Verbraucherrecht, Garantie und Gewährleistung

piko

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Bevor ich mich mit einem Händler anlege würde ich gerne vorab folgendes geklärt wissen:

Vor etwas mehr als einem Jahr (8.4.09) habe ich mir in einem Laden (nicht im I-Net ;)) einen US-Nintendo DS lite gekauft, die Farbe gab es einfach nicht in Deutschland. Das Gerät wurde von mir relativ selten benutzt, außer auf Reisen oder längeren Zugfahrten.

Jetzt habe ich festgestellt, dass sich auf dem Scharnier ein kleiner Riss gebildet hat, an sich keine große aber für mich höchst ärgerliche Sache, bei einem kleinen Riss wird es wohl kaum bleiben.

Also gehe ich zum Händler und will reklamieren, dieser meint als erstes dass das wohl ein bekanntes Problem ist und quasi dauernd passiert. Er will das Gerät an Nintendo USA schicken, das Problem sei aber, dass die dort nur ein Jahr Garantie geben und das Posteingangsdatum relevant dafür ist.

Nach meinem Verständnis muss ich nach Ablauf eines Jahres selber beweisen, dass der Fehler schon "ab Werk" bestand, jetzt hat der Verkäufer mir aber durch seinen Kommentar schon diese Brücke gebaut in dem er von einem bekannten Problem sprach. Die Frage ist nun, wie soll ich mich verhalten, sollte das Gerät nicht repariert werden im Rahmen der in Deutschland geltenden 2 Jahre Garantie? Eigentlich kann der Verkäufer doch nicht einfach hingehen und mir quasi das US-amerikanische Verbraucherrecht aufdrücken, schließlich habe ich das Gerät in Deutschland gekauft...

Also, was nun? Ich würde mich nur sehr ungerne mit dem Händler streiten denn bis auf dieses kleine Problem war ich dort immer hochgradig zufrieden...

Davon mal ganz abgesehen habe ich für diese Materialschwäche absolut kein Verständnis. Hätte ich das Gerät schon 3 Jahre und hätte es täglich benutzt wäre es mir egal, aber nach so kurzer Zeit...
 
Händler und Verkäufer geben Gewährleistung.

Der Hersteller gibt Garantie.

Beides unterschiedliche Rechte, beide gelten aber unabhängig voneinander.

Bei den zwei Jahren handelt es sich um die Gewährleistung/Sachmängelhaftung des Händlers. Da du über ein halbes Jahr bereits im Besitz des Gerätes bist, bist dann Du durch die Beweislastumkehr hier in der Beweispflicht dafür, dass der Fehler beim Gerät bereits zu Anfang des Kaufs bestand. Und dieser Nachweis wird Dir hier vermutlich nicht gelingen. Daher kann der Händler dies wohl berechtigt ablehnen und auf das andere Recht, nämlich die Garantie, verweisen.

Da würde er sich dann an Nintendo USA wenden, vielleicht gibt es aufgrund des genannten bekannten Problems eine Kulanzregelung. Beweisen wirst DU diesen Fehler auch in diesem Fall wohl nicht.

Viel Glück bei der Reklamation.
 
partykiller hat folgendes geschrieben:
(...)
Viel Glück bei der Reklamation.
Danke. :)

Nur dass ich das grundsätzlich richtig verstehe:

Ich kaufe mir ein Gerät, das geht nach einem halben Jahr kaputt, und wenn es der Händler genau nimmt, kann er mir dann den Finger zeigen? (bildlich gesprochen ;))
 
Aber mal dazu, ob US Recht, oder deutsches Recht gilt:

GRUNDSÄTZLICH gilt für dich als Käufer das Kaufrecht des Landes,
in dem DU (als Endkunde) die Ware erstanden hast! Dass es sich um ein Produkt handelt, dass aus den USA importiert wurde, ist Problem des Verkäufers. (Du hast ja auch keinen US Kassenzettel bekommen ;-) )

Dass der Verkäufer dir dass US Recht aufdrücken will, deutet darauf hin, dass es sich um einen normalen Mitarbeiter handelt, bzw. einen, der in der Ausbildung nicht aufgepasst hat... xD
 
@partykiller
Was den Nachweis angeht, hat der Verkäufer ja selber gesagt, dass gerade dieses Teil die Schwachstelle schlechthin ist und mir vom DS seiner Kinder erzählt (welcher wohl ungleich mehr beansprucht wurde als meiner) der nur noch an einem Scharnier hängen würde.

Hilft wohl nichts... so ganz habe ich das zwar noch nicht verstanden aber ich gehe davon aus, dass ich wohl die Arschkarte gezogen habe :(

@Plake
nein, es war der Chef ;)
 
partykiller hat folgendes geschrieben:

Händler und Verkäufer geben Gewährleistung.

Der Hersteller gibt Garantie.

Beides unterschiedliche Rechte, beide gelten aber unabhängig voneinander.

