eBay Schnäppchen – muss ich Angst haben?

perfect007

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In Pforzheim hat das Amtsgericht einen eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Begründung: Er hat ein Navigationssystem bei einer Auktion sehr günstig bekommen, die Ware stammte aus Polen - da müsse man Verdacht schöpfen. (26.07.2007)

Quelle: http://oncomputer.t-online.de/c/11/91/27/86/11912786,pt=self,si=0.html

Ein Käufer wird verurteilt (1200 Euro Strafe + Abnahme der gekauften Ware), weil er ein gutes Schnäppchen gemacht hat. Muss ich nun Angst bekommen, wenn ich CDs, Spiele und DVDs für nen Euro ersteigern kann? Muss ich nun Angst haben, dass ich mich auf eBay strafbar mache, nur weil kein anderer mehr mitbietet? :crazy:

Für mich stellt sich echt die Frage, worin der Sinn dieses Urteils steckt! Dass der Verkäufer dran ist, sehe ich ein. Er hat nicht einwandfreie Ware angeboten (geklaute Ware). Die Begründung der Amtsrichterin im Bezug auf den Käufer ist aber mal absolut absurd:

Kurz gefasst: Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer "zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer rechtwidrigen Vortat stammt".

Das Gerät war billig und der Verkäufer aus Polen …
Moment mal? Klar gibt es die Polenwitze, klar gibt es ein bekanntes Klischee bezüglich Polen, woraus auch die vielen Witze entstehen. Aber dass eine Richterin eben dies ausnutzt und als Rechtsgrundlage hernimmt, das grenzt meiner Meinung nach ja schon an eine Verurteilung eines ganzen Volkes. Verkäufer aus Polen -> Verkäufer sind Verbrecher, weil Polen! Also da hört doch bei mir die Logik auf, die Richterin kann das doch nicht ernst meinen, oder? :eek:

Dieses Urteil zeigt mal wieder, dass alles Möglich ist :kotz: und im Moment muss man sich echt fast Sorgen machen, wenn man auf eBay nach Schnäppchen aus ist. Der kurze Bericht auf der Quellseite fasst die Problematiken gut zusammen. Einfach mal anschauen.

Was denkt ihr denn darüber?
 
Den richter könnte man wegen diskriminierumg rankriegen, wenn ich sowas lese kriegeich das kotzen und das nich nur weil meine Frendin polnischer abstammung is...

Also gut das ich nicht der beschuldigte war sonst hätte dieser Spinner was erleben können.

Hätte man wissen müssen wenn es aus Polen kommt lol, heißt es nächstens umgekehrt für nen Schwarzen der hier nach DE reist und von Skins einen auffe FResse bekommt, "Ja sie sind schuld... hätten sie doch ahnen können wenn sie hier hin fahren"

nich zu fassen, der Richter ist hoffentlich bald ein Harz 4 Opfer:meckern:
 
Wäre nicht das erste Urteil und vor allem nicht die erste Urteilsbegründung, die einem an der Zurechnungsfähigkeit der zuständigen Richter zweifeln lässt.

Apropos Ebay und schwachsinnige Gerichtsurteile:
http://www.focus.de/digital/internet/ebay_aid_66689.html
 
aber da steht doch das es "diebesgut" ist.da ist es doch völlig normal,dass man sich in deutschland strafbar macht!!! ;)
ich weiss das das doof ist,weil man ja nicht weiss ob es geklaute ware ist.tja,würd sagen pech gehabt
 
Gaenzo hat folgendes geschrieben:

aber da steht doch das es "diebesgut" ist.da ist es doch völlig normal,dass man sich in deutschland strafbar macht!!! ;)
ich weiss das das doof ist,weil man ja nicht weiss ob es geklaute ware ist.tja,würd sagen pech gehabt

Wenn Du Dir eine DVD bei Ebay ersteigerst, weisst Du auch nicht, ob der Verkäufer diese seinem Nachbarn zuvor geklaut hat. Möchtest Du dafür dann gerichtlich gerade stehen?

Wie soll sich denn der Käufer hier schützen? Von meinem Rechtsempfinden her ist es Ebay selbst, welches zu belangen wäre und nicht der irregeführte Käufer. Schliesslich hat Ebay es überhaupt ermöglicht, dass Diebesgut zum Verkauf angeboten wird.
 
Hier die Begründung der Richterin, die bei Spiegel online zu finden ist:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Im Detail begründet die Richterin das Urteil so:

Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte
wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."

Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro."

Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.

Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte."

Ist schon absurd, wenn so ein Urteil die Basis für künftige Streitfälle bilden würde!
 
Öhm ja, als Käufer kann ich herzlich wenig dafür, wenn der Kaufpreis niedrig ist. Da könnte ich zig hohe Gebote abgeben, wenn niemand ebenfalls hoch mitbietet bleibt der Preis niedrig. Na ja.
 
Der Richterin gehört wegen übelster Diskriminierung in den Kopf geschossen.
BASTA!
So etwas geht mal gar nicht, ich fass es nicht, aber naja, Deutschland war ja schon immer lieber ein Rechtsstaat... 'Vor allem bei der Bonzenfreundlichen Regierung...
 
