mangel" und "falsche Artikelbeschreibung" landet, wirkt man unglaubwürdig.

In unserer Wertung hieß es dann auch lustigerweise: "keinerlei Kulanz".

Der Witzbold wusste ja noch nicht mal, dass Kulanz bedeutet, dass gar kein Verschulden auf meiner Seite vorliegt.
Ich woltle damals noch kommentieren: "für Spaßbieter gibt es keine Kulanz", meine Frau hielt mich aber davon ab.

Interessanterweis hatte eine Frau das Buch ersteigert, wir durften aber die ganze Zeit mit einem Mann Emails wechseln, vermutlich wollte Papa die übereifrige Tochter retten, die sich verklickt hatte.

Fazit: solcher üblen Zecken-Kundschaft darf man keinen Raum bieten.

Die Abwicklung, die Du vorsiehst, muss Zug um Zug laufen, erst muss die Ware zurück, dann kannst Du Porto erstatten.

Ich tippe hier auf einen Betrugsversuch Deines Kunden. Er hat ein günstiges schäbiges Exemplar bekommen und will sich jetzt Dein gutes unter den Nagel reißen, nun schiebt er Dir das schlechte unter und lässt Dich für Dein eigenes nochmal kräftig draufzahlen.
 
Gute Idee, Partykiller.

ich verstehe es nicht - die Fingerabdrücke wische ich doch mit einem Tuch weg, wenn sie wirklich da sind. Und der Preis, den er gezahlt hat, geht mit 38 Euro absolut in Ordnung.

Interessant, wie gewählt er sich ausdrückt und dass er sofort mit Zeugen droht. Fast wie ein Anwalt.

Wie ich jetzt gelesen habe, muss der Käufer bei einem Kaufbetrag unter 40 Euro wohl für die Rückversandkosten aufkommen. Das sind gute News, bei 38 Euro Verkaufspreis.

Sehr ärgerlich das ganze :( Ich hatte noch nie Ärger... Ich habe mich aber auch als Kunde noch nie so aufgeführt.

Naja, einmal ist wohl immer das erste mal :)
 
Auf keinen Fall würde ich das Geld zurücküberweisen, bevor er dir das Spiel nicht zurückgeschickt hat. Denn ich persönlich bin mir sicher das du das Spiel sonst nicht wieder bekommst.

Und dann musst du hoffen das er das Spiel und den DLC-Code nicht verwendet hat. So nach dem Motto ich installier mal, mir gefällts nicht, ich erfinde mal eben das die DVDs zerkratzt sind.

Deweiteren würde ich ihn mal fragen in elchem Zustand der Brief/Paket/päckchen (wie auch immer du es verschickt hast) angekommen ist. War der Umschlag beschädigt? Waren die DVDs noch in der Halterung? Sowas...

Ich hatte sowas nämlich mal bei Ebay. DVD die einmal gesehen wurde verkauft (definitiv Kratzerfrei). Mail vom Käufer: Unverschämtheit, noch nie sowas verkratztes gesehen.... Es stellte sich raus das die DVD sich unterwegs aus der Halterung gelöst hat und lustig in der Hülle rumflog.

Oder biete dem Käufer an das du ihm 4 € (oder je nachdem wiviel es kostet) überweist, damit er die DVDs schleifen lassen kann. Machen mittlerweile viele Videotheken oder Spieleläden. Solange es sich um CDs/DVDs handelt.
 
Allein die Tatsache, dass er direkt mit Zeugen droht, macht ihn verdächtig. Das klingt nach einer abgekarteten Masche. Der Zeugenbeweis ist immer der schwächste. Woher diese Zeugen wohl stammen?

Ich würde nicht drauf eingehen. Der Vorschlag von LeChucky mit den 4 EUR zum DVD-Schleifen ist eine sehr gute Idee, das ist mehr als genug Geld.