Bei den zwei Jahren handelt es sich um die Gewährleistung/Sachmängelhaftung des Händlers. Da du über ein halbes Jahr bereits im Besitz des Gerätes bist, bist dann Du durch die Beweislastumkehr hier in der Beweispflicht dafür, dass der Fehler beim Gerät bereits zu Anfang des Kaufs bestand. Und dieser Nachweis wird Dir hier vermutlich nicht gelingen. Daher kann der Händler dies wohl berechtigt ablehnen und auf das andere Recht, nämlich die Garantie, verweisen.

Da würde er sich dann an Nintendo USA wenden, vielleicht gibt es aufgrund des genannten bekannten Problems eine Kulanzregelung. Beweisen wirst DU diesen Fehler auch in diesem Fall wohl nicht.

Viel Glück bei der Reklamation.



Das stimmt soweit alles.
Allerdings hat sich die Gesetzeslage vor ein paar Jahren ein wenig geändert.

Käufer sind NICHT mehr in der Beweislastumkehr bzw. Beweispflicht. Der Verkäufer muss nachweisen, das der Artikel bei Kauf in einwandfreiem Zustand war. - Allerdings gilt dies für Artikel die in Deutschland vertrieben werden / wurden.

Weiß nicht ob dies dann auch "kontinentübergreifend" gilt (sprich "Wohnort des Käufers"), gehe aber nicht davon aus.


Allerdings liegt bei deinem "Riss" wohl eher ein "Versteckter Mangel" vor.
In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet entweder den Artikel (kostenfrei) zu reparieren (bis zu drei mal, danach MUSS das Produkt ersetzt werden), oder dir einen entsprechenden neuen zu geben. - Aber wie gesagt, das sind Regeln die in Deutschland gelten.
 
piko hat folgendes geschrieben:

Nur dass ich das grundsätzlich richtig verstehe:


Ich kaufe mir ein Gerät, das geht nach einem halben Jahr kaputt, und wenn es der Händler genau nimmt, kann er mir dann den Finger zeigen? (bildlich gesprochen ;))

Genau so sieht es aus.

Die meisten Kunden haben bis heute nicht begriffen das Vater Staat sie bei ihren Verbraucherrechten praktisch beschissen hat. Hatte man früher noch ein Jahr echte Garantie, so hat man heute nur noch 2 Jahre Gewährleistung und eine Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.

Wenn also ein Gerät nach 6 Monaten kaputt geht dann musst du beweisen das der Fehler bereits ab Werk vorhanden war, genau dies dürfte in der Praxis unmöglich sein.

Nichtsdestotrotz geben die meisten Hersteller freiwillig mindestens ein Jahr Garantie, so auch Nintendo soviel ich weiß. Nach Ablauf dieses Jahres wird allerdings dann auch teuer denn 2 Jahre volle Garantie bekommst du praktisch nirgends, ausser z.B. bei MS und da auch nicht so ganz freiwillig sondern eher aus der Not damals geboren.


@Marco

Aktuell sieht es so aus das innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss das ein Gerät beim Kauf frei von Mängeln war und danach greift dann eben die Beweislastumkehr mit der dann der Käufer beweisen muss das der Fehler bereits beim Kauf da war.

Das Bundesgesetzbuch geht nämlich davon aus das ein ab Werk vorhandener Fehler sich innerhalb der ersten 6 Monate zeigen müsste, tut er das nicht hat man als Kunde Pech gehabt.
 
Marco A hat folgendes geschrieben:



Naja, wenn überhaupt dann wohl eher das Handelsgesetzbuch (HGB), oder nicht? ;)

Sowohl als auch, da das BGB in mehrere Unterbücher aufgeteilt ist . Das mit der Beweislastumkehr ist beispielsweise auch im BGB geregelt, siehe: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html
 
für den Verbraucher ist das BGB maßgeblich, die Kaufleute richten sich eher nach dem HGB. Für Verträge, die zwischen Kaufleuten und Privatpersonen geschlossen wurden, kann der Verbraucher sich natürlich auf das BGB berufen.
 
Da gibt es eine ganz einfache Lösung, Piko und die kostet dich rund 70 Euro! Das Scharnier macht Nintendo nicht auf Garantie, Gewährleistung, usw. da es ein Verbrauchsteil bzw. Nutzungsteil ist, das sehr häufig kaputt geht. Während meiner Zeit bei GS habe ich damit hinreichend Erfahrung gesammelt, denn im Schnitt habe ich pro Woche 2-3 Geräte - egal ob US- oder Pal-Geräte - an Nintendo in Großostheim einschicken können, die alle mit diesem Problem zu kämpfen hatten. Die schicken dann einen Kostenvoranschlag zurück mit der Erklärung, dass dieses Teil nicht der Garantie/Gewährleistung, usw. unterliegt und das sie das reparieren können und das, im Falle du erteilst den Auftrag, ca. rund 70 Euro kostet. Unabhängig davon das sogar, da weißt Nintendo auch drauf hin in dem Kostenvoranschlag drauf hin, dass es in der Anleitung bzw. im Begleitheft steht, dass bestimmte Teile, u.a. auch das Scharnier, das Display und andere Teile von der Gewährleistung bzw. der Ersatz- bzw. Reparaturleistung ausgenommen sind.

