Was Sony da vor hat, ist nach deutschem Recht illegal.
Es ist nicht gestattet, eine Ware zu verkaufen und diese mit einem Veräußerungsverbot zu belegen. Damit schränkt man die Verfügungsbefugnis des neuen Eigentümers ein, was verboten ist.
Zwar geht es hier erst einmal nur um die Händler, denen der Verkauf von Gebrauchtspielen verboten werden soll. Danach wird man versuchen, das auch auf Privatpersonen auszudehnen. Durch den Trick mit der "Personalisierung" der Software würde man auch den privaten Weiterverkauf aushebeln. DAs riecht schwer nach Ärger.
Wenn ich Eigentum an einer Ware erwerbe, dann habe ich verdammt nochmal das Recht, diese weiterzuveräußern. Ich bin der Eigentümer und darf damit nach meinem Willen verfahren. Und ich kann das Eigentum an Handbuch, Verpackung und Datenträger verschaffen, daran wird Sony nichts ändern.
Wenn sie es versuchen sollten, sollten sie sich im klaren sein, dass sie minderwertige Ware anbieten. Dann kann man die Sachen ja für 10 EUR anbieten.