Wer hat mit (Klein-) gewerbe Erfahrung(en) ????

treuerfreund

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Erstmal Grüsse aus dem kalten Dortmund und einen Guten Rutsch für Euch....

So, damit ich nicht selbst Off-Topic werde, zum Thema:

Der Verkauf der eigenen Doppelten artet ein wenig aus, so das ich mir
die Geewebeanmeldung überlege vor dem (An-) Verkauf Hintergrund, damit es
keine Probleme mit dem lieben Finanzamt gibt.

Auch wenn ich eine kaufmännische Ausbildug hintermir habe, so ist
doch dieses Thema etwas sehr Fremd- / Neu für mich, und vieleicht gibt
es hier ja jemandem der schon einige Erfahrungen gesammelt hat und
einem Newbie ein wenig zur Seite stehen kann ?

Will mich auch nicht lumpen lassen :)
 
ja, aber da ist ja auch schon der Knackpunkt.
Wie ist dieses "gewerblich" definiert? Nach bestimmten Umsatzgrenzen? Wer legt das fest?
Ich kann ja auch für mich selber immer wieder brav vor mich hinbeten: "nein, ich mache das nicht gewerblich", das interessiert das Gewerbeamt dann auch nicht.
Sicher ist die Aussage richtig, aber es wäre wichtig, diese Grenzen mal zu kennen.

Ich denke, Du solltest mal den Gang zum Stadthaus oder Bürgeramt wagen und dort kurz nachfragen, die haben mit Sicherheit auch eine Broschüre zum Thema Gewerbe/Kleingewerbe. Unter Umständen kannst Du sogar über die Internetseiten der Verwaltung bereits eine pdf-Broschüre bekommen?! Hast mich nun auch neugierig gemacht.
 
Es gibt 4 Arten, auf die ein Gewerbebetrieb Gewerbebetrieb sein kann. Z.B. kraft Rechtsform, kraft gewerblicher Prägung, usw. Die Größe des Betriebes (klein/mittel/groß sind die 3 Abstufungen) werden dann nach 3 Kriterien entschieden - z.B. muss man eine bestimmte Mitarbeiterzahl über das Jahresmittel gehabt haben oder einen bestimmten Umsatz (§279 HGB - glaube ich). Wenn dich sowas interessiert, werde ich dir viele Fragen beantworten können. Aber ich kenne in dem Fall nur die Theorie - habe selbst keinen Betrieb aufgemacht. :) Im Zweifelsfall kannst du aber auch ALLES in der Richtung bei der Industrie und Handelskammer in deinem Landkreis erfahren. Die helfen dir gerne weiter, z.B. mit Seminaren in denen du darüber aufgeklärt wirst, wie die ganze betriebliche Sache funktioniert, was man beachten muss, etc. Vor allem kriegst du dort auch Kontakt zu anderen, die auf dem selben Weg sind, wie du.
 
Was ich nicht verstehe ist; die Menge an umsatz macht das ganze doch nicht gewerblich oder strafbar.

Ich kann doch 6000 Spiele bei ebay oder sonstwo verkaufen wenn ich die mal gesammelt habe...
 
Mein Semester Wirtschaftsprivatrecht ist schon etwas länger her aber laut h.M. betreibt derjenige ein Gewerbe, der...

1. selbstständig tätig ist
2. eine Absicht zur Gewinnerzielung hat und
3. das Ganze planmäßig, fortgesetzt macht.

Ich glaube, da ist es garnicht wichtig, wieviel man Umsatz man macht und wieviele Mitarbeiter man hat, das hat dann wieder was mit dem Kaufmanns-Status zu tun.

Aber scoopexx wird da schon recht haben, ich müsste meine Unterlagen wieder hervorholen. ;)
 
Travis Bickle hat folgendes geschrieben:

Ich kann doch 6000 Spiele bei ebay oder sonstwo verkaufen wenn ich die mal gesammelt habe...
Sollte man zumindest von ausgehen können. Aber es kamen doch mal vor einiger Zeit viele Berichte im Fernsehen etc. wo es darum ging, dass Leute viele Artikel privat verkauft haben (ihre Sammlungen oder so) und dann irgendwie als Kaufleute eingestuft wurden. Irgendwas war da jedenfalls, kann mich aber nicht mehr genau erinnern.