Das ist ja das Problem. Ich hatte auch schon oft das Glück, dass ich seltene Spiele oder sonst etwas günstig bekommen habe, weil in dem Moment wohl kaum ein anderer Interesse hallte. Einen Monat später gingen ähnliche Artikel bei eBay dann wieder zum doppelten oder gar dreifachen Preis weg. Der Endpreis hängt ja nicht mit dem tatsächlichen Wert zusammen, sondern ergibt sich auch aus dem Kreise kaufwilliger Kunden und deren "Einsätze". Ich halte das Urteil echt für schwachsinnig. Hinzu kommt natürlich noch die provokante Behauptung mit Polen, die meiner Meinung nach ja schon etwas diskriminierend ist.
 
Leute... tut mir einen Gefallen und kommentiert nicht unbedingt Rechtsthemen, von denen Ihr keine Ahnung habt. Also die Aussage hier, man mache sich immer strafbar, wenn man unbewußt etwas gestohlenes kaufe, ist ja geradezu grotesk.

Fakt ist, daß das Urteil falsch ist. Daher gibt es in Deutschland ja auch den Instanzenzug, nämlich die Berufung und die Revision. Mir ist zwar nicht klar, warum der Anwalt nicht den Weg der Sprungrevision zum OLG gewählt hat, da es ja um eine Rechtsfrage und nicht um eine Tatsachenfrage geht.

Der Instanzenzug soll ja geradezu dazu dienen, falsche Urteile korrigieren zu können! Das hat weder was mit Rechtsstaat noch mit "typisch deutsch" zu tun. So funktioniert nunmal die Justiz.

Die Richterin ist über das Ziel hinausgeschossen, in Anwendung der Grundsätze des BGH zur Frage der Hehlerei bei Auslandsüberweisungen mit hohen "Verwaltungsentlohnungen". Aber wer von uns ist in seinem Leben noch nie ein bißchen übers Ziel hinausgeschossen.
 
Ebay ist nun mal ein großer Umschlagplatz für Hehlerware, gefälschte Produkte und anderer illegalen Sachen, dies ist auch der Staatsanwaltschaft und ermittelnden Behörden bekannt, aber tut man was dagegen - nein.
Als Käufer hat man keine Chance zu wissen, was einem da angeboten wird. Steht ja nicht im Angebot "hier verkaufen wir geklaute und/ oder gefälschte Ware“.

Man nutzt nun mal Ebay für Schnäppchen und um günstig einzukaufen also ist die Begründung mit dem Preis lachhaft. Freue mich auch wenn ich Spiele oder andere Sachen für 1/3 des normalen Preises oder weniger ersteigern kann und gehe nicht davon aus, dass die Ware geklaut ist.

Die Verantwortlichen sind die Verkäufer und Ebay, die es mit ihrer Plattform ermöglichen Hehlerware zu vertreiben.
Ebay hat eine große Kriegskasse für Rechtsanwälte also hängt man die Kleinen (die Käufer) und lässt den Großen (Ebay) laufen.

Bei der Urteilsbegründung kann nur mit den Kopf schütteln - naja laut den deutschen Richtern - sind alle Polen Diebe, Türken dürfen ihre Frauen schlagen, Araber werden direkt erschossen, könnten Teroristen sein - ach nee so weit sind wir noch nicht ...
 
müde... manchmal fühle ich mich einfach so müde :kuh:
 
Das Urteil mag sicher schockieren, aber ich denk mal wenn der Käufer in Revision geht hat er gute Chance davon zu kommen und nur das Gerät abgeben zu müssen.
 
Deutsche Richter tun sich halt schwer mit einer sich wandelnden Welt. Es ist genauso grotesk einer Privatperson gewerblichen Handel zu unterstellen, wenn sie in drei Monaten zehn oder zwölf Sachen bei ebay vertickt. Aber auch sowas gabs in Deutschlands Richterstuben schon.
 
rossi hat Recht. Fertig.
Wie die Richterin aus den vorliegenden Umständen einen Eventualvorsatz für Hehlerei konstruiert, ist sehr abenteuerlich und äußerst fragwürdig.
Aber wie rossi schon sagte, dafür gibt es die nächsthöhere Instanz, in der so ein Urteil kassiert werden kann.
Amtsgericht, da fängt es doch erst an.

Unbewusst etwas Gestohlenes kaufen, das bedeutet zumindest: ohne Vorsatz, denn Vorsatz beinhaltet "Wissen" und "Wollen". Und zu den meisten Straftaten gehört aber ein Vorsatz in mehr oder minder ausgeprägter Form dazu. Wenn der Vorsatz schon fehlt, dann kommt es auch gar nicht erst zur Strafbarkeit, außer es gibt für das Delikt eine andere Norm, in der eine Bestrafung nach Fahrlässigkeitsgesichtspunkten vorgesehn ist (Beispiel: Totschlag vs. fahrlässige Tötung).
Und Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit liegen nicht ganz so weit auseinender. "Hätte wissen müssen" (typische Fahrlässigkeitsformulierung) ist eine Sache, aber erkennen und "billigend in Kauf nehmen" eine ganz andere.
Wer will, kann sich den Hehlerei Paragraphen mal durchlesen, ist nicht ganz so lang, ein paar Urteile sind da auch gelistet:
http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

Da steht auch noch was von "Bereicherung für sich oder einen Dritten". Auf diese Bereicherung muss sich der Vorsatz auch noch erstrecken.

Im konkreten Fall eine Straftat? Wohl eher nicht.
Und fahrlässige Hehlerei? Ich glaube nicht, Tim.:0
 
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