Arbeitgeber-Arbeitsamt

derjens87

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Hallo liebe Gemeinde,

werde 4 Wochen Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen müssen. Mein neuer Arbeitgeber weiß davon noch nichts.
Habe mich heute vom Arbeitsamt telefonisch abgemeldet zum 15.10. Reicht das denen oder kriege ich evtl. ein Schreiben, welches der neue Arbeitgeber unterschreiben muss??

Habe denen am Telefon nicht gesagt, wo ich anfangen werde zu arbeiten?

Andere Sache:
Von meinem alten Arbeitgeber muss ich doch nichts bei dem Neuen abgeben außer der Lohnsteuerkarte, oder ? (Lohnsteuerbescheinigungen etc.)


Hoffe mir kann wieder jemand weiterhelfen :)
 
Bin mir jetzt nicht "sicher" aber die 4 wochen bekommste gar nicht, weil du gekündigt hast - nur wenn dich der arbeitgeber kündigt hast du anspruch - da ja 3 monate sperre eintritt
 
habe gekündigt mit voriger zustimmung des arbeitsamtes, daher bin ich berechtigt.
 
Du musst schon bisschen präziser werden. Bisher verstehe ich nur die Hälfte ;)
 
meine frage ist nur, ob der neue arbeitgeber mitbekommt, dass ich paar wochen arbeitlosengeld bekommen habe?

weiterhin habe ich die frage, ob ich neben der lohnsteuerkarte noch andere dinge abgeben muss.
im inet hatte ich gelesen, einige arbeitgeber wollen die lohnsteuerbescheinigungen vom alten arbeitgeber. denke mal aber das ist schwachsinn...
 
Dein neuer Arbeitgeber wird davon nichts mitbekommen, aber verlass dich drauf, dass das Arbeitsamt sich in den nächsten Wochen/Monaten melden wird, um die zu viel gezahlte Kohle wieder zurück verlangt ;)
 
derjens87 hat folgendes geschrieben:

meine frage ist nur, ob der neue arbeitgeber mitbekommt, dass ich paar wochen arbeitlosengeld bekommen habe?


weiterhin habe ich die frage, ob ich neben der lohnsteuerkarte noch andere dinge abgeben muss.

im inet hatte ich gelesen, einige arbeitgeber wollen die lohnsteuerbescheinigungen vom alten arbeitgeber. denke mal aber das ist schwachsinn...

Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis und ggf. Führungszeugnis, das hängt dann aber vom Arbeitgeber ab.
 
danke für eure antworten! :)

ein freund hatte mir erzählt, er musste irgendwann mal eine "urlaubsbescheinigung" abgeben?? wozu soll das gut sein? normalerweise kriegt man doch anteilig je nach dem wann man angefangen hat die urlaubstage berechnet, oder?
 
derjens87 hat folgendes geschrieben:

danke für eure antworten! :)


ein freund hatte mir erzählt, er musste irgendwann mal eine "urlaubsbescheinigung" abgeben?? wozu soll das gut sein? normalerweise kriegt man doch anteilig je nach dem wann man angefangen hat die urlaubstage berechnet, oder?

Beim Arbeitsamt ?
 
eigentlich schon, der hat ja nix mit dem urlaub beim alten arbeitgeber zu tun oO
 
Macht Sinn ;)

Klar muss man sich beim Arbeitsamt melden, wenn man für mehrere Wochen verreist. Hat nur damit zu tun, dass das Amt einen nicht gerade dann anschreibt, wenn man nicht da ist und dann ggf Leistungen streicht.
 
nee ich meine er musste eine urlaubsbescheinigung bei dem neuen arbeitgeber abgeben???
 
GameFreakSeba hat folgendes geschrieben:

derjens87 hat folgendes geschrieben:


nee ich meine er musste eine urlaubsbescheinigung bei dem neuen arbeitgeber abgeben???



:nut: :nut: :nut:
drücke ich mich so unverständlich aus? :blackeye:

kann mir einer erklären warum man eine "urlaubsbescheinigung" bei seinem neuen arbeitgeber abgeben müsste?
 
Diese Bescheinigung wird hergenommen um ggf. Urlaubsansprüche von dir zu prüfen. Du hast natürlich gesetzlichen Anspruch, da kann keiner dran, aber der Arbeitgeber kann Einfluss darauf nehmen ob und wann er ggf. von dir beantragten Urlaub genehmigt oder nicht (im Interesse der Firma, Auftragslage, Urlaub von anderen geht ggf. vor, weil Kinder, usw.). Mit der Bescheinigung erfährt der Arbeitgeber, wieviele Tage Urlaub du a) hattest und b) wieviele du davon schon genommen hast. Das ist eine Orientierungshilfe für anstehende Urlaubsplanungen. Inzwischen ist es allerdings sehr selten geworden, dass neue Arbeitgeber das haben wollen. Man geht vielmehr von gesetzlichen Belangen aus (Mindesturlaubszeit) und nimmt einen Durchschnitt an, den der Arbeitnehmer schon genommen hat (bemessen auf das abgelaufene Jahr).
 
Van_Helsing hat folgendes geschrieben:

Diese Bescheinigung wird hergenommen um ggf. Urlaubsansprüche von dir zu prüfen. Du hast natürlich gesetzlichen Anspruch, da kann keiner dran, aber der Arbeitgeber kann Einfluss darauf nehmen ob und wann er ggf. von dir beantragten Urlaub genehmigt oder nicht (im Interesse der Firma, Auftragslage, Urlaub von anderen geht ggf. vor, weil Kinder, usw.). Mit der Bescheinigung erfährt der Arbeitgeber, wieviele Tage Urlaub du a) hattest und b) wieviele du davon schon genommen hast. Das ist eine Orientierungshilfe für anstehende Urlaubsplanungen. Inzwischen ist es allerdings sehr selten geworden, dass neue Arbeitgeber das haben wollen. Man geht vielmehr von gesetzlichen Belangen aus (Mindesturlaubszeit) und nimmt einen Durchschnitt an, den der Arbeitnehmer schon genommen hat (bemessen auf das abgelaufene Jahr).

ah ok dank dir für die antwort! problem ist bei mir, dass die beiden arbeitgeber, bei denen ich dieses jahr gearbeitet hatte sehr unzuverlässig sind und mir keine bescheinigung ausgestellt haben. hoffe einfach mal, dass du recht hast und die meisten diese nicht mehr haben wollen.

da es anscheinend einige leute gibt, die sich mit so dingen auskennen ( im gegensatz zu mir !), kann eigentlich der neue arbeitgeber sehen, was ich vorher verdient hatte?
 
Die Urlaubsbescheinigungen werden zumeist nur auf Anfrage (z.B. durch dich) ausgestellt. Von allein machen die wenigsten Arbeitger das noch.

Wg. Gehalt - nein, sehen die nicht; Das weißt nur du, deine vorigen Arbeitgeber, die Sozialträger (Kranken-, Rentenkasse, usw.) und jetzt eben das AA.
 
Irre ich mich oder weiss es evt die Personalabteilung. Die sehen ja die Lohnsteuerkarte und (je nach Firma) machen ja auch den Lohnsteuerausgleich am Jahresende. Da müssten sie doch die Daten sehen (also den alten Verdienst).
Kenn mich da aber nicht aus, bin Chemiker kein Kaufmann.
 
Das war mal, als die Sachen noch direkt in die Lohnsteuerkarte eingetragen wurden. Heute ist das ne Extra-Bescheinigung, die man mit der An- bzw. Abmeldung (Krankenkasse) bekommt, bzw. ein Extra-Ausdruck, den man für die Vorlage fürs FA bekommt.
 
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