Wetten, dass dann der Einwand kommt, man müsse dazu ja erst in die 400 km entfernte Stadt fahren, und der Hummer (der mit dem Loch im Tank) würde für die Strecke 1000 l Sprit verbrauchen, zurück natürlich nochmal die gleiche Menge.
Weiterhin müsste er Dir dann auch noch den Verdienstausfall eines kompletten Arbeitstages in Rechnung stellen, und dann wird man feststellen, dass er hochqualifizierter Gefäßchirurg ist (natürlich Chefarzt), die Klinik müsste einen Tag zumachen. Die fünfstellige Summe müsste man dann natürlich auch in Anrechnung bringen.

Meiner Schwester war das auch mal fast passiert. Da hieß es, die Reitstiefel seien ja viel schlechter als beschrieben.Man müsse sie zum Schuster bringen, der dafür xxx EUR nehmen würde, diesen Aufwand wolle man ersetzt haben, und solche Summen zu erfinden fällt natürlich keinem schwer.
 
Naja, bevor hier alle auf den Käufern rumhacken, also ich hatte nämlich durchaus auch mal den anderen Fall, soll heißen ein als NEU gekauftes Spiel kam in einer intakten Versandtasche mit einer total verkratzten DVD und einer deutlich benutzten Beschreibung bei mir an. Die Reklamation führte dazu, dass der Marktplace-Verkäufer eine Rücknahme samt voller Erstattung anbot, wenn ich es zurückschicken. Toll dachte ich mir, ohne Verschulden schon mal 1,45 Euro in den Sand gesetzt, aber egal. Das Teil losgeschickt und nach knapp einer Woche mal nachgefragt. Antwort: Bei ihm sei nie etwas angekommen. Naja, sage ich da nur. Endergebnis: Nicht nur 1,45 zusätzlich verpulvert, sondern auch den restlichen Kaufbetrag, da ich zwar das Spiel zurückgeschickt, aber nie eine Rückerstattung erhalten habe.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt sowohl A*****-Käufer, wie auch A*****-Verkäufer, die eine ähnliche Art der Abzocke versuchen.
 
richtig, Tom, hast völlig Recht, es gibt natürlich auch auf der Anbieter Seite richtig üble Charaktere. In dem Fall hätte ich, wenn man beim Verkäufer schon mit der Ware schlechte Erfahrung macht (Beschiss beim Beschreiben der Ware), bei der Rücksendung aus Beweissicherungsgründen "Einschreiben" gewählt, um die Rücksendung nachweisen zu können. Wer schon beim Versenden unehrlich ist, der könnte dann nachher auch den Erhalt der Ware leugnen, man muss bei solchen "vermutlich kriminellen" Zeitgenossen leider auf alle Eventualitäten vorbereitet sein.
Denn so hast Du ihm auch noch den Trumpf in die Hand gegeben, dass er mangels Trackingmöglichkeit deinerseits den Erhalt der Ware auch noch verneinen kann. Und Dir fehelt die Beweismöglichkeit, und Briefe sind nicht gegen einen angeblichen Verlust versichert, nur bei Einschreiben gibt es eine Haftungssumme oder beim Paket.

Das ist natürlich bitter gelaufen.

Grundregel für mich ist: sobald etwas in eine rechtliche Rückabwicklung geht, versuceh ich die Schritte lückenlos zu dokumentieren (Schriftverkehr, Versendenachweis).
 
Das ist immer eine heikle Sache, wenn ich einen Artikel als neu verkaufe und habe Fingerabdrücke auf der DVD, biete ich solchen Kunden natürlich eine perfekte Angriffsfläche.
Grundsätzlich merke dir bei einem Verkauf von Artikeln als neu, sollte er auch wirklich neu aussehen und nicht Fingerabdrücke oder Wischspuren habe, dadurch ist er eben nicht mehr neu. Setz den Artikel das nächste mal als neuwertig oder Gebraucht in gutem Zustand ein.
Aus solchen Fehlern lernt man eben.

