Playstation 3: Keine Garantie bei Drittanbieterzubehör?

Gonzo09

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Zum Artikel: Playstation 3: Keine Garantie bei Drittanbieterzubehör?
 
Alles heiße Luft. Kann doch in hundert Jahren niemand nachweisen, ob da Originalzubehör dranhing oder nicht.

Obwohl ... wenn die Batterie im Controller nicht explodiert ist, war es kein Originalcontroller. :-)

Ich bezweifel außerdem, dass diese Klausel vor deutschen Gerichten Bestand hätte.

Andererseits reiht sich die Meldung wieder mal völlig einwandfrei in die Liste ein, wie Sony seinen Kunden Riegel vorschieben will ...
 
Unmöglich. Das würde der Verbraucherschutz niemals durchgehen lassen. -> Nicht ernst nehmen!
 
Ich frage mich, ob (zumindest theoretisch) auch der Einbau einer größeren Festplatte, der bei der PS3 ja recht einfach sein soll, zum Verfall der Garantie führt.
 
Ja, das mit den Festplatten könnte interessant sein. Und die Linux Sache wäre dann auch eventuell der Garantie abträglich.

Auf jeden Fall hat die Sony PR-Abteilung scheinbar wieder ihre Arbeit aufgenommen. ;)
 
dann reicht es ja schon das man sich das nicht mit gelieferte DVi-Kabel zu kaufen und es an die playsi anzuschließen -.- (ist doch ein DVI-Kabel oder ? auf jeden fall das Kabel für den HDTV)
 
Klugscheißen ein:

In den News ist eigentlich ein Fehler. Klickt man sich nämlich von Quelle zu Quelle bis zur Originalmeldung, so steht dort ein Auszug aus dem "Warranty Text" von Sony.

Englisch "warranty" = dt. Mängelhaftung bzw. Gewährleistung (nicht Garantie, obwohl Laien mit Garantie Mängelhaftung meinen).

Aus der Garantie könnte es Sony durchaus ausschließen, weil die Garantie freiwillig gegeben wird. Dennoch wären sie an die gesetzliche Mängelhaftung gebunden.

So pi mal Daumen denke ich, dass sie bei Controllern, Kabeln usw. nichts machen können, weil mögliche Schäden an der Konsole ja dem Controller nicht zurechenbar sind. Anders könnte es jedoch bei den Festplatten aussehen - je nachdem, ob man das Gehäuse öffnen muss usw.

Klugscheißen aus.

Lass mich gerne korrigieren.
 
Wieso kann kein einziges mal eine sony news erscheinen, ohne das jemand den ms vergleich bringt?
Es ist schon erstaunlich das Sony überhaupt eine Garantie anbietet. Wie elias schon sagte ist die gewährleistungspflicht etwas anderes.
 
Nur wer wirlich blöd ist, gibt auch zu das er Produkte von anderen Herstellern benutzt. Sollte wirklich dann was sein, kann man auch Festplatten einfach ausbauen. Also die Aufreggung verstehe ich nicht.
 
Wie lächerlich und wieder wird Sony zu unrecht gebasht, denn die 360 und der Wii haben die gleichen Zeilen in ihren Heftchen, aber egal.

Ich kanns echt nicht mehr sehen. Echt komisch das diese Meldungen nicht bei der 360 vor einem Jahr kamen, warscheinlich weil es halt normal ist das sowas in den Blätchen, die der Konsole bei liegen, steht.

Nein aber bei der Ps3 muss man das ja hervorhebn und noch breit reden. Macht nur weiter so mit eurer anti Sonypeopaganda Leute (Ich meine damit alle die solche News wie diese noch pushen), ihr unterstüzt mich nur noch mehr von den anderen Konsolenherstellern die Finger zulassen.
 
/ Elias / hat folgendes geschrieben:
Klugscheißen ein:

In den News ist eigentlich ein Fehler. Klickt man sich nämlich von Quelle zu Quelle bis zur Originalmeldung, so steht dort ein Auszug aus dem "Warranty Text" von Sony.

