chilichote hat folgendes geschrieben:
Ich weiss gar nicht, wieso hier alle von Bevormundung sprechen. Indiziert bedeutet nur, das diese Spiele nicht mehr öffentlich beworben werden dürfen, aber nicht, das diese Spiele nicht mehr verksuft werden dürfen...!
Wer Volljährig ist, kann somit Problemlos diese Software erwerben.
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"Problemlos" nur bei Indizierungen, die auf Liste A gelandet sind. Steht der Titel auf Liste B, gilt allgemeines Verbreitungsverbot und der Händler macht sich strafbar, wenn er den Titel noch anbietet - auch unter der Ladentheke ist dann nicht mehr!
Und beim Import sieht es dann düster aus, wenn eine Kontrolle erfolgt (die nach wie vor durchgeführt werden - zeigt sich allein am immer wieder enthaltenen Stempel "zollrechtlich abgefertig"). Einen Anspruch auf Ersatz hat man nicht bzw. das ggf. fragliche Spiel wird dann ohne Wenn und Aber eingezogen- und das ohne Info an den Besteller; Es ist dann einfach weg!