Im Zweifel würde ich mich nochmals direkt mit Nintendo in Großostheim in Verbindung setzen. Die haben'ne kostenfreie Servicenummer - da biste dann in jedem Fall - zumindest was die Auskunft betrifft - auf der sicheren Seite, weil für die spielt es generell keine Rolle ob US-Gerät od. nicht.
 
Wie kann Nintendo es denn wagen, und bestimmte Teile von der Gewährleistung (!) auschließen?

Bei der Herstellung eines Gerätes an welchem Schaniere verarbeitet sind, sollte doch besondere Sorgfallt an den Tag gelegt werden. Geht dann ein Schanier kaputt und das noch in Massen - wie es hier der Fall zu sein scheint - besteht der Mangel meiner Meinung nach schon ab Werk bzw. scheint dies auch offensichtlich zu sein.

Wirklich beweisen kann man es nicht, doch sollte man irgendwelche inoffiziellen Angaben über die Rücksendungen mit diesem Fehler haben, dürfte die Beweislastumkehr nicht sonderlich problematisch sein.

Wäre ja ein komischer Zufall wenn alle Personen mit diesem Fehler unsorgfälltig mit ihrer Konsole umgegangen wären.
 
Nintendo kann die "Garantie" ausschließen, nicht die Gewährleistung, wir kaufen ja nicht von Nintendo direkt.

Bestimmte Teile von Geräten unterliegen ganz normal durch Nutzung einer gewissen Abnutzung oder Gebrauchserscheinungen. Das Display wird durch den Touchpen verkratzt, das Schließscharnier wird mehr oder weniger stark beansprucht. Die Buttons oder das Digikreuz können je nach Draufhämmern stärker ausleihern.
Bei diesen Dingen, die unterschiedlich sorgfältig durch den Endkunden gehandhabt werden, wird der Hersteller regelmäßig die Garantie ausschließen, da ja nicht er selber die Verschlechterung der Teile verursacht.
Eine Weile sollten die Dinge natürlich halten.

Wenn da eine Charge an besonders anfälligen DS Geräten unterwegs ist, werden die das vermutlich anhand der Qualitätskontrolle und von Seriennummern erkennen können und sich vermutlich entsprechend kulant zeigen.
 
Eine Garantie auf Verschleißteile ist in der Praxis auch schlecht umsetzbar. Wenn man ein Auto kauft bekommt man die Reifen auch nicht ersetzt von denen man an der Ampel beim Kavalierstart das Profil abgefahren hat. ;)
 
jaypeekay hat folgendes geschrieben:

Eine Garantie auf Verschleißteile ist in der Praxis auch schlecht umsetzbar. Wenn man ein Auto kauft bekommt man die Reifen auch nicht ersetzt von denen man an der Ampel beim Kavalierstart das Profil abgefahren hat. ;)

Du unterstellst hier jetzt aber, dass, sowie ein Verschleißteil kaputt geht, nicht ordnungsgemäß oder sorgfältig damit umgegangen wurde.

Wenn bei einem Gebrauchsgut etwas mangelhaft verarbeitet wurde, was ich wiederum jetzt einfach mal unterstelle - da's eben offensichtlich sehr häufig vorkommt, hat das meiner Meinung aber mehr mit Mangel ab Werk bzw. einfach schlampige Verarbeitung zu tun. Und das kann man ja wohl schlecht dem Verbraucher aufdrücken.
 
@schwarzweisz

Naja, ich gehe mal davon aus länger als ein halbes Jahr wird das Scharnier auf jeden Fall halten, und alles was danach kommt ist dann sowieso mehr oder weniger eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Ich kanns natürlich schlecht beurteilen da ich keinen DS mehr habe, aber sonst kenne ich jetzt auch niemanden dem das Scharnier schon kaputt gegangen wäre.
 
Hätte ich das Gerät schon ein 2-3 Jahre und hätte ich es intensiv benutzt, nicht ins Etui gepackt sondern einfach in den Rucksack geschmissen könnte ich ja damit leben.

Abgesehen von Garantie und Gewährleistung kotzt es mich einfach an, dass der DS, den ich wirklich selten benutzt und wohl behütet habe nach so kurzer Zeit anfängt zu zerbröseln.
 
piko hat folgendes geschrieben:

Abgesehen von Garantie und Gewährleistung kotzt es mich einfach an, dass der DS, den ich wirklich selten benutzt und wohl behütet habe nach so kurzer Zeit anfängt zu zerbröseln.

Das ist Qualität, sowas nennt man heutzutage innovative Technik. :D
 
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