Ich würde jetzt mal abwarten und nicht blindlinks Geld zurücküberweisen,
Partykiller hat eigentlich genau so geschrieben , wie du vorzugehen hast. Da will dich Jemand über den Tisch ziehen, oder der Kunde ist wirklich so pinkelig, das er die "Tatscher" (Fingerabdrücke) als störend empfindet und sein Geld zurück will.
 
olgro hat folgendes geschrieben:

Das ist immer eine heikle Sache, wenn ich einen Artikel als neu verkaufe und habe Fingerabdrücke auf der DVD, biete ich solchen Kunden natürlich eine perfekte Angriffsfläche.

Grundsätzlich merke dir bei einem Verkauf von Artikeln als neu, sollte er auch wirklich neu aussehen und nicht Fingerabdrücke oder Wischspuren habe, dadurch ist er eben nicht mehr neu. Setz den Artikel das nächste mal als neuwertig oder Gebraucht in gutem Zustand ein.

Aus solchen Fehlern lernt man eben.


Ich würde jetzt mal abwarten und nicht blindlinks Geld zurücküberweisen,

Partykiller hat eigentlich genau so geschrieben , wie du vorzugehen hast. Da will dich Jemand über den Tisch ziehen, oder der Kunde ist wirklich so pinkelig, das er die "Tatscher" (Fingerabdrücke) als störend empfindet und sein Geld zurück will.

Da hast Du recht - ich verkaufe sowas in Zukunft nur noch als "gebraucht". Ich war wohl zu locker, weil ich bislang mit Games noch nie Probleme hatte - die Kontakte waren immer recht locker.
 
Menirules hat folgendes geschrieben:

@ gyro


Sag ihm doch, er soll dir mal ein Bild von den schlimmen Kratzern schicken.

Naja da kann er von jeder DVD eine Rückseite die verkratzt ist nehmen und fotografieren.
 
Sehr geehrter Verkäufer,

heute habe ich endlich die bei Ihnen am 9. November bestellte Ware erhalten und muß sagen, ich bin schockiert!

Sie haben den Artikel als 'Neu - nie gespielt, inkl. DLC-Code, nur Plastikfolie abgegangen' offeriert. Dies ist eine glatte Lüge, und zwar durch und durch. Weder ist der Artikel neu, noch ist nur die Plastikfolie abgegangen. Abgesehen von der Tatsache, daß eine Plastikfolie gerade bei Xbox-360-Spielen nicht einfach so abgeht, ist auch das bei allen Xbox-Spielen vorhandene, stark klebende Authentizitätsiegel an der Seite entfernt worden. Allein auf Grund dieser Tatsache kann der Artikel nicht mehr als neu verkauft werden.

Doch es kommt noch viel schlimmer: Die Anleitung zeigt sichtliche Gebrauchsspuren, entspricht also ebenfalls nicht einem neuen Artikel. Doch die Krönung sind die drei DVDs. Eine sieht schlimmer als die andere aus; allesamt sind gezeichnet von Dreck, 'Fettfingern' sowie Kratzern. Ob der DLC-Code unbenutzt ist, vermag ich nicht zu beurteilen; das Gegenteil würde mich jedoch alles andere als wundern.

Ich nenne die von Ihnen gelieferte Ware weder 'neu', noch 'nie gespielt'. 'Vorsätzlicher Betrug' träfe das Ganze doch deutlich besser. Maximal wäre ein Artikel in diesem desolaten Zustand 15 Euro auf dem Gebrauchtmarkt wert.

Hiermit fordere ich Sie auf, umgehend den Kaufbetrag mitsamt Porto über Amazon zurückzuerstatten. Außerdem senden Sie mir bitte einen ausgefüllten, ausreichend frankierten Retourenschein zu, damit ich Ihnen das Spiel zurücksenden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ich habe ihm geantwortet, dass die DVDs beim Versand einwandfrei waren, und wie gesagt nur die Folie abgemacht wurde. Ich könne mir nur vorstellen, das beim einpacken Fingerabdrücke auf die DVDs gekommen sind. Ich habe ihm angeboten, das Spiel zurückzuschicken, und ihm den Kafpreis zu erstatten.