EDIT:
Hier hab ich was zum Thema eBay gefunden: http://www.focus.de/digital/internet/ebay_aid_66689.html
 
DataBase hat folgendes geschrieben:

Ich glaube, da ist es garnicht wichtig, wieviel man Umsatz man macht und wieviele Mitarbeiter man hat, das hat dann wieder was mit dem Kaufmanns-Status zu tun.


Aber scoopexx wird da schon recht haben, ich müsste meine Unterlagen wieder hervorholen. ;)

So, erstmal frohes neues! Ist mein erster Post nach Neujahr.

@Topic: Nein, da hast du mich falsch verstanden. Wie ich oben geschrieben habe, ist der Umsatz/Mitarbeiterzahl nur für die Einstufen der Größenklasse relevant, nicht aber dafür, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt oder nicht. Ich habe das mit den Größenklassen eingefügt, weil partykiller gefragt hatte, ob die Frage Gewerbe/kein Gewerbe mit Umsatzgrenzen verbunden ist. Ich hätte wohl einen Absatz machen müssen, sorry. :) http://www.juraforum.de/gesetze/HGB/267/

Ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, entscheidet sich nach folgenden Kriterien (ist aus wiki):
* Selbständigkeit: keine verdeckte, abhängige Beschäftigung, sog. „Scheinselbständigkeit“ (kann vor allem dort vorliegen, wo der Gewerbetreibende ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist, im Franchising-Bereich usw.);
* Nachhaltigkeit: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt;
* Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein;
* Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: die Waren und Dienstleistungen müssen auf dem Markt angeboten werden, Leistungen werden nicht nur zwischen Privatleuten ausgetauscht;
* nicht Land- und Forstwirtschaft, freier Beruf oder sonstige selbständige Tätigkeit.

Das entspricht dann einem Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit. Es gibt dann wie gesagt noch 3 andere Möglichkeiten den Gewerbestatus zu erreichen. Für die müsste ich dann nochmal nachschauen.

Es kann auch sein, dass es andere Definitionen eines Gewerbebetriebes gibt. Ich habe das ganze nur aus steuerrechtlicher Sicht gelernt (und es war totlangweilig... :knockout: ).
 
erinnert mich ein bisschen an das Thema "Musskaufmann", Sollkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann etc.

Musskaufmann ist jemand, der allein aufgrund der Art seines Gewerbes Kaufmann sein muss, also ein Grundhandelsgewerbe betreibt. Dazu gehört auch der oben erwähnte klassische "An- und Verkauf".

Formkaufleute sind die, die kraft Rechtsform Kaufleute sind, betrifft vor allem die Kapitalgesellschaften.

Soll- und Kannkaufmann weiß ich nicht mehr so genau, darunter sind aber irgendwo die Landwirte zu finden. Müsste ganz am Anfang im HGB stehen.

Wer seine Sammlung mit Gewinnstreben veräußern möchte, der muss aber eigentlich die gesamten Kauf-Preise von früher noch wissen, ansonsten kann er ja bei Veräußerung nicht die Differenzen als Verluste oder Gewinne ausweisen, gelle?
 
@scoopi
Ja, war Silvester, hab wohl nicht richtig gelesen. :)

Aber da lag ich ja mit meiner 3 Punkterklärung nah dran, auch wenn sehr grob.:bigsmile:
 
Meine Güte. Mir schwirrt der kopf. Musskaufmann usw..!
Und das was scoopexx erzählt.

Wenn man nicht bescheid weiss kann Vati Staat einem ja ganz schön die Hammelbeine lang ziehen.

Ich dachte immer: solange die Sachen "IN GEBRAUCH" waren ist die Menge egal.

Na immerhin gibts hier 2-3 leute die sich auskannten!
 
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