Englisch "warranty" = dt. Mängelhaftung bzw. Gewährleistung (nicht Garantie, obwohl Laien mit Garantie Mängelhaftung meinen).

Aus der Garantie könnte es Sony durchaus ausschließen, weil die Garantie freiwillig gegeben wird. Dennoch wären sie an die gesetzliche Mängelhaftung gebunden.

So pi mal Daumen denke ich, dass sie bei Controllern, Kabeln usw. nichts machen können, weil mögliche Schäden an der Konsole ja dem Controller nicht zurechenbar sind. Anders könnte es jedoch bei den Festplatten aussehen - je nachdem, ob man das Gehäuse öffnen muss usw.

Klugscheißen aus.


Lass mich gerne korrigieren.

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Sorry, wenn ich die schöne Erklärung ganz simpel aushebele.

Sony ist der Hersteller des Produktes, der Hersteller ist immer aus der Garantie heraus verpflichtet. Und hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Der hÄndler (da, wo man kauft) ist zur GewÄhrleistung, SachmÄngelhaftung verpflichtet. Lässt sich gut anhand der vielen ÄÄÄÄ merken, quasi als Eselsbrücke.

Die Warranty registration cards sind "Garantie-Registrierungskarten". In der Warranty Erklärung steht auch häufig drin, dass unabhängig davon die sogenannten "statutory rights", also die gesetzlichen Rechte, nicht beeinflusst werden. Und die Gewährleistung ist eben im Kaufrecht des BGB geregelt, sie gehört also zu den statutory rights und kann nicht die gemeinte warranty darstellen.

Warranty ist die Garantie. Kann man ab und zu auch auf so Labels lesen, die über Schrauben geklebt werden. Wenn die Aufkleber kaputt sind, erlischt die Garantie (destruction of label voids warranty), da man davon ausgeht, dass die Schrauben gelöst und im Inneren Veränderungen vorgenommen wurden.
 
@Tumotu: Du hast absolut recht; ja, in der Anleitung der Xbox 360 steht ebenfalls, dass der Einsatz von Peripherie ohne offizielles Xbox-Logo zum Verfall der Gewährleistung führt. Nur steht das dort nur "theoretisch" und ich glaube das ist viel mehr darauf bezogen, wer sowas mit Eigenbau-Peripherie macht und die Hardware wirklich mutwillig beschädigt - beispielsweise durch einen selbstgebauten USB-Stick der viel zu viel Strom nagt und damit die USB-Ports überlastet. Ich musste meine Xbox 360 austauschen lassen, wurde vom Kundensupport dabei gefragt, ob ich Third-Party-Peripherie nutzen würde: "Ja, ein VGA-Kabel von Big Ben!" "Könnten Sie nur mal testweise das beiliegende Kabel testen?" "Gut, geht aber immer noch nicht" (Gespräch hat natürlich so nie stattgefunden, war aber ähnlich). Folglich muss man bei diesen Klauseln unterscheiden, wer sie durchdrückt oder wer sie "nur" reinschreibt - in meinem Falle hat Microsoft sie nicht durchgesetzt!

Mit Nintendo habe ich in der Hinsicht keine Erfahrung, zwar setze ich bei GC auch Dritt-Hersteller-Peripherie ein, der GC ging aber einfach noch nie kaputt!

Dennoch stimme ich auch den anderen zu: ich glaube, dass Sony solche Klauseln in Deutschland einfach nicht durchsetzen kann!
 
