BIU: Stellungnahme zur Abmahnung

Pitlobster

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Zum Artikel: BIU: Stellungnahme zur Abmahnung
 
Es gibt sehr wohl ein Recht auf eine Privatkopie.
Allerdings wird dieses Recht von einem simplen Kopierschutz außer Kraft gesetzt(soll heißen: Wo ein Kopierschutz drauf ist, darf nicht kopiert werden trotz Recht)
 
Genau. Das Recht besteht. Und es darf nicht in der Lizenz verboten werden. Das ist natürlich alles Paragraphenreiten. Aber wer macht nun die Gesetze? Der Bundesverband oder der Staat?
Außerdem kann auch nur ein Vertrag geschlossen werden mit jemanden der ein Programm legal kauft. Und diesen dann noch zu strafen ist etwas frech.
 
Zitat:

"Für die Unterhaltungssoftwareindustrie stellen Urheberrechtsverletzungen und Piraterie eine existenzielle Bedrohung dar. Der wirtschaftliche Schaden durch Softwarepiraterie bewegt sich im dreistelligen Millionenbereich."


Naja, die "kleinen" Entwickler müssen für die Piraterie den Kopf hinhalten...während die grossen Studios bzw. Publisher die "Gewinn-Einbußen" munter an den Kunden weitergeben...nicht zu vergessen die dreisten Kopierschutz-Massnahmen.

Das Leben eines Spielers ist nicht einfach heutzutage...dank lauter Luxusproblemen.;)
 
Es gibt kein "Recht" darauf Software kopieren zu dürfen, sie geht ja nicht mal in den eigenen Besitz über. Man erwirbt lediglich das Recht sie im vorgegebenem Rahmen benutzen zu dürfen. In diesem Zusammenhang wird gerne die "Duldung der Audiokopie(!)" mit einem nicht vorhandenem "Recht" auf eine Softwarekopie verwechselt.

Ansonsten lass ich mich gerne belehren, mit einem Link auf das Gesetz welches mir das "Recht" gibt Software zu kopieren für die ich nur ein Nutzungsrecht erworben habe.

Zudem ist schon der Ausdruck "Sicherungskopie" lächerlich um nicht Raubkopie zu sagen.
 
§69d Abs.2 UrhG

So und nun hastes in SW.
Google wird dir sicher auch den genauen Text geben der lautet:
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
 
Die Ausnahme ist doch klar und deutlich: "Wenn sie zur künftigen Benutzung erforderlich ist". Da die Hersteller defekte Medien Austauschen, ist das doch nicht mehr der Fall. Mal ganz davon abgesehen dass du solche Kopien überhaupt nicht mehr benutzen kannst, außer mit weiteren illgealen Methoden, wie Firmwarepatches in Mod-Chips (verändern die Firmware, was verboten ist) oder NoCD-Patches welche ebenfalls den originalen Code einer Software verändern, was ebenfalls illegal ist etc..

Aber wie ich es schon angesprochen habe, diese Diskussion ist scheinheilig, den es wird nicht zur Sicherung kopiert, sondern zum weiter verbreiten. Ich würde mir wünschen, dass endlich offen und ehrlich über dieses Problem gesprochen wird, denn Kopierschutzmassnahmen, besonders am PC, nerven mich ebensoviel wie euch. Aber aus beruflicher Praxis weiss ich einfach, dass eine Raubkopie eine Raubkopie ist die mit "Sicherung" überhaupt nichts zu tun hat.

Und nur weil ichs eben gefunden habe:
In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, dass die Privatkopie lediglich als zulässig angesehen wird, ein Recht auf Privatkopie läßt sich aus dem § 53 UrHG nach unserer Auffassung nicht herleiten.
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#1
Eine Privatkopie von Computerprogrammen gibt es nicht

Bei Computerprogrammen ist gemäß § 69 d Abs. 2 UrhG lediglich eine Sicherungskopie erlaubt. Diese darf nur durch die Person, die zur Benutzung des Programmes berechtigt ist, erstellt werden und muß für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung erforderlich sein. Man wird davon ausgehen müssen, dass hier auch nur eine einzige Sicherheitskopie erlaubt ist. Der gesamte Bereich der Privatkopie gilt somit nicht für Computerprogramme, Betriebssysteme oder Spiele.
 
"Wenn sie zur künftigen Benutzung erforderlich ist"

@Pilobster: Dann versuchmal ein altes spiel sagen wir mal 2-5 Jahre alt umzutauschen .lol
Du kriegst dann zu hören das Sie es nicht umtauschen da das normale Gebrauchsspuren sind
und dann darfst du dir das Spiel neu kaufen falls es das dannn noch gibt.
Ich spiel heute noch TacticalOps oder UT.
(türlich kann es sein das du hinterher die spiele billiger kriegst aber was ist wenn das Spiel nicht so erfolgreich war ;) )

Ich finde es wichtig das man zumindest später ohne Probleme eine Sicherung anfertigen kann.