Sehr geehrter Herr ...,

Ihre Antwort inklusive Ausflüchte ist mir unerklärlich:

1. Nirgends steht, daß 'die Verpackung entfernt worden' sei. Das hieße schließlich, daß auch die Amaray-Box mitsamt Inlay fehlte. Was Sie in Ihrer Artikelbeschreibung schrieben, habe ich zuvor original so wiedergegeben. Bitte lesen Sie doch Ihre eigene Artikelbeschreibung nochmals durch, bevor Sie antworten.

2. Wenn Sie schreiben, daß die 'Plastikfolie abgegangen' sei, implizieren Sie unmißverständlich, daß das Siegel unversehrt ist, daß Anleitung sowie Discs unberührt sind. Das krasse Gegenteil ist der Fall.

3. Wie schaffen Sie es, bei einer angeblichen 'Überprüfung' der Discs neben Fettfingern auch Dreck und Kratzer auf sämtlichen Discs zu hinterlassen, und zwar zahlreiche? Selbst Gebrauchtware in diesem Zustand ist für mich indiskutabel und ich habe keine einzige noch so alte CD/DVD, die sich in einem nur ähnlich schlechten Zustand befindet.
Die Discs sind allesamt gebraucht, worauf oder worin auch immer. Wie bitte sollen Discs anders klassifiziert werden als durch ihren Zustand? Ich kann schließlich nicht überprüfen, ob die Discs abgespielt wurden oder nicht, es wäre mir auch egal, sofern sie einen auch nur ansatzmäßigen Neuzustand aufwiesen.

4. Sehr ärgerlich ist das Ganze, da haben Sie recht; daß es Sie 'eine Menge Geld kostet', ist einzig Ihr Verschulden. Wer hier über Kosten (Zeit ist Geld) klagen sollte, bin ich, nicht Sie.

5. Auf Grund Ihrer Antwort habe ich kein Vertrauen, mein Geld durch die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise zurückzuerhalten. Ich habe bereits durch meinen Kauf Ihres Artikels genügend Vertrauensvorschuß geleistet, nun sind Sie an der Reihe.

6. Bitte lassen Sie über Amazon Kaufpreis mitsamt Porto erstatten und senden mir einen Retourenschein (bitte inklusive Einschreiben) per Post zu. Vielen Dank!

Wie gesagt, die DVDs waren definitv neu. Wie er sich anhört, müssen die Teile ja defekt sein - auf einmal?

Den dritten Mailverkehr erspare ich Euch - jetzt wird nur noch über Amazon kommuniziert.
 
Naja, man muss aber ehrlicherweise auch zugeben, dass deine Formulierung "Folie abgegangen" recht ungeschickt war. Ansonsten würd ich ebenso verfahren wie du jetzt....soll amazon sich darum kümmern.
 
Schonmal auf die Idee gekommen das das Päckchen bei der Post geöffnet wurde?

Ich will hier keinem Post/DHL-Mitarbeiter irgendwas unterstellen, aber es wäre nicht das erste mal das Post oder Pakete geöffnet wurden.

Und ich rede hier nicht von Prüfungsgründen sondern von Diebstahl.

Ist das Spiel (so wie du es verpackt hast) unversehrt angekommen?



Ich hatte sowas mal. Bei Ebay ein PSP-Spiel gekauft was in einem einfachen Plastikumschlag im Brief geschickt wurde. Als es bei mir ankam war an der Seite ein Schlitz in genau der Größe um die UMD zu entnehmen und natürlich war sie auch nicht mehr da.

Als ich sie zurückbekam sah die UMD aus als wäre ein auto drüber gefahren.



Ich geh jetzt einfach mal davon aus das das Spiel beim losschicken wirklich den neuwertigen Zustand hatte.
 
Mersadion hat folgendes geschrieben:

Naja, man muss aber ehrlicherweise auch zugeben, dass deine Formulierung "Folie abgegangen" recht ungeschickt war. Ansonsten würd ich ebenso verfahren wie du jetzt....soll amazon sich darum kümmern.