Link00y hat folgendes geschrieben:

@Tumotu: Du hast absolut recht; ja, in der Anleitung der Xbox 360 steht ebenfalls, dass der Einsatz von Peripherie ohne offizielles Xbox-Logo zum Verfall der Gewährleistung führt. Nur steht das dort nur "theoretisch" und ich glaube das ist viel mehr darauf bezogen, wer sowas mit Eigenbau-Peripherie macht und die Hardware wirklich mutwillig beschädigt - beispielsweise durch einen selbstgebauten USB-Stick der viel zu viel Strom nagt und damit die USB-Ports überlastet. Ich musste meine Xbox 360 austauschen lassen, wurde vom Kundensupport dabei gefragt, ob ich Third-Party-Peripherie nutzen würde: "Ja, ein VGA-Kabel von Big Ben!" "Könnten Sie nur mal testweise das beiliegende Kabel testen?" "Gut, geht aber immer noch nicht" (Gespräch hat natürlich so nie stattgefunden, war aber ähnlich). Folglich muss man bei diesen Klauseln unterscheiden, wer sie durchdrückt oder wer sie "nur" reinschreibt - in meinem Falle hat Microsoft sie nicht durchgesetzt!



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Du hast schon recht die Konsolenhersteller, sehen das wirklich nicht so eng, war bei meine PSP auch so, die viel mir vom Tisch auf einen Stecker und dann war der Bildschirm kaputt, weil ich noch Garantie hatte habe ich sie eingeschickt (auf Unfälle gibt es aber keine Garantie, laut Blätchen) und siehe da die PSP wurde durch ne neue eingetauscht.

Ich verstehe eh nicht was die Leute sich so aufregen, denn 1. wie wir schon geschildert haben, reparieren sie es meist trotzdem und 2. habe ich noch nie gehört das zb. ein Blutooth Gerät ein PC zerstöet hat.
Denn das einzigste was ich mir 3.party holen würde ist der Ps3 Controller mit Rumbel (man wer kam eigentlich auf die Idee das Force Feedback zu nennen, Rumbel schreibt sich schneller und man weis gleich was die Funktion is).
 
@ Patrykiller:
Muss trotzdem widersprechen. Die Garantie ist in Deutschland eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder des Händlers, scheißegal von wem (zumindest juristisch; es geht nur darum, wer sich darauf einlässt; die kann Dir auch dein Nachbar geben, is völlig egal). Es gibt auch keine gesetzliche Regelung dazu - hier zählt allein der Garantievertrag zwischen den Vertragsparteien - was zugesichert ist, muss erfüllt werden. Bei diesem kann Sony sagen: die Garantie erlischt, wenn man Fremdzubehör nimmt. Trotzdem sind sie dann weiterhin an die gesetzliche Gewährleistung gebunden.

Die Gewährleistung (ein Terminus, den es juristisch übrigens eigentlich nicht gibt, die reden nämlich von Mängelhaftung) ist dagegen gesetzlich verankert. Auf diese haben auch die Aufkleber der Hersteller keinen Einfluss (eigentlich ist juristisch z.B. nicht mal wichtig, ob du einen Kaufbeleg hast). Aus dieser kann Sony nicht raus (Mängelrechte sind "unabdingbar"). Dabei gilt, dass innerhalb von sechs Monaten Sony automatisch zur Nachbesserung verpflichtet ist, innerhalb von zwei Jahren musst man beweisen, dass der Schaden bei Gefahrenübergang bereits vorhanden war (was schwierig sein dürfte). Wenn aber z.B. nach drei Monaten deine Festplatte kaputt ist, ist Sony zur Nachbesserung verpflichtet (Egal, ob Du Deinen Garantie-Aufkleber zerstört hast oder nicht, egal, welcher Controller dranhing).

Nur Deine 2jährige Garantie von Sony selbst erlischt, wenn Du den Aufkleber zerstörst oder Fremdzubehör hernimmst. Deine 6-monatigen Mängelrechte bleiben völlig unberührt.

Das Problem hier ist jetzt zusätzlich, dass etwas aus einer Garantie-/Gewährleistungsklausel nach irgendeinem ausländischen Recht von Sony zitiert wird - und weder lassen sich die beiden englischen Konzepte dahinter problemlos auf die deutschen Begriffe übertragen, noch ist in irgendeiner Weise bekannt, wie Sony Deutschland das regeln wird.
 
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