Agesilaos hat folgendes geschrieben:
Die Speicherung der eigenen IP inklusive Surfdaten bis zu 8 Wochen, ist für jemanden der eine Uhrheberrechtsverletzung begeht etwa so, als würde er bei einem Juwelier einbrechen und dann 8 Wochen in einem Schlafsack, mit der Brechstange unter der Jacke vor dem zerschlagenen Schaufenster kampieren. Russisch Roulette.
Ach, ist es jetzt verboten, eine Uhr zu heben?
Zum Thema: Es wird Zeit, dass die Industrie Ernst macht. Kein Wunder, dass die Preise immer weiter steigen, wenn man sich die Spiele schon Wochen vor dem Release aus dem Netz ziehen kann! Mag ja sein, dass sich manch einer nicht alle Games leisten kann, die er gerne hätte - Aber seien wir mal ehrlich: Wer etwas will, muss bekanntlich auch meistens etwas dafür tun. Und wer nix tun will, hat auch kein Recht darauf, das zu bekommen, was er will. Das gilt vor allem für kleine Möchtegern-Gangster, die noch kein einziges Haar am Sack haben, aber mit 12 Jahren unbedingt "Manhunt" spielen wollen. Punkt.