Den wie gesagt wenn meine gekaufte CD DVD hin ist ersetz sie die nach einer bestimmten Zeit keiner mehr.
 
Natürlich gibt es keine privatkopie, solange "Privat" bedeutet, eine Kopie ohne das Original zu besitzen.

Also ersetzen wir das Wort "EINE Privatkopie" eben durch "EINE Sicherungskopie" und schon paßt es.

Und der besagte § 69 gewährt einem Berechtigten nun mal dieses recht - und zwar zunächst einmal ohne Einschränkungen und ohne Berücksichtigung, ob ein Kpierschutz drauf ist oder nicht.

Und da ein Computerspiel wohl unbestritten auch ein Computerprogramm sein dürfte, existiert dieses recht auf EINE SICHERUNGSKOPIE durchaus (aber sonst auf nichts anderes).

Im übrigen ist die Aussage "Wir tauschen jeden Datenträger um" nichts als ein marketingtechnisches Versprechen, dessen Wert spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung je nach Unternehmen an Wert verliert. Schick doch mal drei oder vier Jahre nach Erscheinen eines Spiels die (defekte) CD/DVD mit der Bitte um Umtausch zurück. Die meisten Käufer dürften nach der Zeit keinen Kaufnachweis mehr besitzen und dann bin ich doch sehr auf die Kulanz der Publisher gespannt. Ich könnte wetten, 80% der Publisher tauschen die nicht so ohne weiteres um.

Wenn das mit dem Umtausch der defekten CDs/DVDs so einfach ist, warum gewähren die Publisher dann nicht ganz offiziell eine lebenslange bzw. 30jährige Umtauschgarantie auf die Spiele? Die muß natürlich schriftlich in den EULAs oder AGBs oder von mir aus auch im Handbuch ausgewiesen werden.

Das wäre ein Argument gegen die Sicherungskopie - ein bloße Aussage im Zuge irgendwelcher öffentlicher Statements, die rechtlich gesehen eigentlich so gut wie keinen bindenden Charakter haben, ist nur ein Marketingspruch und kein wirkliches Argument.
 
Ausserdem ist das Umtauschen von Software bei den Publishern nicht zwangsläufig umsonst, manche lassen sich das nich grade wenig kosten...und sowas seh ich dann erst recht nicht ein wenn ich schon für das Spiel gezahlt habe
 
hehe jo einschicken

leider sieht das inner Praxis bei einigen Publishern anders aus : 4-6 Wochen warten, und dann noch gesagt bekommen es sei nix angekommen!

und Leute die eine einzige Sicherungskopie pro Spiel mal machen als Raubkopierer zu bezeichenen is nen Unding

Sicherungskopie is nich gleich Raubkopie!

Da weiß schon nen normales Lexikon ;)
 
Also leute, es gibt verrückte Leute wie mich.
Die NUR Originale haben :-) Und PC Spiele sogar Sammeln !!! Ich habe spiele auf jedem Format Disk 3,5 und 5,25 ,CD und DVD.
Das witzige an der Sache ist, das früher auf den Anleitungen darauf verwiesen wurde "Aus Sicherheitsgründen sich eine Kopie der Diskette zu ERSTELLEN". Und heute ??? Shit !!!
Früher wahr es sogar einfacher zu kopieren, und da empfehlten sie es noch. Und heute Darf man es nur wenn es keinen Schutz hatt.
Also ich mache mir ein Image von den wichtigen Spielen, weil ich keine Medien in meinem PC möchte, da sie sich nach einer bestimmten zeit abnutzten. Alleine das wäre ein GUTER Grund für jede Privat Person eine Kopie zu erstellen.

Ob ihr das jetzt Raubkopie,Sicherheitskopie oder sonst wie definiert ist EGAL.
Es geht ums Prinzip.
 
Viele CDs/DVDs zerkratzen mit der Zeit.
Egal wie gut man auf sie aufpasst.
Wieso darf ich mir also keine Kopie machen, um sie dann weiterzubenutzen?
Das ist keine Urheberrechtsverletzung da ich die Kopie nicht gewerblich nutze.
Wenn ich zum MediaMarkt gehe und mein altes Castlevania Lament of Innocence Umtauschen will, würden die nen Lachkrampf kriegen.

Deshalb besteh ich auf diesem Recht. (Ich lehn Raubkopien aber ab, und das obwohl ich sie locker haben könnte, auf sämtlichen Geräten)
 
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