BPjM: Indizierungen September 2010

Van_Helsing

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"Grand Theft Auto: Liberty City Stories"

Das ist ja ein billiger witz verglichen mit GTA IV. Ich blick bei diesem komischen system echt nicht durch.
 
Warte es ab, bald wird die deutsche Demokratie teile des Kommunismus aufnehmen. Keine Ahnung wie man das richtig ausdrückt.

Topic.
Das ist doch ein Witz, der Staat entscheidet was sich ein Erwachsenenr angucken darf und was nicht. Bei Kinderpornografie ist es ja noch verständlich, aber bei Spielen oder Filmen ist das doch schon sehr lächerlich. Und dafür gehen Steuergelder drauf. Die sollten mal zusätzliches Personal einstellen, dass die Waffenbesitzer schärtfer und bor allem öfter kontrolliert....
 
Überzogene (wenngleich sehr comichafte) Gewaltdarstellung mit abschießbaren Birnen, das reicht der BPJM. Teil 4 wäre womöglich auch indiziert worden, wenn er keine USK-Freigabe bekommen hätte.
 
Ich weiss gar nicht, wieso hier alle von Bevormundung sprechen. Indiziert bedeutet nur, das diese Spiele nicht mehr öffentlich beworben werden dürfen, aber nicht, das diese Spiele nicht mehr verksuft werden dürfen...!

Wer Volljährig ist, kann somit Problemlos diese Software erwerben.
 
chocobo hat folgendes geschrieben:

"Stone Cold - Kalt wie Stein (ungekürzte Fassung, Laser Paradise)"


na, DA sind die aber früh dran... :D



Immerhin ist "Commando" (Phantom-Kommando) vom Index genommen worden :D .
 
Wenn ich sowas lese kriege ich Angst um Resi Merceneries 3D.

Was meint ihr wie die ganzen Moral Aposteln erst abgehen- wenn man bald in 3D Mosnterköpfe platzen lässt...

Und dabei wollen wir doch nur Action- die Style hat.
 
chilichote hat folgendes geschrieben:

Ich weiss gar nicht, wieso hier alle von Bevormundung sprechen. Indiziert bedeutet nur, das diese Spiele nicht mehr öffentlich beworben werden dürfen, aber nicht, das diese Spiele nicht mehr verksuft werden dürfen...!

Wer Volljährig ist, kann somit Problemlos diese Software erwerben.

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"Problemlos" nur bei Indizierungen, die auf Liste A gelandet sind. Steht der Titel auf Liste B, gilt allgemeines Verbreitungsverbot und der Händler macht sich strafbar, wenn er den Titel noch anbietet - auch unter der Ladentheke ist dann nicht mehr!
Und beim Import sieht es dann düster aus, wenn eine Kontrolle erfolgt (die nach wie vor durchgeführt werden - zeigt sich allein am immer wieder enthaltenen Stempel "zollrechtlich abgefertig"). Einen Anspruch auf Ersatz hat man nicht bzw. das ggf. fragliche Spiel wird dann ohne Wenn und Aber eingezogen- und das ohne Info an den Besteller; Es ist dann einfach weg!
 
chocobo hat folgendes geschrieben:

"Stone Cold - Kalt wie Stein (ungekürzte Fassung, Laser Paradise)"


na, DA sind die aber früh dran... :D

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Die sind generell immer brandaktuell.
 
Ihr versteht das alle nicht: Eine Indizierung wird nach einem hochkomplexen, sehr schwierig zu verstehendem Würfelverfahren vollzogen! :D
 
CharLu hat folgendes geschrieben:
"Problemlos" nur bei Indizierungen, die auf Liste A gelandet sind. Steht der Titel auf Liste B, gilt allgemeines Verbreitungsverbot und der Händler macht sich strafbar, wenn er den Titel noch anbietet - auch unter der Ladentheke ist dann nicht mehr!"


Irrtum:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesprüfstelle_für_jugendgefährdende_Medien#Rechtsfolgen

"Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich."
 
Also ich glaube es sitzt bei der Indizierungsbehörde genau eine Frau hinter einem Schreibtisch und entscheidet anhand des Covers. Ist dies hübsch, bleibt der Inhalt unindiziert, gefällt das Cover nicht, hat das Spiel Pech^^
 
Die Indizierungen zeigen doch nur, das wir die Spiele auf GAR KEINEN Fall hierzulande kaufen, sondern AUF JEDEN FALL importieren :D
 
Chilichote .. kein Irrtum:

Listenteile Index
A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend
Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)



U.a. auch bei Wiki zu finden - ich bevorzuge aber offizielle Stellen ;) http://www.bundespruefstelle.de/bpj...erty=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf
 
Komisch,

auf der einen Seite wird der uralt Streifen Stone Cold indiziert, während auf der anderen Seite Terminator 1, Predator 1 und Phantom Commando aktuell vom Index genommen worden sind. Da versteh´ einer die BPjM.
 
Gibt es dann die bald erscheinende neue L4D2 Episode dann hier in Deutschland bei XBox-Live?

Hoffentlich :/
 
Statt hier im Internet rum zu heulen , geht auf die Strasse und kämpft/demonstriert für ein besseres Deutschland ;)
 
dajok hat folgendes geschrieben:

Gibt es dann die bald erscheinende neue L4D2 Episode dann hier in Deutschland bei XBox-Live?

Hoffentlich :/

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Die dt. Fassung ist von der Indizierung nicht betroffen, allerdings auch stark geschnitten. Darauf angepasst wird es aber dennoch Content geben. Hat man allerdings die ungeschnittene Fassung des Spiels (also nen europäischen Ableger), dann ist ein dt. angepasster Content damit nicht kompatibel. Will man dann den Extra-Contant haben, muss man über VPN & Co. ausweichen, damit man den passenden DLC bekommt.
 
Das wichtigste hierbei ist, dass niemand ja wirklich niemand deutsche USK-Kacke kauft. Ich wünsche mir zu Weihnachten einen Abverkauf des USK-Black Ops von genau 0 Einheiten.
Leute importiert einfach alles und basta....
 
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