Na ja aber ganz ehrlich, ab wann ist denn ein Spiel/CD/DVD nicht mehr neu?

Ab dem Moment wo die Folie nicht mehr drum ist? in dem Moment wo sie das erste mal abgespielt wurden?

Dann frag ich mich was ich bei den ganzen Läden kaufe die solche Dinge an der Info in einer Schublade oder ähnlich haben. Man also die leere Hülle kauft und nach dem bezahlen gibt es die Disc
 
gyroscope hat folgendes geschrieben:
5. Auf Grund Ihrer Antwort habe ich kein Vertrauen, mein Geld durch die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise zurückzuerhalten. Ich habe bereits durch meinen Kauf Ihres Artikels genügend Vertrauensvorschuß geleistet, nun sind Sie an der Reihe.
Es gibt bei Amazon keinen Vertrauensvorschuss.
Es läuft nach dem Treuhandverfahren, wenn mich nicht alles täuscht.
Es gibt also gar kein Geld direkt an Dich, sondern erst einmal an den Mittler Amazon, also soll er mit der Vertrauenssülze aufhören.

Du kannst nur erstatten, was verauslagt wurde. Wenn er nichts verauslagt, dann kannst Du auch nichts erstatten.
Also wenn Du einer Rückerstattung zustimmst, dann lass es alles über Amazon laufen. Normalerweise müsste Amazon dann die Aufforderung zum Rückversand an den unzufriedenen Käufer versenden. Und du müstes bestätigen, das DU die Ware erhalten hast, dann kann Amazon Dir wieder den Betrag belasten und dem Käufer wieder gutschreiben. Das ist das Treuhandverfahren rückwärts.

Anbei die Amazon Zustandsbeschreibungen:

PC- und Videospiele

Beachten Sie bitte unsere Tipps zur Preisgestaltung.

Neu: Nagelneues, unbenutztes und ungeöffnetes PC-/Videospiel in Topzustand. Vollständige Originalverpackung sowie original Lieferumfang sind selbstverständlich.
Wie neu: Offensichtlich ungeöffnetes PC-/Videospiel in Topzustand. Äußere Plastikfolie kann fehlen, Originalverpackung ansonsten intakt. Lässt sich noch als Geschenk verwenden.
Sehr gut: PC-/Videospiel zwar gebraucht, aber gut gepflegt und in sehr gutem Zustand. Spiel und Originalverpackung sind vollständig. Leichtere Gebrauchsspuren sind zulässig, Spiel und Verpackung sind jedoch weder markiert noch beschädigt.
Gut: PC-/Videospiel zeigt Gebrauchsspuren von häufiger Nutzung, ist aber in gutem Zustand. Externe Abnutzung sowie Schäden an der Originalverpackung oder der Spielanleitung sind zumutbar. Das Spiel selbst darf jedoch in keiner Weise beeinträchtigt sein. PC-/Videospiel darf mit Namen und/oder Adresse sowie ähnlichen Markierungen des Besitzers versehen sein.
Akzeptabel: PC-/Videospiel zeigt deutliche Gebrauchsspuren, der Spielverlauf ist jedoch in keiner Weise beeinträchtigt. Box und Anleitung können fehlen oder beschädigt sein. PC-/Videospiel darf mit Namen und/oder Adresse sowie ähnlichen Markierungen des Besitzers versehen sein.
 
Danke Partykiller für das raussuchen - mein Angebot an den Kollegen steht, das Spiel zurückzunehmen. Ich bin doch kein Betrüger :((
 
@gyroscope:
Die Mail des Käufers liest sich ja so als seist Du ein Betrüger:bigsmile:
Wie schon erwähnt soll er doch einen Transportschaden melden,
denn anders kann es ja schließlich nicht zu ''zerkratzten DVD's'' gekommen sein. Seiner Argumentation nach zu urteilen vermute ich aber das er lügt.
 
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