perfect007
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In Pforzheim hat das Amtsgericht einen eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Begründung: Er hat ein Navigationssystem bei einer Auktion sehr günstig bekommen, die Ware stammte aus Polen - da müsse man Verdacht schöpfen. (26.07.2007)
Quelle: http://oncomputer.t-online.de/c/11/91/27/86/11912786,pt=self,si=0.html
Ein Käufer wird verurteilt (1200 Euro Strafe + Abnahme der gekauften Ware), weil er ein gutes Schnäppchen gemacht hat. Muss ich nun Angst bekommen, wenn ich CDs, Spiele und DVDs für nen Euro ersteigern kann? Muss ich nun Angst haben, dass ich mich auf eBay strafbar mache, nur weil kein anderer mehr mitbietet?
Für mich stellt sich echt die Frage, worin der Sinn dieses Urteils steckt! Dass der Verkäufer dran ist, sehe ich ein. Er hat nicht einwandfreie Ware angeboten (geklaute Ware). Die Begründung der Amtsrichterin im Bezug auf den Käufer ist aber mal absolut absurd:
Kurz gefasst: Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer "zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer rechtwidrigen Vortat stammt".
Das Gerät war billig und der Verkäufer aus Polen
Moment mal? Klar gibt es die Polenwitze, klar gibt es ein bekanntes Klischee bezüglich Polen, woraus auch die vielen Witze entstehen. Aber dass eine Richterin eben dies ausnutzt und als Rechtsgrundlage hernimmt, das grenzt meiner Meinung nach ja schon an eine Verurteilung eines ganzen Volkes. Verkäufer aus Polen -> Verkäufer sind Verbrecher, weil Polen! Also da hört doch bei mir die Logik auf, die Richterin kann das doch nicht ernst meinen, oder?
Dieses Urteil zeigt mal wieder, dass alles Möglich ist und im Moment muss man sich echt fast Sorgen machen, wenn man auf eBay nach Schnäppchen aus ist. Der kurze Bericht auf der Quellseite fasst die Problematiken gut zusammen. Einfach mal anschauen.
Was denkt ihr denn darüber?