aber offensichtlich scheinen die USA in der Rechtsprechung zu den Games und in ihren Erkenntnissen dazu etliche Generationen gereifter zu sein.
Wobei man das jetzt nicht verallgemeinern kann, das Jugenschutzgesetz ist hierzulande nicht so verkehrt. Das Geschrei, was von den Politikern gemacht wird, macht die ganze Angelegenheit derart würdelos.
Es stellt sich die Frage, ob ein "Killerspiele-Verbot" überhaupt als Gesetz durchkommen könnte, da die Kunst auch nach deutschem Grundgesetz frei ist, wenn auch mit gewissen Schranken (man müsste halt nur den Videospielen irgendwie das Label "interaktive Kunst" oder so verpassen). Ob das Grundgesetz allerdings den Bundestag/Bundesrat und den Bundespräsidenten beim Ausfertigen des Gesetzes stören, ist eine andere Frage, vielleicht kommt es denen gar nicht so krass verfassungswidrig vor (und vielleicht ist es das auch gar nicht, aber das sollte das BVerfG lieber entscheiden und begründen). Danach kann man nur noch über Normenkontrollverfahren oder Verfassungsbeschwerden dagegen vorgehen.
Es war ja schon interessant, dass sich damals Gerhard Schröder kurze Zeit nach dem "Erfurt-Amoklauf" die "Nicht-Indizierung" von Counter Strike als richtig verteidigt und diese Entscheidung respektiert hat. Da dem Druck der Öffentlichkeit nicht nachzugeben, die immer wieder gerne einen Kausalzusammenhang mit den "Killervideospielen" herbeischreien wollen, war schon eine mutige Sache.
Kurz danach kam das neue Jugendschutzgesetz, das gar keine so schlechten Ansätze hat, leider aber manchmal zu albernen Ergebnissen führt.
(Ein amerikanisches Modul von Sonic wäre wegen fehlender USK Freigabe automatisch ab 1
. Aber im Ansatz ist das Gesetz nich tschlecht. Die USK ist dadurch gestärkt und hat nicht mehr so eine Hanswurst-Rolle wie früher, als keienr sie ernstnahm und das auch nicht musste, weil sie eben keinerlei Befugnisse hatte.